Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Das Amt für Jugend und Familie hat im Zuge der Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27, 33 SGB VIII bei Bereitschaftspflege nach Herausnahme von Kindern aus Herkunftsfamilien ein besonderes Konzept der Prüfung von Rückkehroptionen eingeführt. Dieses Konzept der sogenannten Trainingspflege findet sich nicht explizit im SGB VIII, ist jedoch in Anlehnung an den § 27 Abs. 2 SGB VIII zu sehen.

 

Bei der sogenannten Trainingspflege, für die nur besonders geschulte Pflegeeltern eingesetzt werden, geht es darum, dass die sozialpädagogischen Fachkräfte im Jugendamt nach einer Inobhutnahme gezielt prüfen und entscheiden können, wann und in welchem Hilfekontext Säuglinge und Kleinkinder weitgehend sicher in die Herkunftsfamilie zurückgeführt werden können.

 

Dazu ist die Bereitschaft und hohe Motivation der Eltern zur Teilnahme an einer Trainingspflege notwendig. Die Dauer ist mit 6 bis 12 Monaten, je nach Fallhintergrund, beschrieben.

 

Bausteine sind:

·         Unterbringung des Kindes in eine besonders geschulte Bereitschaftspflegefamilie

·         Ambulante Begleitung der Herkunftseltern durch eine Erziehungshilfe

·         Hochfrequente, begleitete Umgangskontakte

·         Anleitung und intensives Training der Herkunftseltern auf den Feldern: Pflege, Bindung und Erziehung des Kindes, durch die Pflegeeltern (i. R. v. erhöhtem Mehraufwand)

·         Videogestütztes Elterntraining über eine Erziehungsberatungsstelle (neu)

·         Übernahme von Fahrtkosten, je nach Bedarf und wirtschaftlicher Notwendigkeit

·         Teilnahme der Herkunftseltern an speziellen Elternkursen (neu)

·         Interne, mehrdimensionale Fallevaluation

 

Debatte:

 

Anhand eines Fallbeispiels (siehe Main-Post vom 25.03.2015 „Vater schüttelt Baby fast zu Tode“) wurde die Anwendung von Trainingspflege erläutert, bei der auch Videogestütztes Interaktionstraining in Kooperation mit der Beratungsstelle Psychotherapeutischer Beratungsdienst des SkF erfolgreich eingesetzt werden konnte.

 

Es folgten Nachfragen verschiedener Ausschussmitglieder nach Fallzahlen (3 bis 5 pro Jahr), Öffentlichkeitsarbeit (noch eher zurückhaltend) und durchschnittliche Verweildauer von Pflegekindern (3 Monate bis 17 Jahre).


Beschluss:

 

Das Konzept zur sogenannten Trainingspflege im Rahmen der Bereitschaftspflege mit den einzelnen Bausteinen wird außerhalb der SGB VIII-Bestimmungen so für gut befunden, als Hilfeform im Jugendhilfespektrum des Landkreises Würzburg implementiert und je nach Einzelbedarf finanziert.