Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushalts 2015 (Stand 16.01.2015) wurde allen Mitgliedern des Kreistages zusammen mit einer Übersicht über die vorliegenden Anträge zum Haushalt 2015 übersandt. Daneben erhielten alle Mitglieder des Kreistages eine CD-Rom mit einer Übersicht aller im Haushalt vorhandenen Produktkonten als pdf-Datei.

Der vorliegende Entwurf wurde wieder nach den Vorschriften der KommHV-Doppik aufgestellt. Seit dem 1.1.2011 wird im Landkreis, wie vom Kreistag beschlossen, doppisch gebucht. Die Eröffnungsbilanz wurde vom Kreistag am 26.07.2013 festgestellt. Die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 wurden dem Kreisausschuss am 17.11.2014 bekanntgegeben. Der Jahresabschluss 2013 ist erstellt. Die überörtliche Prüfung der Abschlüsse 2011 und 2012 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ist abgeschlossen. Der Prüfungsbericht liegt noch nicht vor. Ebenso abgeschlossen ist die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011, der Jahresabschluss 2012 wird momentan örtlich geprüft.

Im Entwurf wurde eine Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um 1,0 %-Punkte auf dann 43,5 v.H. im Jahr 2015 eingeplant. Damit wird die Hebesatzsenkung des Bezirks Unterfranken in vollem Umfang an die Gemeinden des Landkreises weitergegeben. Im weiteren Finanzplanungszeitraum wurde der Hebesatz dann unverändert belassen. So kann nach dem derzeitigen Stand die Liquidität des Landkreises auch im Finanzplanungszeitraum ohne Aufnahme von Fremdmitteln sichergestellt werden. Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist möglich. Daneben ist es auch möglich in den Jahren 2016 und 2017 zwei Darlehen, deren Zinsbindung ausläuft, vorzeitig zu tilgen. Der Schuldenstand des Landkreises verringert sich somit zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf voraussichtlich 17,68 Mio. €. Trotzdem ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch ein ausreichender Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 7,73 Mio. €. Insoweit können die negativen Ergebnisse der Ergebnisrechnung in der Finanzplanung noch hingenommen werden. Allerdings wurden bisher keine Mittel für Investitionen zur Verbesserung der Verpflegungs- und Betreuungssituation am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg eingestellt.

Wie in den vergangenen Jahren sind im Haushaltsentwurf alle von den vorberatenden Ausschüssen empfohlene Ansätze eingeplant. Die in der beiliegenden Liste enthaltenen Anträge wurden bisher noch nicht vorberaten.

Im Entwurf enthalten sind auch alle beschlossenen Investitionen. Darüber hinaus wurde eine mögliche Beteiligung des Landkreises an einer Ortsumgehung Rimpar, sowie Kosten für die Sanierung des Bauhofes Giebelstadt und Kosten für die erforderliche Sanierung der landkreiseigenen Förderschule in die Finanzplanung aufgenommen. Diese Kosten wurden lediglich grob geschätzt. Ob und in welcher Höhe hierfür Ausgaben getätigt werden, bleibt der Entscheidung des Kreistages vorbehalten. Insoweit können sich die hierfür vorgesehenen Ansätze noch deutlich ändern. Für den Bereich des Straßenbaus wurde das vom Bauausschuss beschlossene Investitionsprogramm mit den nächsten Maßnahmen des Ausbauprogrammes fortgeschrieben. Diese Ansätze dienen alleine einer realistischen Darstellung der Finanzplanung. Gleiches gilt für die in den Finanzplan aufgenommenen Beschaffungsmaßnahmen für die Feuerwehr und die Bauhöfe. Mit diesen Ansätzen und die Aufnahme in das Investitionsprogramm wird noch keine Entscheidung über die Durchführung der Maßnahmen vorweggenommen. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können dem Teilfinanzplan Teil B, sowie den Aufstellungen zum Investitionsprogramm entnommen werden. Nachdem alle bisher veranschlagten und nicht verbrauchten Haushaltsmittel der laufenden Baumaßnahmen neu veranschlagt werden mussten, sind die meisten Ansätze gegenüber dem vom Bauausschuss beschlossenen Mittelbedarf für 2015 erhöht. Die durch die Neustrukturierung des ÖPNV in den kommenden Jahren erwarteten Mehrkosten sind eingeplant.

Die allgemeine wirtschaftliche Lage und auch die finanzielle Situation der Gemeinden sind auch im Jahr 2014 stabil geblieben. In der Finanzplanung wurden deshalb für das Jahr 2016 gleichbleibende Einnahmen aus der Kreisumlage und für die Folgejahre ein Rückgang um jeweils 3 % eingeplant. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Die staatlichen Schlüsselzuweisungen sind in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr noch einmal leicht gestiegen. Für die Folgejahre wurde ein Rückgang gegenüber dem diesjährigen Ansatz eingeplant.

Sofern sich die zugrundeliegenden Annahmen nicht wesentlich ändern, können mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf mittelfristig ein deutlicher Schuldenabbau, eine erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen, sowie eine planbare Belastung für die Gemeinden durch einen stabilen Hebesatz der Kreisumlage, erreicht werden.

 

 

Debatte:

 

Landrat Nuß weist auf die Eckdaten hin, die in den Entwurf des Haushalts 2015 eingearbeitet wurden, wie beispielsweise die Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um 1,0 %-Punkte, keine Neuverschuldung im Finanzplanungszeitraum sowie eine Verringerung des Schuldenstandes.

 

Herr Künzig, Leiter des Fachbereichs Finanzen und Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA