Sitzung: 18.05.2015 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n:
Zielvereinbarung 2015
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 04.09.2014 informierte das Bayerische
Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Frauen und Integration, dass das
2013 probeweise für das Jahr 2014 eingeführte dezentrale Planungsverfahren für
die Zielvereinbarung auch für das Jahr 2015 weiterhin erprobt werden soll.
Mit Schreiben vom 21.10.2014 wurde das dezentrale
Zielvereinbarungsverfahren eingeleitet und dem Jobcenter - Landkreis Würzburg
die gemeinsamen Planungsgrundlagen der Zielsteuerung sowie der Leitfaden für
die Planung für das Jahr 2015 übermittelt und das Jobcenter - Landkreis
Würzburg aufgefordert, bis zum 02.12.2014 Vorschläge zu den Zielwerten 2 und 3
an das StMAS zu senden.
Auf Basis der übermittelten Planungsunterlagen sowie der Analyse der
örtlichen Rahmenbedingungen, der Ziele und Strategien des Jobcenters in Bezug
auf arbeitsmarktpolitische Instrumente, der organisatorischen Veränderungen mit
Auswirkung auf die Leistungen und Ergebnisse und der Analyse der Zielerreichung
des Jahres 2014, unterbreitete das Jobcenter dem StMAS mit Schreiben vom
24.11.2014 ein Planungsdokument mit folgenden Angebotswerten:
Ziel 2:
Das Ziel ist im
Jahr 2015 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters - Landkreis
Würzburg um nicht mehr als 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt.
Ziel 3:
Das Ziel ist im
Jahr 2015 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an
Langzeitleistungsbeziehern beim Jobcenter - Landkreis Würzburg gegenüber dem
Vorjahr nicht steigt.
Mit Schreiben vom 26.01.2015 teilte das StMAS mit, dass es die von uns
angebotenen Zielwerte für den Entwurf der Zielvereinbarung übernommen hat und
leitete uns diesen zur Abstimmung zu. Am 16.04.2015 leitete uns das StMAS die
von dortiger Seite unterschriebene Zielvereinbarung zu, die am 20.04.2015 von
Herrn Landrat Nuß unterzeichnet wurde.
Debatte:
Von einigen Sozialausschuss-Mitgliedern wurde die Frage nach dem
Abschneiden im Jahr 2014 gestellt. Frau Kreisrätin Pumpurs erkundigte sich,
warum trotz voraussichtlichem Erreichen der Zielwerte im Vorjahr das Jobcenter
für 2015 bei der Ermittlung der Zielwerte vorsichtiger war und ob nicht
ambitioniertere Ziele sinnvoll gewesen wären. Von der Verwaltung wird
erläutert, dass das Jobcenter sich bei der Ermittlung der Werte an den
umliegenden Jobcentern im Arbeitsamtsbezirk Würzburg, in Tauberbischofsheim
sowie den wirtschaftlichen Werten und prognostizierten Entwicklungen orientiert
hat. Die daraus abgeleiteten Zielwerte wurden durch das BayStMAS auch ohne
Einwände akzeptiert. Darüber hinaus dürfe das Erreichen der Ziele nicht mit
Abschneiden im Ranking mit anderen Jobcentern im Vergleichstyp verwechselt
werden. Bei den Mitgliedern des Sozialausschusses bestand Konsens, dass auf die
Zielvereinbarungswerte nicht zu großer Wert gelegt werden solle. Vielmehr müsse
die Integration von Arbeitssuchenden im Vordergrund stehen, auch wenn dazu
aufgrund des großen Anteils von Langzeitleistungsbeziehern im Landkreis
Würzburg ein immer größerer Aufwand notwendig ist, was aufgrund der Kürzungen
im Eingliederungstitel immer schwieriger wird.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.