Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 61, Nein: 5, Anwesend: 66

 

Sachverhalt:

 

Der Finanzplan ist aus dem Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt in den Spalten Planung 2014 bis Planung 2018 und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanes ersichtlich.

 

Die Abschlusszahlen des Finanzplans stellen sich vorläufig wie folgt dar (in Euro):

 

Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Kreditaufnahmen

2014

1.742.211

-8.126.029

0

2015

1.078.844

-3.987.510

0

2016

-2.343.990

-4.275.944

0

2017

-3.113.950

-8.142.704

0

2018

-4.871.042

-7.865.844

0

 

 

Der Ergebnishaushalt weist in den Finanzplanungsjahren 2016, 2017 und 2018 einen Fehlbetrag aus. Dieser Fehlbetrag und die negativen Salden des Finanzhaushaltes können bis zum Jahr 2018 mit den vorhandenen liquiden Mitteln ausgeglichen werden. Danach sind, am Ende des Finanzplanungszeitraumes noch liquide Mittel in Höhe von ca. 7,7 Mio. € vorhanden.

 

Insgesamt wurde bei den Planungen im Jahr 2016 von einer gleichbleibenden Umlagekraft ausgegangen. In den Jahren 2017 und 2018 wurde eine Reduzierung der Umlagekraft um jeweils 3 % eingerechnet. Auch bei den Schlüsselzuweisungen wurde eine Reduzierung von jährlich 3 % in den Jahren 2016 und 2017 eingerechnet, für das Jahr 2018 wurde vom gleichen Stand wie 2017 ausgegangen.

 

Die zu Beginn des Jahres 2015 vorhandenen liquiden Mittel ermöglichen eine Finanzierung der beschlossenen und eingeplanten erheblichen Investitionen während des Finanzplanungszeitraumes ohne neue Kreditaufnahme. Dadurch wird, unter Berücksichtigung der in den Jahren 206 und 2017 eingeplanten Sondertilgungen, eine Reduzierung des Schuldenstandes von jetzt 25,8 Mio. € auf voraussichtlich 17,68 Mio. € erwartet. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein nach der diesjährigen Senkung konstanter Hebesatz der Kreisumlage und ein im Wesentlichen gleichbleibender Hebesatz der Bezirksumlage.

 

Eine weitere Senkung der Kreisumlage wird, über den Finanzplanungszeitraum gesehen, den Gestaltungsspielraum des Kreistages erheblich einschränken. Spielräume bestehen nur dann, wenn in den kommenden Jahren Haushaltsverbesserungen erzielt werden können, die das Ergebnis der Finanzplanungsdaten wesentlich verbessern werden. Der Hebesatz des Landkreises Würzburg liegt auch weiterhin sowohl unter dem Landes- als auch unter dem unterfränkischen Durchschnitt.

 

Um im Sinne einer Generationengerechtigkeit das Ziel des Schuldenabbaus nicht zu gefährden ist eine konsequente Haushaltsdisziplin auch weiterhin unerlässlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Nuß weist darauf hin, dass der Finanzplan – wie bereits vorhin in seiner Rede angekündigt – in der Form nicht gehalten werden kann. Hinsichtlich der bereits erwähnten notwendigen Investitionen an der Main-Klinik müsse sich zunächst der Verwaltungsrat und dann der Kreistag in seiner Sitzung am 27. Juli 2015 beraten.

 

Er bittet dennoch, dem vorliegenden Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2014 – 2018 zuzustimmen.

 

 


Beschluss:

 

Der Finanzplan der Jahre 2014 – 2018 (Stand: 16.01.2015) wird vom Kreistag in der vorliegenden Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA