Sitzung: 23.03.2015 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 63, Nein: 2, Anwesend: 65
Sachverhalt:
Die Benutzungssatzung des vorherigen
Hallenbades der Realschule in Ochsenfurt stammt aus dem Jahr 1980. Im Vorfeld
der Eröffnung des neu errichteten Hallenbades wurde die Satzung redaktionell
überarbeitet und soll anstelle der bisherigen Satzung komplett neu erlassen
werden. Die bisherige Satzung wird in diesem Zuge aufgehoben.
Der Entwurf der Benutzungssatzung liegt als
Anlage bei.
Auf folgende Änderungen zur bisherigen
Satzung wird hingewiesen:
-
Bezugnahme der Satzung auf das Hallenbad der
Realschule am Maindreieck Ochsenfurt.
Bisher galt die Satzung lediglich für das Hallenschwimmbad des
Landkreises Würzburg ohne örtlichen Bezug.
-
In § 1 wird die vorrangige Nutzung als
Schulschwimmbad hervorgehoben.
-
Bezugnahme auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in
§ 3.
-
Erweiterung der Verhaltensregeln in den §§ 6 und 7,
insbesondere das Verbot von unerlaubtem Fotografieren und Filmen fremder
Personen und Gruppen.
-
Wegfall der bisherigen Bademützenpflicht in § 7
alte Fassung.
-
Einfügen der Möglichkeit der gewerblichen Nutzung
in § 9. Hier sind enge Voraussetzungen festgelegt. Hierdurch soll v. a. die
Möglichkeit geschaffen werden, Schwimmunterricht vor Ort anzubieten, soweit
dies nicht auf anderen Wegen möglich ist, z. B. durch den Schwimmverein.
-
Neufassung und Konkretisierung der Haftungsregelung
in § 11.
Das Hallenbad soll wie vor der Schließung im
Jahr 2010 am Vormittag und dem frühen Nachmittag für das Schulschwimmen zur
Verfügung stehen.
Die allgemeinen Öffnungszeiten erstrecken
sich auf folgende Zeiten:
Dienstag bis Freitag 16:00 bis 19:00 Uhr
Samstag 14:00
bis 19:00 Uhr
Sonntag 9:00 bis 12:00 Uhr
Schwimmsportvereinen und sonstigen
Nutzergruppen steht das Hallenbad grundsätzlich zu folgenden Zeiten auf
Nachfrage und nach Zuteilung der Nutzungszeiten zur Verfügung:
Montag 17:00
bis 21:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 19:00 bis 21:00 Uhr
Darüber hinaus können im Einzelfall
abweichende Zeiten vereinbart werden, soweit die vorrangige Schulnutzung oder
die allgemeinen Öffnungszeiten und betriebsnotwendige Abläufe nicht
beeinträchtigt werden.
Der Entwurf der Benutzungssatzung wurde in der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2015 vorberaten. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Zustimmung.
Beschluss:
Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt der Neufassung der Benutzungssatzung für das Hallenbad der Realschule am
Maindreieck Ochsenfurt in Form des vorliegenden Entwurfs zu.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an KrPA