Beschluss: einstimmig beschlossen

1) Jahresabschlusses 2011

 

Ergebnisrechnung:

 

Gesamtbetrag der Erträge:                                                                      120.878.536,40 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen:                                                          115.971.586,33 €

Saldo (=Jahresergebnis):                                                                        + 4.906.950,07 €

 

Finanzrechnung:

 

Laufende Verwaltungstätigkeit:                                                                                           

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                             106.689.048,07 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                              99.499.385,84 €

Saldo:                                                                                                            7.189.662,23 €

 

Investitionstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                                 5.116.983,85 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                              12.389.719,41 €

Saldo                                                                                                          - 7.272.735,56 €

 

Finanzierungstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                                               0,00 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                                1.727.282,42 €

Saldo:                                                                                                         - 1.727.282,42 €

 

Finanzmittelfehlbetrag:                                                                             1.810.355,75 €

 

Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide Mittel):            24.194.705,18 €

 

Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2011)

Bilanzsumme (Summe der Aktiva und Passiva):                               139.536.070,16 €

 

Schuldenstand des Landkreises Würzburg zum 31.12.2011:                   30.774.287,14 €.

 


 

2) Örtliche Rechnungsprüfung 2011

 

Der Jahresabschluss 2011 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 15.12.2014 örtlich geprüft. Grundlage für die Prüfung war der Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 26.11.2014.

 

Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.

Die getroffenen Prüfungsfeststellungen wurden bereits von der Verwaltung erledigt.

 

Nach Art. 88 Abs. 3 LKrO stellt der Kreistag nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses und der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 mit den unter Nr. 1 festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die Entlastung für das Jahr 2011 zu erteilen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2015 dem Kreistag ebenfalls die Feststellung und Entlastung des Jahresabschlusses 2011 empfohlen.

 

 

3) Ergebnisverwendung

 

Im Rahmen der Doppik ist auch über die Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2011 in Höhe von 4.906.950,07 € zu beschließen.

 

§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt zunächst, dass ein erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.

 

Der Begriff der Rücklagen in der doppischen Vermögensrechnung ist vom kameralen Rücklagenbegriff zu unterscheiden. In der Kameralistik sind unter dem Rücklagenbegriff tatsächliche Zahlungsmittel zu verstehen. Die beiden genannten Formen der doppischen Rücklage sind dagegen nicht mit den liquiden Mitteln gleichzusetzen, sondern sind vielmehr Unterkonten zur Eigenkapitalposition.

 

Ein Jahresüberschuss sollte zunächst in die Ergebnisrücklage als typische, für den Haushaltsausgleich konzipierte Ausgleichsposition eingestellt werden. Ein sich möglicher Weise in zukünftigen Haushaltsjahren ergebender Jahresfehlbetrag soll durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Daher ist es sinnvoll, wenn einem „negativen“ Haushaltsjahr „positive“ Haushaltsjahre vorausgegangen sind.

 

Aus diesem Grund schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2011 in die Ergebnisrücklage vor.

 

Dieser Empfehlung ist auch der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 16.03.2015 gefolgt.


 


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2011. Er stellt gemäß den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den Jahresabschluss 2011 nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten Abschlusszahlen fest.

 

Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss 2011 in Höhe von 4.906.950,07 € der Ergebnisrücklage zugeführt werden.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag erteilt für den Jahresabschluss 2011 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.

 

 

 

(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)

 


Zur weiteren Veranlassung an KrPA

 

Zur Kenntnis an ZFB 2