Beschluss: Mehrfachbeschluss

Debatte:

 

Herr Sölch vom Landkreis Cham stellt das dortige Modellprojekt Ehrenamtskarte anhand einer Power-Point-Präsentation vor (sh. Anlage). Derzeit befinde man sich im 3. und letzten Modelljahr.

 

An besonderen Vergünstigungen ist ein 50%-iger Nachlass im ÖPNV-Bereich zu nennen. Eine bayernweite Nutzung wäre als Endziel wünschenswert.

 

Marketingfirma ist die Bayerwaldcard, die Akquisition erfolgt über die Bayerwaldmedia.

 

Weiterhin sind die angebotenen Gewinnspiele der Renner. In der Regel werden überregionale Preise (Besuch im Fußballstadion, Biathlon) mit VIP-Charakter unter den Inhabern der Ehrenamtskarten verlost.

 

Zu Folie 8 (Eigene Akquise) teilt er mit, dass zuletzt als Großunternehmen das Legoland Deutschland in Günzburg mit einem deutlichen Preisnachlass (inklusive Übernachtung) als Akzeptanzstelle geworben werden konnte.

 

Kreisrat Haas fragt nach, ob die Umsetzung der Karte ohne Anglizismen (wie z. B. EhrenamtsCard) möglich sei. Herr Sölch teilt mit, dass die Karte bayernweit „Ehrenamtskarte“ genannt wird. Landrat Nuß verweist auf die Vorlage, in der ebenfalls von der „Ehrenamtskarte“ im Landkreis Würzburg die Rede ist.

 

Kreisrätin Schmidt ist am Verfahren interessiert: Wer muss die Karte beantragen und wie wird das ehrenamtliche Engagement überprüft? Herr Sölch führt hierzu aus, dass der ehrenamtliche Aktive selbst den Antrag stellen muss, das Engagement wird vom jeweiligen Vereinsvorstand bzw. Bürgermeister per Unterschrift bestätigt. Die Beantragung soll bewusst möglichst niederschwellig erfolgen.

 

Kreisrat Dr. Rost möchte wissen, wer die Zeiten zusammenführt, wenn ein Bürger mehrfach in Vereinen ehrenamtlich aktiv ist. Nach Auskunft von Herrn Sölch muss dies der Antragsteller selbst zusammenfassen und durch einen Verein bestätigen lassen.

 

Landrat Eberhard Nuß fragt nach der Gültigkeitsdauer der Karte im Landkreis Cham, diese beträgt nach Aussage von Herrn Sölch drei Jahre. Auf Nachfrage von Kreisrat Dr. Rost teilt er mit, dass bisher im Landkreis Cham ca. 800 Ehrenamtskarten bei einer Bevölkerungszahl von 130.000 ausgegeben wurden.

 

Kreisrat Brohm möchte die Modalitäten zur Verlängerung der Ehrenamtskarte erklärt haben. Hierzu führt Herr Sölch aus, dass die bisherigen Karteninhaber vom Landratsamt angeschrieben werden, ob die ehrenamtliche Tätigkeit noch in gleichem Umfang geleistet wird. Wenn der Karteninhaber dies bejaht, wird die Karte weiterbewilligt (dann ohne Vereins- bzw. Bürgermeisterunterschrift).

 

Kreisrat Jungbauer fragt an, ob die ca. 800 Ehrenamtskarten-Inhaber im Landkreis Cham die Möglichkeit haben, auch Weiterbildungsseminare in Anspruch zu nehmen. Hierzu teilt Herr Sölch mit, dass bei mehreren Stiftungen (Hanns-Seidel, Friedrich-Ebert, Volkshochschulen) angefragt wurde, jedoch leider ohne bisherigen Erfolg. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich 60 Stunden/Jahr über Bildungsgutscheine fortzubilden. Die Abrechnung hierfür erfolgt direkt zwischen dem Landratsamt Cham und dem jeweiligen Ausbilder.

 

Weiterhin möchte Kreisrat Jungbauer wissen, welche Kosten der Landkreis Cham für die Ehrenamtskarte aufwendet. Nach Aussage von Herrn Sölch hat der dortige Landkreis in der Modellphase vom Bayer. Sozialministerium einen Zuschuss von 25.000 € für drei Jahre erhalten. Der Landkreis Cham kooperiert mit der bayerwaldmedia, um die dortigen 500 Akzeptanzstellen der Bayerwaldcard nutzen zu können. Die bayerwaldmedia pflegt die Homepage, hat die Ehrenamtskarte entworfen und wickelt das gesamte Reklamationsmanagement ab. Die Personalkosten trägt der Landkreis. Nach Einschätzung von Herrn Sölch ist der Aufwand im Vergleich zum Ertrag unabhängig von den Personalkosten relativ gering.

 

Landrat Nuß fragt bei Herrn Sölch die Erfahrungen des Landkreises Cham zum Beitritt zur Bayerwaldcard ab, da im Landkreis Würzburg die Überlegung besteht, mit der Mainfrankencard zu kooperieren. Hierauf antwortet Herr Sölch, dass sich die Kooperation mit der Bayerwaldcard sehr gelohnt hat, so konnten sämtliche Akzeptanzstellen für die Ehrenamtskarte übernommen werden.

 

Damit musste im Vorfeld keine eigene Akquise betrieben werden. Mittlerweile springen die Akzeptanzstellen von der Bayerwaldcard ab und wechseln zur Ehrenamtskarte, da der Beitritt hier frei ist – bei der Bayerwaldcard hatten die Akzeptanzstellen einen Jahresbeitrag zu leisten.

 

Kreisrätin Haupt-Kreutzer möchte wissen, ob über die Ehrenamtskarte die Möglichkeit von Fortbildung durch Bildungsgutscheine über den BLSV besteht. Herr Sölch führt hierzu aus, dass der BLSV unabhängig von der Ehrenamtskarte Projekte für neue Übungsleiter anbietet.

 

Kreisrat Meckelein erkundigt sich nach den Erfahrungen im Landkreis Cham im Zusammenhang mit der Ausgabe der Karte.. Zum Beispiel, wenn Einzelpersonen meinen, sie müssten diese Karte bekommen und sie eben (noch) nicht erhalten haben. Hierauf erwidert Herr Sölch, dass es in seinem Landkreis noch keinen Ärger gegeben habe. Die Beantragung der Ehrenamtskarte liegt im Tätigkeitsbereich jedes Einzelnen im Einvernehmen mit der Institution, für die er ehrenamtlich tätig ist. Im Landratsamt Cham ist man der Meinung, dass die Karte noch häufiger beantragt werden könnte. Der Freiwillige selbst sieht eine besondere Wertschätzung in der Überreichung durch den Landrat persönlich. Auch die Gewinnspiele steigern die Attraktivität der Ehrenamtskarte.

 

Kreisrat Dr. Rost fragt nach, ob es angedacht sei, ein Foto des Inhabers auf der Karte anzubringen. Herr Sölch antwortet, dass dies nicht der Fall ist. Es bestünde jedoch die Möglichkeit eines Strichcodes, um regionale Abgrenzungen zu ermöglichen. Letztlich ist dies jedem Landkreis selbst überlassen.

 

Kreisrätin Heußner erkundigt sich nach dem Procedere bei der Vorlage der Karte und ob hierfür evtl. ein Lesegerät erforderlich sei. Dies verneint Herr Sölch, es genügt, wenn der Inhaber die Karte vorlegt.

 

Kreisrat Kinzkofer wirft ein, dass man einem evtl. Missbrauch entgegenwirken könnte, wenn die Vorlage der Karte mit der Vorlage eines Ausweises verbunden werden würde. Einen Anschluss an die Mainfrankencard hält er für sehr wichtig, auch die Kommunen sind über die Vergünstigungen beim Schwimmbadeintritt hinaus gefordert.

 

Landrat Nuß möchte wissen, ob es im Landkreis Cham zu Ablehnungen von Anträgen auf Ausgabe der Ehrenamtskarte gekommen sei. Herr Sölch teilt hierzu mit, dass das bisher nicht der Fall war.

 

Kreisrat Jungbauer erfragt eine evtl. Bewerbung der Karte im Landkreis Cham (Imagekampagne, Flyer usw.). Herr Sölch führt aus, dass die Karte ausschließlich auf der Homepage beworben wird. Eine an eine einzelne Person gebundene Werbung (z.B. „Ehrenamtlicher des Jahres“) sieht er als sehr problematisch an.

 

Kreisrat Götz möchte Informationen bezüglich der Abrechnung z.B. mit den gemeindlichen Schwimmbädern haben. Hierzu führt Herr Sölch aus, dass im Landkreis Cham sämtliche Kosten für die Vergünstigungen ausschließlich von den Akzeptanzstellen selbst getragen werden. Dies muss nicht zwangsläufig ein Defizit bedeuten: In Hessen z.B. haben Museen einen Besucherzuwachs verzeichnet, da selten der Ehrenamtliche alleine ins Museum geht, sondern in der Regel in (zahlender) Begleitung kommt.

 

Landrat Nuß bedankt sich bei Herrn Sölch für die Informationen und übergibt das Wort an Herrn Hackel.

 

Herr Hackel dankt zuerst den KreisrätInnen aus dem Arbeitskreis: Marion Reuther, Christine Haupt-Kreutzer, Waldemar Brohm und Björn Jungbauer. Er gibt einen Überblick über die bisherigen Tätigkeiten sowie den in der letzten Sitzung beschlossenen Zeitplan. Er peilt ein Ziel von ca. 3000 ausgegebenen Karten an.

 

Anschließend informiert er über den derzeitigen Stand der Partnerangebote. Die Verhandlungen mit der Nahverkehr Würzburg-Mainfranken GmbH (NWM) sind noch im Gange. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es möglich sein, Ehrenamtskarten-Inhabern das Mobil-Premium-Abo (sog „Job-Ticket“) auszugeben.

 

Zu Punkt 2.2.2 der Vorlage (Ermäßigung bei Schwimmbadeintritten) teilt Kreisrätin Schmidt mit, dass die Stadt Aub den Inhabern der Ehrenamtskarte ebenfalls den kostenlosen Eintritt in das Schwimmbad Baldersheim ermöglichen wird. Landrat Nuß stellt fest, dass im Unterschied zur Bayerwaldcard im Landkreis Würzburg nach dem Beschluss in der letzten Sitzung dieses Gremiums die Kosten zwischen Akzeptanzstelle und Landkreis geteilt werden. Da sich auch die Abrechnung kompliziert gestalten würde, fragt er an, ob es denkbar wäre, dass die Gemeinden die Kosten für die gewährten Vergünstigungen selbst tragen. Nach eingehender Diskussion (Landrat Nuß, KreisrätInnen Brohm, Kinzkofer, Dr. Rost, Haupt-Kreutzer, Jungbauer) wird Herr Hackel beauftragt, mit den Gemeinden nachzuverhandeln, ob dies möglich ist.

 

Zu Punkt 2.2.5 (Zusammenarbeit mit der VHS) erteilt Landrat Nuß Herrn Hackel den Auftrag, mit der VHS über den Nachlass von 10 % nachzuverhandeln. Falls dort kein Spielraum mehr besteht, ist von Seiten des Landkreises eine Akzeptanz der 10% vorhanden.

 

Bei der Zusammenarbeit mit der Mainfrankencard ist nach Ausführung von Herrn Hackel der große Unterschied, dass die Mainfrankencard eine Abocard für Main-Post-Kunden ist. Die Main-Post möchte den Kundenkreis hierfür nicht öffnen, sie hat jedoch eine grundsätzliche Unterstützung zugesagt, wie in Ziff. 2.2.6.1 der Vorlage dargelegt.

 

Derzeit gibt es im Landkreis Würzburg ca. 110 Akzeptanzstellen für die Mainfrankencard, in der Stadt Würzburg ca. 160.

 

Zu Punkt 2.3 (Zugaben zur Karte) teilt Herr Hackel mit, dass es für langjährige Inhaber der Ehrenamtskarte z.B. angedacht ist, die Gebühren für ein Wunschkennzeichen bei der Kfz-Zulassung zu ermäßigen. Diesbezüglich wird er mit Herrn Sölch in Kontakt bleiben, wie dies im Landkreis Cham gehandhabt wird.

 

Zur Anschaffung eines Ehrenamtsmobils (Ziff. 2.4 der Vorlage) wird sehr intensiv und teilweise auch kontrovers diskutiert (Landrat Nuß, KreisrätInnen Brohm, Haupt-Kreutzer, Kinzkofer, Jungbauer, Dr. Rost). Es geht vor allem um den organisatorischen Aufwand und Schwierigkeiten bei einer gerechten Vergabe in 114 einzelnen Dörfern mit einer entsprechenden Vielzahl an Vereinen. Auch soll mit der Ehrenamtskarte der einzelne ehrenamtlich Tätige unterstützt werden und nicht ggf. ganze Vereine (z.B. Wochenendfahrten usw.). Alternativ wäre evtl. die Zusammenarbeit mit einem Autoverleiher möglich. Landrat Nuß bringt abschließend nochmals seine Bedenken zur Anschaffung eines Ehrenamtsmobiles zum Ausdruck.

 

Zu Ziff. 2.5 der Vorlage teilt Herr Hackel mit, dass für den 18.11.2011 das Ehrenfest mit Überreichung der ersten Ehrenamtskarten durch Landrat Nuß geplant ist. Er ist zurzeit noch bemüht, weitere hochkarätige politische Unterstützung hierfür zu anwerben.

 

Anschließend stellt er anhand der Vorlage die geplanten Kosten vor. Diese belaufen sich für das Haushaltsjahr 2011 auf 29.000,-- €, für das Haushaltsjahr 2012 auf 47.000,-- € (jeweils ohne Ehrenamtsmobil).

 

Kreisrat Dr. Rost spricht sich dafür aus, ehrenamtlich Tätigen nach zweijähriger Funktion die Ehrenamtskarte erstmals zu ermöglichen. Die Karte soll grundsätzlich eine zweijährige Gültigkeitsdauer zu den bisher festgelegten Kriterien haben. Weiterhin stößt er die Überlegung an, ob man nicht bei den frei zu vergebenden Studienplätzen InhaberInnen der Ehrenamtskarte bevorzugen könne. Kreisrat Brohm und Kreisrätin Heußner regen an, die Ehrenamtskarte noch mehr zu bewerben, hierzu auch die Medien einzuschalten. Auch bei Sportveranstaltungen soll die Ehrenamtskarte publik gemacht werden. Frau Handke sagt zu, die Ehrenamtskarte auch beim jährlich stattfindenden Sportgespräch zu thematisieren.

 

Kreisrätin Haupt-Kreutzer spricht sich für das Antragsverfahren des Landkreises Cham aus, dieses solle der Landkreis Würzburg übernehmen.

 

Kreisrat Götz fragt Herrn Sölch, welche Leistungen im Einzelnen die Werbeagentur im Landkreis Cham erbringt. Hierauf antwortet dieser, dass in erster Linie die Akquise von der Agentur betrieben wird.

 

Landrat Nuß unterstützt die Zusammenarbeit mit einer professionellen Agentur, da der Einkauf in die Mainfrankencard nicht möglich sei.

 


Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss stimmt grundsätzlich den konzeptionellen Überlegungen der Verwaltung zu.

 

  1. Im Einzelnen werden folgende Punkte beschlossen:

 

    1. Die vorgestellten Vergünstigungen sollen im Rahmen des vorgeschlagenen Finanzplans an die Ehrenamtskarte angebunden und sofern erforderlich aus Landkreismitteln finanziert werden. Mit den Gemeinden soll wegen der Schwimmbadermäßigungen nochmals nachverhandelt werden.

 

einstimmig genehmigt

 

 

b.)    Beauftragung einer Marketing Agentur
Mit der Erstellung eines Marketingkonzeptes wird eine Marketingagentur beauftragt. Der Finanzrahmen hierfür beträgt maximal 20.000,-- €, abhängig von den benötigten Modulen. Über die zu beschaffenden Module kann die Arbeitsgruppe entscheiden

 

einstimmig genehmigt

 

 

c.)    Beschaffung eines Ehrenamtsmobils

 

einstimmig abgelehnt

 

 

d.)   Mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsplan im Rahmen des heute vorgestellten Finanzplanes besteht Einverständnis

 

einstimmig genehmigt

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, ZB

 

Zur Kenntnis an S1, S 2