Sitzung: 23.03.2015 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 64, Nein: 2, Anwesend: 66
Sachverhalt:
Der
Entwurf des Haushalts 2015 (Stand 16.01.2015) wurde allen Mitgliedern des
Kreistages zusammen mit einer Übersicht über die vorliegenden Anträge mit
Anlagen am 21.01.2015 übersandt. Daneben erhielten alle Mitglieder des
Kreistages eine CD-ROM mit einer Übersicht aller Produktkonten als pdf-Datei.
Im
Nachgang zum og. Schreiben erhielten alle Mitglieder am 02.02.2015 den Antrag
der Gemeinden Gerbrunn, Randersacker, Rottendorf und Theilheim für einen
Zuschuss des Landkreises in Höhe von 20.000,00 € zu den Projektierungskosten
der im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2018 geplanten interkommunalen
Maßnahmen.
Weiterhin
wurde der Antrag der Brauchbar gGmbH für einen einmaligen Zuschuss des
Landkreises in Höhe von 20.000,00 € mit Schreiben vom 16.02.2015 nachgereicht.
Ein
Antrag der SPD-Fraktion zur Schaffung einer Stelle für einen Klimaschutzmanager
wurde den Fraktionsvorsitzenden am 27.02.2015 mit e-mail zugeleitet.
Auch
diese im Nachgang versendeten Anträge sind im Haushalt noch nicht
eingearbeitet.
Der
vorliegende Entwurf wurde wieder nach den Vorschriften der KommHV-Doppik
aufgestellt. Seit dem 1.1.2011 wird im Landkreis, wie vom Kreistag beschlossen,
doppisch gebucht.
Die
Eröffnungsbilanz wurde vom Kreistag am 26.07.2013 festgestellt. Die Jahresabschlüsse
2011 und 2012 wurden dem Kreisausschuss am 17.11.2014 bekanntgegeben. Der
Jahresabschluss 2013 ist erstellt. Die überörtliche Prüfung der Abschlüsse 2011
und 2012 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ist abgeschlossen.
Der Prüfungsbericht liegt noch nicht vor. Ebenso abgeschlossen ist die örtliche
Prüfung des Jahresabschlusses 2011, der Jahresabschluss 2012 wird momentan
örtlich geprüft.
Im
Entwurf wurde eine Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um 1,0 %-Punkte auf
dann 43,5 v.H. im Jahr 2015 eingeplant. Damit wird die Hebesatzsenkung des
Bezirks Unterfranken in vollem Umfang an die Gemeinden des Landkreises
weitergegeben. Im weiteren Finanzplanungszeitraum wurde der Hebesatz dann
unverändert belassen. So kann nach dem derzeitigen Stand die Liquidität des
Landkreises auch im Finanzplanungszeitraum ohne Aufnahme von Fremdmitteln
sichergestellt werden. Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen
alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist möglich. Daneben ist es
auch möglich in den Jahren 2016 und 2017 zwei Darlehen, deren Zinsbindung
ausläuft, vorzeitig zu tilgen. Der Schuldenstand des Landkreises verringert
sich somit zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf voraussichtlich 17,68 Mio.
€. Trotzdem ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich
noch ein ausreichender Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 7,73 Mio. €.
Insoweit können die negativen Ergebnisse der Ergebnisrechnung in der
Finanzplanung noch hingenommen werden. Allerdings
wurden bisher keine Mittel für Investitionen zur Verbesserung der Verpflegungs-
und Betreuungssituation am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg eingestellt.
Im
Entwurf enthalten sind auch alle beschlossenen Investitionen. Darüber hinaus
wurde eine mögliche Beteiligung des Landkreises an einer Ortsumgehung Rimpar,
sowie Kosten für die Sanierung des Bauhofes Giebelstadt und Kosten für die
erforderliche Sanierung der landkreiseigenen Förderschule in die Finanzplanung
aufgenommen. Diese Kosten wurden lediglich grob geschätzt. Ob und in welcher
Höhe hierfür Ausgaben getätigt werden, bleibt der Entscheidung des Kreistages
vorbehalten. Insoweit können sich die hierfür vorgesehenen Ansätze noch
deutlich ändern. Für den Bereich des Straßenbaus wurde das vom Bauausschuss beschlossene
Investitionsprogramm mit den nächsten Maßnahmen des Ausbauprogrammes
fortgeschrieben. Diese Ansätze dienen alleine einer realistischen Darstellung
der Finanzplanung. Gleiches gilt für die in den Finanzplan aufgenommenen
Beschaffungsmaßnahmen für die Feuerwehr und die Bauhöfe. Mit diesen Ansätzen
und die Aufnahme in das Investitionsprogramm wird noch keine Entscheidung über
die Durchführung der Maßnahmen vorweggenommen. Die einzelnen
Investitionsmaßnahmen können dem Teilfinanzplan Teil B, sowie den Aufstellungen
zum Investitionsprogramm entnommen werden. Nachdem alle bisher veranschlagten
und nicht verbrauchten Haushaltsmittel der laufenden Baumaßnahmen neu
veranschlagt werden mussten, sind die meisten Ansätze gegenüber dem vom
Bauausschuss beschlossenen Mittelbedarf für 2015 erhöht. Die durch die
Neustrukturierung des ÖPNV in den kommenden Jahren erwarteten Mehrkosten sind
eingeplant.
Die
allgemeine wirtschaftliche Lage und auch die finanzielle Situation der
Gemeinden sind auch im Jahr 2014 stabil geblieben. In der Finanzplanung wurden
deshalb für das Jahr 2016 gleichbleibende Einnahmen aus der Kreisumlage und für
die Folgejahre ein Rückgang um jeweils 3 % eingeplant. Bei der Bezirksumlage
wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Die staatlichen Schlüsselzuweisungen sind in diesem Jahr gegenüber
dem Vorjahr noch einmal leicht gestiegen. Für die Folgejahre wurde ein Rückgang
gegenüber dem diesjährigen Ansatz eingeplant.
Sofern
sich die zugrundeliegenden Annahmen nicht wesentlich ändern, können mit dem
beiliegenden Haushaltsentwurf mittelfristig ein deutlicher Schuldenabbau, eine
erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen,
sowie eine planbare Belastung für die Gemeinden durch einen stabilen Hebesatz
der Kreisumlage, erreicht werden.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg
mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 wird in der im
Entwurf vorliegenden Fassung beschlossen.
Alle in dieser Sitzung beschlossenen
Änderungen zu einzelnen Produktkonten, sowie zu vorliegenden Zuschussanträgen
sind in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einzuarbeiten.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA