Sitzung: 20.03.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Herr Fachbereichsleiter 31b, Holger Schimanski, wird im Rahmen einer vierten und letzten Grundinformation für die Mitglieder des aktuellen Jugendhilfeausschusses einen Überblick über die teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche geben.
Debatte:
Herr Fachbereichsleiter Holger Schimanski erläuterte im vierten und
letzten Teil der Grundinformationen des neu zusammengesetzten
Jugendhilfeausschusses die „teilstationäre und stationäre Hilfen“ nach dem SGB
VIII.
Er verwies auf den § 32 SGB VIII, die „Erziehung in einer Tagesgruppe“, für die es nachstehende
Einrichtungen in Stadt und Landkreis Würzburg gibt:
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Heilpädagogische
Tagesstätten des SkF (an der Elisabeth-Weber-Schule), 1. - 5. Klasse, 34 für
Jungen und Mädchen; vom Landratsamt sind hier derzeit 14 Plätze belegt
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Heilpädagogische
Tagesstätte des SkF (Außenstelle Theilheim), 1. Klasse
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9 Plätze
für Jungen und Mädchen; vom LRA 5 Plätze belegt
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Heilpädagogische
Tagesstätte der Ev. Kinder- und Jugendhilfe, 1. - 4. Klasse, 9 Plätze für
Jungen und Mädchen; derzeit 1 Platz vom LRA belegt
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Heilpädagogische
Tagesstätte an der Adolph-Kolping-Schule, 5. - 9. Klasse
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35 Plätze für Jungen und Mädchen in der Region
II, vom LRA derzeit 9 Plätze belegt
Darüber hinaus werden noch der Hort zur individuellen Lernförderung
nach der Vorschrift des § 32 SGB VIII belegt, von insgesamt 21 Plätzen belegt
das LRA momentan 6 Plätze.
Ebenfalls werden, wenn der besondere Bedarf festgestellt wird, noch die
Tagesstätte der Karl-Kroiß-Schule und der Graf von Bentheim Schule belegt.
Bei der Fallzahlentwicklung verwies er auf Seite 23 des
Geschäftsberichts 2014. Die Fallzahlen sind relativ stabil. Die Tagessätze
belaufen sich zwischen 79,00 € und 112,00 €. Vereinzelt sind
auch Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII teilstationär untergebracht.
Diese Fallzahlen sind mit den stationären Fallzahlen zusammenaddiert.
Die stationären Hilfen in der bayerischen Jugendhilfe gliedern sich
nach
1.
sozialpädagogischer Gruppe oder Plätze (Gruppengröße ca. 10) mit
einem Tagessatz von ca.75,00 € bis 122,00 €.
2.
heilpädagogischer Gruppe oder Plätzen (Gruppengröße ca. 8) mit
festem Fachdienst
Tagessätze von
ca. 100,00 € bis ca. 210,00 €. Der überwiegende Tagessatz bewegt sich im
Bereich von 130,00 € bis 140,00 €.
3.
therapeutischer Gruppe (Gruppengröße 6) mit einem Tagessatz
von 150,00 € bis 350,00 €.
Geschlossene Heimplätze gibt es in Bayern für Mädchen in Gauting bei
München, für Jungen in Rummelsberg bei Nürnberg und Plätze zur Haftvermeidung
in Abensberg.
Die Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen
durch das Kreisgebiet Würzburg erfolgte nach einem individualisierten
Hilfeplanverfahren in ganz (Süd-) Deutschland.
Die Fallzahlen zur Heimerziehung nach § 34 SGB VIII finden sich auf Seite 26 und 27; die
Fallzahlen für Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII auf Seite 29 des Geschäftsberichtes.