Sitzung: 23.03.2015 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 61, Nein: 5, Anwesend: 66
Sachverhalt:
Der Finanzplan
ist aus dem Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt in den Spalten Planung 2014 bis
Planung 2018 und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanes ersichtlich.
Die
Abschlusszahlen des Finanzplans stellen sich vorläufig wie folgt dar (in Euro):
Haushaltsjahr |
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
Kreditaufnahmen |
2014 |
1.742.211 |
-8.126.029 |
0 |
2015 |
1.078.844 |
-3.987.510 |
0 |
2016 |
-2.343.990 |
-4.275.944 |
0 |
2017 |
-3.113.950 |
-8.142.704 |
0 |
2018 |
-4.871.042 |
-7.865.844 |
0 |
Der
Ergebnishaushalt weist in den Finanzplanungsjahren 2016, 2017 und 2018 einen
Fehlbetrag aus. Dieser Fehlbetrag und die negativen Salden des Finanzhaushaltes
können bis zum Jahr 2018 mit den vorhandenen liquiden Mitteln ausgeglichen
werden. Danach sind, am Ende des Finanzplanungszeitraumes noch liquide Mittel
in Höhe von ca. 7,7 Mio. € vorhanden.
Insgesamt wurde
bei den Planungen im Jahr 2016 von einer gleichbleibenden Umlagekraft
ausgegangen. In den Jahren 2017 und 2018 wurde eine Reduzierung der Umlagekraft
um jeweils 3 % eingerechnet. Auch bei den Schlüsselzuweisungen wurde eine
Reduzierung von jährlich 3 % in den Jahren 2016 und 2017 eingerechnet, für das
Jahr 2018 wurde vom gleichen Stand wie 2017 ausgegangen.
Die zu Beginn des
Jahres 2015 vorhandenen liquiden Mittel ermöglichen eine Finanzierung der
beschlossenen und eingeplanten erheblichen Investitionen während des
Finanzplanungszeitraumes ohne neue Kreditaufnahme. Dadurch wird, unter
Berücksichtigung der in den Jahren 206 und 2017 eingeplanten Sondertilgungen,
eine Reduzierung des Schuldenstandes von jetzt 25,8 Mio. € auf voraussichtlich 17,68
Mio. € erwartet. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein nach der diesjährigen
Senkung konstanter Hebesatz der Kreisumlage und ein im Wesentlichen
gleichbleibender Hebesatz der Bezirksumlage.
Eine weitere
Senkung der Kreisumlage wird, über den Finanzplanungszeitraum gesehen, den
Gestaltungsspielraum des Kreistages erheblich einschränken. Spielräume bestehen
nur dann, wenn in den kommenden Jahren Haushaltsverbesserungen erzielt werden
können, die das Ergebnis der Finanzplanungsdaten wesentlich verbessern werden.
Der Hebesatz des Landkreises Würzburg liegt auch weiterhin sowohl unter dem
Landes- als auch unter dem unterfränkischen Durchschnitt.
Um im Sinne einer
Generationengerechtigkeit das Ziel des Schuldenabbaus nicht zu gefährden ist
eine konsequente Haushaltsdisziplin auch weiterhin unerlässlich.
Debatte:
Landrat Nuß weist darauf hin, dass der Finanzplan – wie bereits vorhin in seiner Rede angekündigt – in der Form nicht gehalten werden kann. Hinsichtlich der bereits erwähnten notwendigen Investitionen an der Main-Klinik müsse sich zunächst der Verwaltungsrat und dann der Kreistag in seiner Sitzung am 27. Juli 2015 beraten.
Er bittet dennoch, dem vorliegenden Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2014 – 2018 zuzustimmen.
Beschluss:
Der Finanzplan
der Jahre 2014 – 2018 (Stand: 16.01.2015) wird vom Kreistag in der vorliegenden
Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA