Sitzung: 04.04.2011 Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Debatte:
Herr Sölch vom Landkreis Cham
stellt das dortige Modellprojekt Ehrenamtskarte anhand einer
Power-Point-Präsentation vor (sh. Anlage). Derzeit befinde man sich im 3. und
letzten Modelljahr.
An besonderen Vergünstigungen ist ein 50%-iger Nachlass im ÖPNV-Bereich
zu nennen. Eine bayernweite Nutzung wäre als Endziel wünschenswert.
Marketingfirma ist die Bayerwaldcard, die
Akquisition erfolgt über die Bayerwaldmedia.
Weiterhin sind die angebotenen Gewinnspiele der Renner. In der Regel
werden überregionale Preise (Besuch im Fußballstadion, Biathlon) mit
VIP-Charakter unter den Inhabern der Ehrenamtskarten verlost.
Zu Folie 8 (Eigene Akquise) teilt er mit, dass zuletzt als
Großunternehmen das Legoland Deutschland in Günzburg mit einem deutlichen
Preisnachlass (inklusive Übernachtung) als Akzeptanzstelle geworben werden
konnte.
Kreisrat Haas fragt nach, ob
die Umsetzung der Karte ohne Anglizismen (wie z. B. EhrenamtsCard) möglich sei.
Herr Sölch teilt mit, dass die Karte
bayernweit „Ehrenamtskarte“ genannt wird. Landrat
Nuß verweist auf die Vorlage, in der ebenfalls von der „Ehrenamtskarte“ im
Landkreis Würzburg die Rede ist.
Kreisrätin Schmidt ist am Verfahren
interessiert: Wer muss die Karte beantragen und wie wird das ehrenamtliche
Engagement überprüft? Herr Sölch
führt hierzu aus, dass der ehrenamtliche Aktive selbst den Antrag stellen muss,
das Engagement wird vom jeweiligen Vereinsvorstand bzw. Bürgermeister per
Unterschrift bestätigt. Die Beantragung soll bewusst möglichst niederschwellig
erfolgen.
Kreisrat Dr. Rost möchte wissen, wer
die Zeiten zusammenführt, wenn ein Bürger mehrfach in Vereinen ehrenamtlich
aktiv ist. Nach Auskunft von Herrn Sölch
muss dies der Antragsteller selbst zusammenfassen und durch einen Verein
bestätigen lassen.
Landrat Eberhard
Nuß
fragt nach der Gültigkeitsdauer der Karte im Landkreis Cham, diese beträgt nach
Aussage von Herrn Sölch drei Jahre.
Auf Nachfrage von Kreisrat Dr. Rost
teilt er mit, dass bisher im Landkreis Cham ca. 800 Ehrenamtskarten bei einer
Bevölkerungszahl von 130.000 ausgegeben wurden.
Kreisrat Brohm möchte die
Modalitäten zur Verlängerung der Ehrenamtskarte erklärt haben. Hierzu führt Herr Sölch aus, dass die bisherigen
Karteninhaber vom Landratsamt angeschrieben werden, ob die ehrenamtliche
Tätigkeit noch in gleichem Umfang geleistet wird. Wenn der Karteninhaber dies
bejaht, wird die Karte weiterbewilligt (dann ohne Vereins- bzw.
Bürgermeisterunterschrift).
Kreisrat Jungbauer fragt an, ob die
ca. 800 Ehrenamtskarten-Inhaber im Landkreis Cham die Möglichkeit haben, auch
Weiterbildungsseminare in Anspruch zu nehmen. Hierzu teilt Herr Sölch mit, dass bei mehreren Stiftungen (Hanns-Seidel,
Friedrich-Ebert, Volkshochschulen) angefragt wurde, jedoch leider ohne
bisherigen Erfolg. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich 60 Stunden/Jahr
über Bildungsgutscheine fortzubilden. Die Abrechnung hierfür erfolgt direkt
zwischen dem Landratsamt Cham und dem jeweiligen Ausbilder.
Weiterhin möchte Kreisrat
Jungbauer wissen, welche Kosten der Landkreis Cham für die Ehrenamtskarte
aufwendet. Nach Aussage von Herrn Sölch
hat der dortige Landkreis in der Modellphase vom Bayer. Sozialministerium einen
Zuschuss von 25.000 € für drei Jahre erhalten. Der Landkreis Cham kooperiert
mit der bayerwaldmedia, um die dortigen 500 Akzeptanzstellen der Bayerwaldcard nutzen
zu können. Die bayerwaldmedia pflegt die Homepage, hat die Ehrenamtskarte
entworfen und wickelt das gesamte Reklamationsmanagement ab. Die Personalkosten
trägt der Landkreis. Nach Einschätzung von Herrn
Sölch ist der Aufwand im Vergleich zum Ertrag unabhängig von den
Personalkosten relativ gering.
Landrat Nuß fragt bei Herrn Sölch
die Erfahrungen des Landkreises Cham zum Beitritt zur Bayerwaldcard ab, da im
Landkreis Würzburg die Überlegung besteht, mit der Mainfrankencard zu
kooperieren. Hierauf antwortet Herr
Sölch, dass sich die Kooperation mit der Bayerwaldcard sehr gelohnt hat, so
konnten sämtliche Akzeptanzstellen für die Ehrenamtskarte übernommen werden.
Damit musste im Vorfeld keine eigene Akquise betrieben werden.
Mittlerweile springen die Akzeptanzstellen von der Bayerwaldcard ab und
wechseln zur Ehrenamtskarte, da der Beitritt hier frei ist – bei der
Bayerwaldcard hatten die Akzeptanzstellen einen Jahresbeitrag zu leisten.
Kreisrätin
Haupt-Kreutzer möchte wissen, ob über die Ehrenamtskarte die Möglichkeit von
Fortbildung durch Bildungsgutscheine über den BLSV besteht. Herr Sölch führt hierzu aus, dass der
BLSV unabhängig von der Ehrenamtskarte Projekte für neue Übungsleiter anbietet.
Kreisrat Meckelein erkundigt sich
nach den Erfahrungen im Landkreis Cham im Zusammenhang mit der Ausgabe der
Karte.. Zum Beispiel, wenn Einzelpersonen meinen, sie müssten diese Karte bekommen
und sie eben (noch) nicht erhalten haben. Hierauf erwidert Herr Sölch, dass es in seinem Landkreis noch keinen Ärger gegeben
habe. Die Beantragung der Ehrenamtskarte liegt im Tätigkeitsbereich jedes
Einzelnen im Einvernehmen mit der Institution, für die er ehrenamtlich tätig
ist. Im Landratsamt Cham ist man der Meinung, dass die Karte noch häufiger
beantragt werden könnte. Der Freiwillige selbst sieht eine besondere
Wertschätzung in der Überreichung durch den Landrat persönlich. Auch die
Gewinnspiele steigern die Attraktivität der Ehrenamtskarte.
Kreisrat Dr. Rost fragt nach, ob es
angedacht sei, ein Foto des Inhabers auf der Karte anzubringen. Herr Sölch antwortet, dass dies nicht
der Fall ist. Es bestünde jedoch die Möglichkeit eines Strichcodes, um
regionale Abgrenzungen zu ermöglichen. Letztlich ist dies jedem Landkreis
selbst überlassen.
Kreisrätin Heußner erkundigt sich
nach dem Procedere bei der Vorlage der Karte und ob hierfür evtl. ein Lesegerät
erforderlich sei. Dies verneint Herr
Sölch, es genügt, wenn der Inhaber die Karte vorlegt.
Kreisrat Kinzkofer wirft ein, dass
man einem evtl. Missbrauch entgegenwirken könnte, wenn die Vorlage der Karte
mit der Vorlage eines Ausweises verbunden werden würde. Einen Anschluss an die
Mainfrankencard hält er für sehr wichtig, auch die Kommunen sind über die
Vergünstigungen beim Schwimmbadeintritt hinaus gefordert.
Landrat Nuß möchte wissen, ob
es im Landkreis Cham zu Ablehnungen von Anträgen auf Ausgabe der Ehrenamtskarte
gekommen sei. Herr Sölch teilt hierzu
mit, dass das bisher nicht der Fall war.
Kreisrat Jungbauer erfragt eine
evtl. Bewerbung der Karte im Landkreis Cham (Imagekampagne, Flyer usw.). Herr Sölch führt aus, dass die Karte
ausschließlich auf der Homepage beworben wird. Eine an eine einzelne Person
gebundene Werbung (z.B. „Ehrenamtlicher des Jahres“) sieht er als sehr
problematisch an.
Kreisrat Götz möchte
Landrat Nuß bedankt sich bei
Herrn Sölch für die
Herr Hackel dankt zuerst den
KreisrätInnen aus dem Arbeitskreis: Marion Reuther, Christine Haupt-Kreutzer,
Waldemar Brohm und Björn Jungbauer. Er gibt einen Überblick über die bisherigen
Tätigkeiten sowie den in der letzten Sitzung beschlossenen Zeitplan. Er peilt
ein Ziel von ca. 3000 ausgegebenen Karten an.
Anschließend informiert er über den derzeitigen Stand der
Partnerangebote. Die Verhandlungen mit der Nahverkehr Würzburg-Mainfranken GmbH
(NWM) sind noch im Gange. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es möglich sein,
Ehrenamtskarten-Inhabern das Mobil-Premium-Abo (sog „Job-Ticket“) auszugeben.
Zu Punkt 2.2.2 der Vorlage (Ermäßigung bei Schwimmbadeintritten) teilt Kreisrätin Schmidt mit, dass die Stadt
Aub den Inhabern der Ehrenamtskarte ebenfalls den kostenlosen Eintritt in das
Schwimmbad Baldersheim ermöglichen wird. Landrat
Nuß stellt fest, dass im Unterschied zur Bayerwaldcard im Landkreis
Würzburg nach dem Beschluss in der letzten Sitzung dieses Gremiums die Kosten
zwischen Akzeptanzstelle und Landkreis geteilt werden. Da sich auch die
Abrechnung kompliziert gestalten würde, fragt er an, ob es denkbar wäre, dass
die Gemeinden die Kosten für die gewährten Vergünstigungen selbst tragen. Nach
eingehender Diskussion (Landrat Nuß,
KreisrätInnen Brohm, Kinzkofer, Dr. Rost, Haupt-Kreutzer, Jungbauer) wird
Herr Hackel beauftragt, mit den Gemeinden nachzuverhandeln, ob dies möglich
ist.
Zu Punkt 2.2.5 (Zusammenarbeit mit der VHS) erteilt Landrat Nuß Herrn Hackel den Auftrag, mit der VHS über den Nachlass
von 10 % nachzuverhandeln. Falls dort kein Spielraum mehr besteht, ist von
Seiten des Landkreises eine Akzeptanz der 10% vorhanden.
Bei der Zusammenarbeit mit der Mainfrankencard ist nach Ausführung von Herrn Hackel der große Unterschied,
dass die Mainfrankencard eine Abocard für Main-Post-Kunden ist. Die Main-Post
möchte den Kundenkreis hierfür nicht öffnen, sie hat jedoch eine grundsätzliche
Unterstützung zugesagt, wie in Ziff. 2.2.6.1 der Vorlage dargelegt.
Derzeit gibt es im Landkreis Würzburg ca. 110 Akzeptanzstellen für die
Mainfrankencard, in der Stadt Würzburg ca. 160.
Zu Punkt 2.3 (Zugaben zur Karte) teilt Herr Hackel mit, dass es für
langjährige Inhaber der Ehrenamtskarte z.B. angedacht ist, die Gebühren für ein
Wunschkennzeichen bei der Kfz-Zulassung zu ermäßigen. Diesbezüglich wird er mit
Herrn Sölch in Kontakt bleiben, wie dies im Landkreis Cham gehandhabt wird.
Zur Anschaffung eines Ehrenamtsmobils (Ziff. 2.4 der Vorlage) wird sehr
intensiv und teilweise auch kontrovers diskutiert (Landrat Nuß, KreisrätInnen Brohm, Haupt-Kreutzer, Kinzkofer,
Jungbauer, Dr. Rost). Es geht vor allem um den organisatorischen Aufwand
und Schwierigkeiten bei einer gerechten Vergabe in 114 einzelnen Dörfern mit
einer entsprechenden Vielzahl an Vereinen. Auch soll mit der Ehrenamtskarte der
einzelne ehrenamtlich Tätige unterstützt werden und nicht ggf. ganze Vereine
(z.B. Wochenendfahrten usw.). Alternativ wäre evtl. die Zusammenarbeit mit
einem Autoverleiher möglich. Landrat Nuß
bringt abschließend nochmals seine Bedenken zur Anschaffung eines
Ehrenamtsmobiles zum Ausdruck.
Zu Ziff. 2.5 der Vorlage teilt Herr
Hackel mit, dass für den 18.11.2011 das Ehrenfest mit Überreichung der
ersten Ehrenamtskarten durch Landrat Nuß geplant ist. Er ist zurzeit noch
bemüht, weitere hochkarätige politische Unterstützung hierfür zu anwerben.
Anschließend stellt er anhand der Vorlage die geplanten Kosten vor.
Diese belaufen sich für das Haushaltsjahr 2011 auf 29.000,-- €, für das
Haushaltsjahr 2012 auf 47.000,-- € (jeweils ohne Ehrenamtsmobil).
Kreisrat Dr. Rost spricht sich
dafür aus, ehrenamtlich Tätigen nach zweijähriger Funktion die Ehrenamtskarte
erstmals zu ermöglichen. Die Karte soll grundsätzlich eine zweijährige
Gültigkeitsdauer zu den bisher festgelegten Kriterien haben. Weiterhin stößt er
die Überlegung an, ob man nicht bei den frei zu vergebenden Studienplätzen
InhaberInnen der Ehrenamtskarte bevorzugen könne. Kreisrat Brohm und Kreisrätin
Heußner regen an, die Ehrenamtskarte noch mehr zu bewerben, hierzu auch die
Medien einzuschalten. Auch bei Sportveranstaltungen soll die Ehrenamtskarte
publik gemacht werden. Frau Handke
sagt zu, die Ehrenamtskarte auch beim jährlich stattfindenden Sportgespräch zu
thematisieren.
Kreisrätin
Haupt-Kreutzer spricht sich für das Antragsverfahren des Landkreises Cham aus, dieses
solle der Landkreis Würzburg übernehmen.
Kreisrat Götz fragt Herrn Sölch, welche Leistungen im
Einzelnen die Werbeagentur im Landkreis Cham erbringt. Hierauf antwortet
dieser, dass in erster Linie die Akquise von der Agentur betrieben wird.
Landrat Nuß unterstützt die
Zusammenarbeit mit einer professionellen Agentur, da der Einkauf in die
Mainfrankencard nicht möglich sei.
Beschluss:
- Der Ausschuss
stimmt grundsätzlich den konzeptionellen Überlegungen der Verwaltung zu.
- Im Einzelnen
werden folgende Punkte beschlossen:
- Die
vorgestellten Vergünstigungen sollen im Rahmen des vorgeschlagenen
Finanzplans an die Ehrenamtskarte angebunden und sofern erforderlich aus
Landkreismitteln finanziert werden. Mit den Gemeinden soll wegen der
Schwimmbadermäßigungen nochmals nachverhandelt werden.
einstimmig genehmigt
b.)
Beauftragung einer Marketing Agentur
Mit der Erstellung eines Marketingkonzeptes wird eine Marketingagentur
beauftragt. Der Finanzrahmen hierfür beträgt maximal 20.000,-- €, abhängig von
den benötigten Modulen. Über die zu beschaffenden Module kann die Arbeitsgruppe
entscheiden
einstimmig genehmigt
c.)
Beschaffung eines Ehrenamtsmobils
einstimmig abgelehnt
d.) Mit dem
vorgeschlagenen Finanzierungsplan im Rahmen des heute vorgestellten
Finanzplanes besteht Einverständnis
einstimmig genehmigt
Zur weiteren
Veranlassung an GB 3, ZB
Zur Kenntnis an S1, S
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