Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 61, Nein: 3, Anwesend: 64

Sachverhalt:

 

Analog zur Benutzungssatzung für das Hallenbad der Realschule am Maindreieck  Ochsenfurt ist auch die Gebührensatzung für das Hallenbad neu zu fassen. Die bisherige Gebührensatzung stammt vom 02.05.1980, die Eintritts- und Benutzungsgebühren wurden zuletzt mit Änderungssatzung vom 14.08.2001 angepasst.

 

Im Vorfeld der Neufassung wurden 2014 die Benutzungsgebühren der umliegenden Hallenbäder abgefragt. Die Zusammenfassung der Umfrage liegt als Anlage bei.

 

Bei der Festlegung der Benutzungsgebühren für Schulen außerhalb der Trägerschaft des Landkreises und der Vereine und sonstigen Nutzergruppen ist zu beachten, dass eine Gleichschaltung zum gemeinsam mit der Stadt Würzburg geplanten neuen Hallenbad an der Wolffskeel-Realschule in Würzburg von vornherein berücksichtigt werden sollte. Die Stadt Würzburg hat in den diesbezüglichen Verhandlungen mitgeteilt, dass sie für dieses Bad die gleichen Benutzungsgebühren festlegen möchte wie bei den sonstigen Hallenbädern in Würzburg üblich. Diese betragen für Schulnutzungen grundsätzlich 70,00 € je Schulstunde (45 min.) und für  Vereine und sonstige Nutzergruppen grundsätzlich 99,70 € je Zeitstunde (60 min.). Der Nutzungsumfang weicht dabei zwischen den einzelnen Bädern je nach Ausstattungsgrad ab und reicht von der einfachen Bahnnutzung bis zur Alleinnutzung des gesamten Beckens. Der Wunsch der Stadt auf vergleichbare Regelungen innerhalb der städtischen Bäder ist nachvollziehbar.

 

Dies gilt dann aber auch für die Festlegung der Benutzungsgebühren für die Hallenbäder im Bereich des Landkreises. Wenn bereits absehbar ist, dass die Schulen aus dem Norden des Landkreises bei einer Nutzung des Wolffskeel-Bades voraussichtlich 70,00 € je Schulstunde  zahlen werden, müssen für die Schulen aus dem Raum Ochsenfurt vergleichbare Gebühren festgelegt werden. Abweichend von der städtischen Regelung sollen die Benutzungsgebühren für Vereine und sonstige Nutzergruppen aus dem Landkreis jedoch wie bei den Schulen auf 70,00 € festgelegt werden, allerdings je Zeitstunde (60 min.).

 

Die im beiliegenden Entwurf vorgeschlagenen Gebühren für Schulen, Vereine und sonstige Nutzungsgruppen betragen daher einheitlich 70,00 € brutto. Wie dargelegt gilt dies bei Schulen für die Dauer einer Schulstunde (45 min.), bei Vereinen und sonstigen Nutzergruppen für eine Zeitstunde (60 min.). Dabei fällt die bisherige Abstufung nach Anzahl der teilnehmenden Personen weg, da das Hallenbad stets zur Alleinnutzung zur Verfügung gestellt wird.

 

Vergleichbare Kosten werden auch in umliegenden Bädern verlangt, z. B. in Gerbrunn 75,00 € je Stunde bzw. Höchberg mit 75,00 € Pauschale großes Becken je Stunde.

 

 

 

Die Festlegung der Eintrittspreise während der allgemeinen Öffnungszeiten orientiert sich an den Eintrittspreisen der umliegenden Bäder. Die Preise wurden jeweils um 0,50 € angehoben.

 

Neu ist bei den Kriterien für die Berechtigung zum ermäßigten Eintrittspreis der Besitz der Ehrenamtskarte des Landkreises.

 

Neu ist zudem die Festsetzung einer Benutzungsgebühr für gewerbliche Nutzungen, die erstmals zulässig sein kann.

 

Neu ist weiterhin die Regelung, dass die Belegungsgebühren für Schulen, Vereine und sonstige Nutzungsgruppen anhand der reservierten Belegungszeiten abgerechnet wird und nicht mehr anhand der tatsächlich genutzten Badezeiten. Hierdurch wird zum einen der Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Gebühren optimiert. Zum anderen wird das Bad für die reservierten Zeiten tatsächlich vorgehalten, andere Nutzungen sind bei kurzfristen Nutzungsausfällen in der Regel nicht organisierbar.

 

Der Entwurf der Gebührensatzung wurde in der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2015 vorberaten. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Zustimmung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Neufassung der Gebührensatzung für das Hallenbad der Realschule am Maindreieck Ochsenfurt in Form des vorliegenden Entwurfs zu.