Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Anlage/n:

Zielvereinbarung 2015

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 04.09.2014 informierte das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Frauen und Integration, dass das 2013 probeweise für das Jahr 2014 eingeführte dezentrale Planungsverfahren für die Zielvereinbarung auch für das Jahr 2015 weiterhin erprobt werden soll.

 

Mit Schreiben vom 21.10.2014 wurde das dezentrale Zielvereinbarungsverfahren eingeleitet und dem Jobcenter - Landkreis Würzburg die gemeinsamen Planungsgrundlagen der Zielsteuerung sowie der Leitfaden für die Planung für das Jahr 2015 übermittelt und das Jobcenter - Landkreis Würzburg aufgefordert, bis zum 02.12.2014 Vorschläge zu den Zielwerten 2 und 3 an das StMAS zu senden.

 

Auf Basis der übermittelten Planungsunterlagen sowie der Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen, der Ziele und Strategien des Jobcenters in Bezug auf arbeitsmarktpolitische Instrumente, der organisatorischen Veränderungen mit Auswirkung auf die Leistungen und Ergebnisse und der Analyse der Zielerreichung des Jahres 2014, unterbreitete das Jobcenter dem StMAS mit Schreiben vom 24.11.2014 ein Planungsdokument mit folgenden Angebotswerten:

 

Ziel 2:

 

Das Ziel ist im Jahr 2015 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters - Landkreis Würzburg um nicht mehr als 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt.

 

Ziel 3:

 

Das Ziel ist im Jahr 2015 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern beim Jobcenter - Landkreis Würzburg gegenüber dem Vorjahr nicht steigt.

 

Mit Schreiben vom 26.01.2015 teilte das StMAS mit, dass es die von uns angebotenen Zielwerte für den Entwurf der Zielvereinbarung übernommen hat und leitete uns diesen zur Abstimmung zu. Am 16.04.2015 leitete uns das StMAS die von dortiger Seite unterschriebene Zielvereinbarung zu, die am 20.04.2015 von Herrn Landrat Nuß unterzeichnet wurde.

 

Debatte:

 

Von einigen Sozialausschuss-Mitgliedern wurde die Frage nach dem Abschneiden im Jahr 2014 gestellt. Frau Kreisrätin Pumpurs erkundigte sich, warum trotz voraussichtlichem Erreichen der Zielwerte im Vorjahr das Jobcenter für 2015 bei der Ermittlung der Zielwerte vorsichtiger war und ob nicht ambitioniertere Ziele sinnvoll gewesen wären. Von der Verwaltung wird erläutert, dass das Jobcenter sich bei der Ermittlung der Werte an den umliegenden Jobcentern im Arbeitsamtsbezirk Würzburg, in Tauberbischofsheim sowie den wirtschaftlichen Werten und prognostizierten Entwicklungen orientiert hat. Die daraus abgeleiteten Zielwerte wurden durch das BayStMAS auch ohne Einwände akzeptiert. Darüber hinaus dürfe das Erreichen der Ziele nicht mit Abschneiden im Ranking mit anderen Jobcentern im Vergleichstyp verwechselt werden. Bei den Mitgliedern des Sozialausschusses bestand Konsens, dass auf die Zielvereinbarungswerte nicht zu großer Wert gelegt werden solle. Vielmehr müsse die Integration von Arbeitssuchenden im Vordergrund stehen, auch wenn dazu aufgrund des großen Anteils von Langzeitleistungsbeziehern im Landkreis Würzburg ein immer größerer Aufwand notwendig ist, was aufgrund der Kürzungen im Eingliederungstitel immer schwieriger wird.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.