Sitzung: 23.03.2015 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 61, Nein: 3, Anwesend: 64
Sachverhalt:
Analog zur Benutzungssatzung für das
Hallenbad der Realschule am Maindreieck
Ochsenfurt ist auch die Gebührensatzung für das Hallenbad neu zu fassen.
Die bisherige Gebührensatzung stammt vom 02.05.1980, die Eintritts- und
Benutzungsgebühren wurden zuletzt mit Änderungssatzung vom 14.08.2001
angepasst.
Im Vorfeld der Neufassung wurden 2014 die
Benutzungsgebühren der umliegenden Hallenbäder abgefragt. Die Zusammenfassung
der Umfrage liegt als Anlage bei.
Bei der Festlegung der Benutzungsgebühren
für Schulen außerhalb der Trägerschaft des Landkreises und der Vereine und
sonstigen Nutzergruppen ist zu beachten, dass eine Gleichschaltung zum
gemeinsam mit der Stadt Würzburg geplanten neuen Hallenbad an der
Wolffskeel-Realschule in Würzburg von vornherein berücksichtigt werden sollte.
Die Stadt Würzburg hat in den diesbezüglichen Verhandlungen mitgeteilt, dass
sie für dieses Bad die gleichen Benutzungsgebühren festlegen möchte wie bei den
sonstigen Hallenbädern in Würzburg üblich. Diese betragen für Schulnutzungen
grundsätzlich 70,00 € je Schulstunde (45 min.) und für Vereine und sonstige Nutzergruppen
grundsätzlich 99,70 € je Zeitstunde (60 min.). Der Nutzungsumfang weicht dabei
zwischen den einzelnen Bädern je nach Ausstattungsgrad ab und reicht von der einfachen
Bahnnutzung bis zur Alleinnutzung des gesamten Beckens. Der Wunsch der Stadt
auf vergleichbare Regelungen innerhalb der städtischen Bäder ist
nachvollziehbar.
Dies gilt dann aber auch für die Festlegung
der Benutzungsgebühren für die Hallenbäder im Bereich des Landkreises. Wenn
bereits absehbar ist, dass die Schulen aus dem Norden des Landkreises bei einer
Nutzung des Wolffskeel-Bades voraussichtlich 70,00 € je Schulstunde zahlen werden, müssen für die Schulen aus dem
Raum Ochsenfurt vergleichbare Gebühren festgelegt werden. Abweichend von der
städtischen Regelung sollen die Benutzungsgebühren für Vereine und sonstige
Nutzergruppen aus dem Landkreis jedoch wie bei den Schulen auf 70,00 €
festgelegt werden, allerdings je Zeitstunde (60 min.).
Die im beiliegenden Entwurf vorgeschlagenen
Gebühren für Schulen, Vereine und sonstige Nutzungsgruppen betragen daher
einheitlich 70,00 € brutto. Wie dargelegt gilt dies bei Schulen für die Dauer
einer Schulstunde (45 min.), bei Vereinen und sonstigen Nutzergruppen für eine
Zeitstunde (60 min.). Dabei fällt die bisherige Abstufung nach Anzahl der
teilnehmenden Personen weg, da das Hallenbad stets zur Alleinnutzung zur
Verfügung gestellt wird.
Vergleichbare Kosten werden auch in
umliegenden Bädern verlangt, z. B. in Gerbrunn 75,00 € je Stunde bzw. Höchberg
mit 75,00 € Pauschale großes Becken je Stunde.
Die Festlegung der Eintrittspreise während
der allgemeinen Öffnungszeiten orientiert sich an den Eintrittspreisen der
umliegenden Bäder. Die Preise wurden jeweils um 0,50 € angehoben.
Neu ist bei den Kriterien für die
Berechtigung zum ermäßigten Eintrittspreis der Besitz der Ehrenamtskarte des
Landkreises.
Neu ist zudem die Festsetzung einer
Benutzungsgebühr für gewerbliche Nutzungen, die erstmals zulässig sein kann.
Neu ist weiterhin die Regelung, dass die
Belegungsgebühren für Schulen, Vereine und sonstige Nutzungsgruppen anhand der
reservierten Belegungszeiten abgerechnet wird und nicht mehr anhand der
tatsächlich genutzten Badezeiten. Hierdurch wird zum einen der
Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Gebühren optimiert. Zum anderen wird
das Bad für die reservierten Zeiten tatsächlich vorgehalten, andere Nutzungen
sind bei kurzfristen Nutzungsausfällen in der Regel nicht organisierbar.
Der Entwurf der Gebührensatzung wurde in der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2015 vorberaten. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Zustimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt der Neufassung der Gebührensatzung für das Hallenbad der Realschule am
Maindreieck Ochsenfurt in Form des vorliegenden Entwurfs zu.