Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage:           Kosten- und Finanzierungsplan

 

 

 

Sachverhalt:

 

Das Bayerische Staatsministerium für Pflege und Gesundheit möchte mit dem neuen Modellprojekt „Gesundheitsregionplus“ die regionale Gesundheitsförderung und Prävention sowie die Gesundheitsversorgung in Bayern fördern. Dabei sollen Gebietskörperschaften, welche sich bereits aktiv mit dem Themenfeld „Gesundheit“ durch die Teilnahme an den Programmen „Gesundheitsregion", „Regionale Gesundheitskonferenzen" und „Gesunder Landkreis – Runde Tische zur Gesundheitsförderung" auseinander gesetzt haben, zur „Gesundheitsregionplus" weiterentwickelt werden. Dafür wird die Einrichtung von Geschäftsstellen durch das Bayerische Staatsministerium für Pflege und Gesundheit in Form einer Projektfinanzierung für 5 Jahre als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben gewährt.

An der Gesundheitsregionplus  sollen alle Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen mitwirken, die vor Ort bei der gesundheitlichen Versorgung und Prävention eine wesentliche Rolle wahrnehmen. Die Geschäftsstelle begleitet und betreut die initiierten Projekte und stellt den Kontakt zu den landesweit tätigen Gremien des Gesundheitswesens her. Darüber hinaus ist die Geschäftsstelle Anlauf- und Koordinierungsstelle für alle Mitglieder.

Ziel der Gesundheitsregionplus ist die Optimierung der regionalen Gesundheitsvorsorge und
-versorgung. Dabei sollen die Handlungsfelder Gesundheitsförderung und Prävention (z.B. Gesunde Ernährung, Bewegungsförderung, Suchtvorbeugung, Kinder- und Jugendgesundheit, gesunde Lebenswelten, spezielle Programme für Menschen mit Migrationshintergrund, gesundheitliche Chancengleichheit) sowie die Gesundheitsversorgung (z.B. lokale Krankenversorgung in Kuration, Rehabilitation und Pflege, medizinisch-geriatrische Versorgung älterer Menschen, Palliativ- und Hospizversorgung, innovative Versorgungskonzepte, Qualitätsentwicklung in der Versorgung, gesundheitsbezogene Selbsthilfe, Patienteninformation/ -orientierung, Umweltmedizin, Stadtplanung) im Mittelpunkt der Betrachtung stehen.

Durch eine optimierte Vernetzung der Akteure und Angebote vor Ort soll die Effizienz, die Wirksamkeit und die Qualität im Gesundheitswesen verbessert werden. Der Landkreis Würzburg beteiligte sich bereits mit der Stadt Ochsenfurt als Modellregion am Projekt „Gesunder Landkreis - Runde Tische zur Regionalen Gesundheitsförderung“. Wichtige Erfahrungen daraus zeigen, dass Gesundheitsförderung und Prävention Teil der kommunalen Gesamtpolitik sein sollte, wofür Strukturen und Kapazitäten zur Koordination und Vernetzung bereitgestellt werden müssen.

 

Programm

Ziel ist der Aufbau einer gemeinsamen Gesundheitsregionplus für die Stadt und den Landkreis Würzburg. Die Antragsstellung erfolgt über das Landratsamt Würzburg, Gesundheitsamt. Es wird ein Projektbeginn zum 01. Mai 2015 angestrebt.

 

Art und Umfang der Förderung:

Zentraler Bestandteil der Förderung ist der Aufbau einer Geschäftsstelle, welche als operative Steuerungs- und Managementeinheit fungiert. Die Zuwendung wird in Form einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben - höchstens in Höhe von 50.000 Euro je Jahr - gewährt. Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 20 % erbringen. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben (z. B. Bürobedarf, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb der Geschäftsstelle der Gesundheitsregionplus in den Handlungsfeldern „Gesundheitsförderung und Prävention“ sowie „Gesundheitsversorgung“ stehen und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Bei den zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen Personalausgaben nur im Umfang einer Stelle berücksichtigt werden. Bei der Wertigkeit der Stelle sind die tariflichen Eingruppierungsvorschriften zu beachten. Die Förderung erfolgt längstens bis zum 31.12.2019. (Ausschreibung/Konzept S. 19 f.)

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung setzt – neben der Berücksichtigung von Zweck und Gegenstand – voraus, dass

1.       die zuständigen Gremien der jeweiligen Gebietskörperschaft(en) einen Beschluss fassen, eine Gesundheitsregionplus zu bilden und

2.        sich die Zuwendungsempfänger verpflichten,

a.       die Gesundheitsregionplus nach den im Teil II des Konzeptes dargestellten Grundsätzen zu organisieren, insbesondere ein Gesundheitsforum, Arbeitsgruppen und eine Geschäftsstelle einzurichten,

b.      sich den Haupthandlungsfeldern „Gesundheitsförderung und Prävention“ und „Gesundheitsversorgung“ zu widmen,

c.       jährlich einen Umsetzungsplan aufzustellen, der Maßnahmen in angemessenem Umfang enthalten muss, die den Zielen der Bayerischen Staatsregierung nicht widersprechen dürfen,

d.      halbjährlich dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einen Fortschrittsbericht vorzulegen,

e.      an Gesamtevaluationen aller Gesundheitsregionenplus durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilzunehmen. (Ausschreibung/Konzept S. 18 f.)

Die Vergabe der Förderung richtet sich nach der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge. Da insgesamt nur 24 Kommunen und Landkreise in ganz Bayern gefördert werden, sollte eine baldigst mögliche Antragseinreichung angestrebt werden. Der Kreistagsbeschluss ist zwingend notwendig für den vollständigen Antrag.

Bisher beteiligen sich folgende Kommunen und Städte am Förderprogramm:

Bewilligte Gesundheitsregionenplus: Stadt und Landkreis Bamberg, Landkreis Miltenberg, Stadt und Landkreis Coburg, Stadt Nürnberg, Landkreis Dillingen an der Donau, Landkreis Weißenburg-Gunzen-hausen, Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt.

Bekannte Regionen in der Antragsphase: Landkreis Weilheim-Schongau, Stadt Passau, Neustadt, Ansbach, Fürth

 

 

Struktur der Gesundheitsregionplus

Rechtsform:

Die Rechtsform einer Gesundheitsregionplus ist offen. Sie kann als eingetragener Verein oder als GmbH gegründet werden. Es ist aber auch eine unselbständige Einrichtung beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt möglich. Eine Anknüpfung an einzelne Gesundheitseinrichtungen, z. B. Krankenhäuser, sollte aber nicht gewählt werden, um den Eindruck einer einseitigen Ausrichtung zu vermeiden. (Ausschreibung/Konzept S. 10)

Angestrebt wird die Angliederung der Gesundheitsregionplus mit der Geschäftsstelle im Gesundheitsamt der Stadt und des Landkreises Würzburg.

Mitwirkende:

An den Gesundheitsregionenplus sollen alle Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen mitwirken, die vor Ort bei der gesundheitlichen Versorgung und der Prävention eine wesentliche Rolle wahrnehmen. Fachlich unverzichtbar erscheint die Mitgliedschaft von:

·                                                                                                          Landrat bzw. Oberbürgermeister

·                                                                                                          Vorsitzender des ärztlichen Kreisverbands

·                                                                                                          Örtlicher Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung

·                                                                                                          Vertreter der Krankenhäuser

·                                                                                                          Örtlicher Vertreter der Krankenkassen

·                                                                                                          Vertreter des Gesundheitsamtes

·                                                                                                          Patientenvertreter (Ausschreibung/Konzept S. 10 f.)

Gremien:

Gesundheitsforum: Kernstück der Gesundheitsregionplus ist das Gesundheitsforum als zentrales Management und Steuerungsinstrument. Es stellt ein fachlich kompetentes Gremium dar, das aus den relevanten regionalen Akteuren des Gesundheitswesens besteht und wesentliche politikrelevante Themen der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung behandelt. Den Vorsitz im Gesundheitsforum sollte der Landrat oder der Oberbürgermeister innehaben.

Arbeitsgruppen: Für die Bearbeitung komplexer Problemlagen werden im Bedarfsfall Arbeitsgruppen eingesetzt, denen die für den jeweiligen Themenbereich zuständigen Akteure und Experten angehören. In diesen Arbeitsgruppen werden konkrete Probleme diskutiert und Lösungsvorschläge entwickelt, die dann wiederum in das Gesundheitsforum eingebracht werden. Arbeitsgruppen werden über die Gesundheitsforen eingesetzt, wenn Gesundheitsprobleme langfristig und intensiver bearbeitet werden müssen. Bei allen Gesundheitsregionenplus werden zumindest je eine Arbeitsgruppe für Gesundheitsförderung und Prävention sowie für Fragen der Gesundheitsversorgung eingerichtet.

Geschäftsstelle: Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für alle Mitglieder und dient als Koordinierungsstelle zwischen dem Gesundheitsforum und ihren Arbeitskreisen. Dies beinhaltet u. a. die Zusammenführung von Informationen und deren Weitergabe sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Hinzu kommt die Überwachung der Umsetzung des Umsetzungsplans zur Sicherung der Ergebnisse anhand von halbjährlichen Fortschrittsberichten, die Betreuung der eingesetzten Arbeitsgruppen (Unterstützung der Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse einschließlich der Festlegung von Zielen und Outcomes im Rahmen des Umsetzungsplans) sowie die Begleitung der initiierten Projekte.

(Ausschreibung/Konzept S. 12 ff.)

 

 

4. Kosten:

Da keine weiteren Mittel sonstiger Zuwendungsgeber vorhanden sind, müssen 30 % der zuwendungsfähigen Kosten als Eigenanteil geleistet werden.

Jahr

2015

2016

2017

2018

2019

Kosten

ca. 11000

ca. 16000

ca. 17500

ca. 17500

ca. 17500

 

 


Beschluss:

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, sich am Modellprojekt „Gesundheitsregionplus“ zu beteiligen. Es ist anzustreben, gemeinsam mit der Stadt Würzburg eine im Sinne der Ausschreibung „Gesundheitsregionplus“ zu bilden.


Zur weiteren Veranlassung an P

 

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