Sitzung: 23.03.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1)
Jahresabschlusses 2012
Ergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der
Erträge: 122.462.448,05
€
Gesamtbetrag der
Aufwendungen: 121.521.666,93
€
Saldo (=Jahresergebnis): + 940.781,12 €
Finanzrechnung:
Laufende
Verwaltungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 109.270.356,31
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 102.429.979,09
€
Saldo: 6.840.377,22
€
Investitionstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 3.075.441,72
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 11.863.172,97
€
Saldo -
8.787.731,25 €
Finanzierungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 0,00
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 1.546.624,42
€
Saldo: -
1.546.624,42 €
Finanzmittelfehlbetrag: 3.493.978,45 €
Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide
Mittel): 20.142.867,26 €
Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2012)
Bilanzsumme (Summe der Aktiva und Passiva): 141.230.146,37 €
Schuldenstand des
Landkreises Würzburg zum 31.12.2012: 29.186.174,35
€.
2)
Örtliche Rechnungsprüfung 2012
Der
Jahresabschluss 2012 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung
am 09.02.2015 örtlich geprüft. Grundlage für die Prüfung war der
Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 20.01.2015.
Das Ergebnis der
örtlichen Rechnungsprüfung ist
im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift
über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.
Die getroffenen
Prüfungsfeststellungen sind der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und
deren Vollzug wird vom Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem
Rechnungsprüfungsausschuss überwacht.
Nach Art. 88 Abs.
3 LKrO stellt der Kreistag nach Durchführung der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses und der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den
Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die
Entlastung.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses
2012 mit den unter Nr. 1 festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die
Entlastung für das Jahr 2012 zu erteilen.
Der Kreisausschuss
hat in seiner Sitzung am 16.03.2015 dem Kreistag ebenfalls die Feststellung und
Entlastung des Jahresabschlusses 2012 empfohlen.
3)
Ergebnisverwendung
Im Rahmen der Doppik ist auch über die
Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2012 in Höhe
von 940.781,12 € zu beschließen.
§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein
erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.
Entsprechend der Verwendung des
Jahresüberschusses 2011 schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss auch eine
Zuführung des Jahresüberschusses 2012 in die Ergebnisrücklage vor.
Der Kreisausschuss ist in seiner Sitzung am
16.03.2015 dieser Empfehlung gefolgt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses
2012. Er stellt gemäß den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des
Kreisausschusses den Jahresabschluss 2012 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den
dargestellten Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll
der Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 940.781,12 € der Ergebnisrücklage
zugeführt werden.
Beschluss:
Der Kreistag
nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses
2012. Er stellt gemäß den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des
Kreisausschusses den Jahresabschluss 2012 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den
dargestellten Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll
der Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 940.781,12 € der Ergebnisrücklage
zugeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
erteilt für den Jahresabschluss 2012 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.
(Der Landrat nimmt
nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)
Beschluss:
Der Kreistag
erteilt für den Jahresabschluss 2012 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.
(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)
Zur weiteren
Veranlassung an KrPA
Zur Kenntnis an ZFB 2