Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Herr Fachbereichsleiter 31b, Holger Schimanski, wird im Rahmen einer vierten und letzten Grundinformation für die Mitglieder des aktuellen Jugendhilfeausschusses einen Überblick über die teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche geben.

 

 

Debatte:

 

Herr Fachbereichsleiter Holger Schimanski erläuterte im vierten und letzten Teil der Grundinformationen des neu zusammengesetzten Jugendhilfeausschusses die „teilstationäre und stationäre Hilfen“ nach dem SGB VIII.

 

Er verwies auf den § 32 SGB VIII, die „Erziehung in einer Tagesgruppe“, für die es nachstehende Einrichtungen in Stadt und Landkreis Würzburg gibt:

 

·         Heilpädagogische Tagesstätten des SkF (an der Elisabeth-Weber-Schule), 1. - 5. Klasse, 34 für Jungen und Mädchen; vom Landratsamt sind hier derzeit 14 Plätze belegt

·         Heilpädagogische Tagesstätte des SkF (Außenstelle Theilheim), 1. Klasse

·         9 Plätze für Jungen und Mädchen; vom LRA 5 Plätze belegt

·         Heilpädagogische Tagesstätte der Ev. Kinder- und Jugendhilfe, 1. - 4. Klasse, 9 Plätze für Jungen und Mädchen; derzeit 1 Platz vom LRA belegt

·         Heilpädagogische Tagesstätte an der Adolph-Kolping-Schule, 5. - 9. Klasse

·         35 Plätze für Jungen und Mädchen in der Region II, vom LRA derzeit 9 Plätze belegt

 

Darüber hinaus werden noch der Hort zur individuellen Lernförderung nach der Vorschrift des § 32 SGB VIII belegt, von insgesamt 21 Plätzen belegt das LRA momentan 6 Plätze.

 

Ebenfalls werden, wenn der besondere Bedarf festgestellt wird, noch die Tagesstätte der Karl-Kroiß-Schule und der Graf von Bentheim Schule belegt.

 

Bei der Fallzahlentwicklung verwies er auf Seite 23 des Geschäftsberichts 2014. Die Fallzahlen sind relativ stabil. Die Tagessätze belaufen sich zwischen 79,00 € und 112,00 €. Vereinzelt sind auch Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII teilstationär untergebracht. Diese Fallzahlen sind mit den stationären Fallzahlen zusammenaddiert.

 

Die stationären Hilfen in der bayerischen Jugendhilfe gliedern sich nach

 

1.    sozialpädagogischer Gruppe oder Plätze (Gruppengröße ca. 10) mit einem Tagessatz von ca.75,00 € bis 122,00 €.

 

2.    heilpädagogischer Gruppe oder Plätzen (Gruppengröße ca. 8) mit festem Fachdienst

Tagessätze von ca. 100,00 € bis ca. 210,00 €. Der überwiegende Tagessatz bewegt sich im Bereich von 130,00 € bis 140,00 €.

 

3.    therapeutischer Gruppe (Gruppengröße 6) mit einem Tagessatz von 150,00 € bis 350,00 €.

 

Geschlossene Heimplätze gibt es in Bayern für Mädchen in Gauting bei München, für Jungen in Rummelsberg bei Nürnberg und Plätze zur Haftvermeidung in Abensberg.

 

Die Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen durch das Kreisgebiet Würzburg erfolgte nach einem individualisierten Hilfeplanverfahren in ganz (Süd-) Deutschland.

 

Die Fallzahlen zur Heimerziehung nach § 34 SGB VIII finden sich auf Seite 26 und 27; die Fallzahlen für Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII auf Seite 29 des Geschäftsberichtes.