Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

1.       „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft - kommunale Strategien“

 

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe (AGJ), Berlin, hat eine Koordinierungsstelle eingerichtet, in der die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik in der Altersphase 12 bis 27 (als prägenden, eigenständigen Lebensabschnitt) vorangetrieben werden sollen. Dazu wurde eine Broschüre aufgelegt, die den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses überreicht wird. Unter der Homepage www.allianz-fuer-jugend.de findet man weitergehende Informationen.

 

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung (FB 31a, Herr Gabel) auf die 2011 durchgeführte Jugendumfrage im Landkreis Würzburg hin. Diese ist auf der Homepage des Jugendamtes des Landkreises (www.kreisjugendamt-wuerzburg.de) einsehbar.

 

Diese Information dient der Kenntnisnahme.

 

2.       Information zur Reform der Führungszeugnispflicht für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit - bayerische Initiative im Rahmen der Gesetzesevaluation 2015

 

          In der Pressemitteilung des StMAS Nr. 007-2015 vom 12.01.2015 heißt es:

 

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller und Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an Bundesjustizminister Heiko Maas gewandt. Grund ist ein Thema, das Landes- und Bundespolitik schon länger beschäftigt: Das erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 72a SGB VIII zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor einschlägig vorbestraften Personen. Nach dieser Norm müssen unter anderem auch Personen, die ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich tätig sein wollen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses enthält allerdings nicht nur Vorstrafen, die für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unmittelbar von Bedeutung sind, sondern vielmehr Eintragungen wegen aller Arten von Straftaten. Die Minister drängen nun auf ein praxisnahes, unbürokratisches Verfahren auf Bundesebene.

 

Die Minister schlagen eine Abfragemöglichkeit dahingehend vor, dass das Bundesamt für Justiz in Form einer sog. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausschließlich mitteilt, ob ein Tätigkeitsausschluss aufgrund einer einschlägigen Vorverurteilung zum Beispiel wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorliegt. Erforderlich dafür ist eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes durch den Bundesgesetzgeber.

 

Diese bayerische Initiative wird in die Evaluation des Gesetzes, die für 2015 angekündigt war, einfließen. Die hiesige Fachverwaltung 31a hält diesen Vorschlag für unbürokratisch und nicht dem gesetzlich beabsichtigten Schutz von Minderjährigen abträglich.

 

Debatte:

 

Herr Gabel wies auf weitere verschiedene Informationen hin, die als Tischvorlagen verteilt wurden:

 

 ·               Neue Auflage des Flyers: Führerschein in Gefahr

 ·               18. Fachtagung: „Ziele, Wege, Stolpersteine“, am 08.06.2015, in Veitshöchheim

 ·               Pressemitteilung der MAIN POST, vom 05.02.2015, zu U3-KiTa-Plätzen in Unterfranken

 ·               Tätigkeitsbericht der Sozialpädagogischen Familienhilfe der AWO, BV Unterfranken, von 2014

 ·               Eigenständige Jugendpolitik-Broschüre

 

Die nächste Jugendhilfeausschusssitzung findet am Montag, den 22.06.2015, um 14:00 Uhr, statt.