Die SPD-Kreistagsfraktion beantragte mit Schreiben vom 03.12.2014 die Schaffung eines kommunalen Notfallfonds von in Höhe von 30.000,‑ im Bereich Jugend und Soziales, um zeitnah und ohne Bürokratie Kindern von Asylbewerbern die Kostenübernahme von Mittags- und Ganztagsbetreuung zu ermöglichen, da das Bildungs- und Teilhabepaket häufig nicht greift. Diese Maßnahme dient der besseren Akzeptanz und Integration von Kindern und Jugendlichen.

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Ländner, MdL, äußert sich, dass er bereits in seiner Haushaltsrede zum Ausdruck gebracht habe, dass die CSU-Fraktion nicht grundsätzlich dagegen sei, man müsse jedoch davon ausgehen, dass die Forderungen bzw. die Finanzen, die hierfür aufgebracht werden müssen, erheblich größer sein werden.  Es müsse mit den Gemeinden zusammengearbeitet werden, zumal diese Schulträger sind. Er würde daher keinen Betrag einsetzen, sondern vielmehr diesen Bereich als Auftrag des Kreistages in die Arbeit des Sozialbereiches einbringen. Zusammenfassend sei man grundsätzlich für das Anliegen, aber ohne eigenen Haushaltsansatz und auch nicht als freiwillige Leistung, sondern im Sozialhaushalt des Kreistages in Abstimmung mit den Schulträgern.

 

Landrat Nuß sieht das Ganze als eine Sache der Gleichberechtigung. Er weist darauf hin, dass es im Landkreis 18 Gemeinden gebe, in denen Asylbewerber untergebracht sind. In den anderen Gemeinden nicht. Daher sei es für ihn keine Frage, wenn der Landkreis dies übernimmt.

 

Es erfolgt daher keine Abstimmung.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA