Sitzung: 16.03.2015 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Der Entwurf des
Haushalts 2015 (Stand 16.01.2015) wurde allen Mitgliedern des Kreistages
zusammen mit einer Übersicht über die vorliegenden Anträge zum Haushalt 2015
übersandt. Daneben erhielten alle Mitglieder des Kreistages eine CD-Rom mit
einer Übersicht aller im Haushalt vorhandenen Produktkonten als pdf-Datei.
Der vorliegende Entwurf wurde wieder nach den
Vorschriften der KommHV-Doppik aufgestellt. Seit dem 1.1.2011 wird im
Landkreis, wie vom Kreistag beschlossen, doppisch gebucht. Die Eröffnungsbilanz
wurde vom Kreistag am 26.07.2013 festgestellt. Die Jahresabschlüsse 2011 und
2012 wurden dem Kreisausschuss am 17.11.2014 bekanntgegeben. Der
Jahresabschluss 2013 ist erstellt. Die überörtliche Prüfung der Abschlüsse 2011
und 2012 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ist abgeschlossen.
Der Prüfungsbericht liegt noch nicht vor. Ebenso abgeschlossen ist die örtliche
Prüfung des Jahresabschlusses 2011, der Jahresabschluss 2012 wird momentan
örtlich geprüft.
Im Entwurf wurde eine Senkung des Hebesatzes
der Kreisumlage um 1,0 %-Punkte auf dann 43,5 v.H. im Jahr 2015 eingeplant.
Damit wird die Hebesatzsenkung des Bezirks Unterfranken in vollem Umfang an die
Gemeinden des Landkreises weitergegeben. Im weiteren Finanzplanungszeitraum
wurde der Hebesatz dann unverändert belassen. So kann nach dem derzeitigen
Stand die Liquidität des Landkreises auch im Finanzplanungszeitraum ohne
Aufnahme von Fremdmitteln sichergestellt werden. Die Finanzierung der
vorgesehenen Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und
Investitionszuweisungen ist möglich. Daneben ist es auch möglich in den Jahren
2016 und 2017 zwei Darlehen, deren Zinsbindung ausläuft, vorzeitig zu tilgen.
Der Schuldenstand des Landkreises verringert sich somit zum Ende des
Finanzplanungszeitraumes auf voraussichtlich 17,68 Mio. €. Trotzdem ergibt sich
am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch ein ausreichender
Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 7,73 Mio. €. Insoweit können die
negativen Ergebnisse der Ergebnisrechnung in der Finanzplanung noch hingenommen
werden. Allerdings wurden bisher
keine Mittel für Investitionen zur Verbesserung der Verpflegungs- und
Betreuungssituation am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg eingestellt.
Wie in den vergangenen Jahren sind im
Haushaltsentwurf alle von den vorberatenden Ausschüssen empfohlene Ansätze
eingeplant. Die in der beiliegenden Liste enthaltenen Anträge wurden bisher
noch nicht vorberaten.
Im Entwurf enthalten sind auch alle
beschlossenen Investitionen. Darüber hinaus wurde eine mögliche Beteiligung des
Landkreises an einer Ortsumgehung Rimpar, sowie Kosten für die Sanierung des
Bauhofes Giebelstadt und Kosten für die erforderliche Sanierung der
landkreiseigenen Förderschule in die Finanzplanung aufgenommen. Diese Kosten
wurden lediglich grob geschätzt. Ob und in welcher Höhe hierfür Ausgaben
getätigt werden, bleibt der Entscheidung des Kreistages vorbehalten. Insoweit
können sich die hierfür vorgesehenen Ansätze noch deutlich ändern. Für den
Bereich des Straßenbaus wurde das vom Bauausschuss beschlossene
Investitionsprogramm mit den nächsten Maßnahmen des Ausbauprogrammes
fortgeschrieben. Diese Ansätze dienen alleine einer realistischen Darstellung
der Finanzplanung. Gleiches gilt für die in den Finanzplan aufgenommenen
Beschaffungsmaßnahmen für die Feuerwehr und die Bauhöfe. Mit diesen Ansätzen
und die Aufnahme in das Investitionsprogramm wird noch keine Entscheidung über
die Durchführung der Maßnahmen vorweggenommen. Die einzelnen
Investitionsmaßnahmen können dem Teilfinanzplan Teil B, sowie den Aufstellungen
zum Investitionsprogramm entnommen werden. Nachdem alle bisher veranschlagten
und nicht verbrauchten Haushaltsmittel der laufenden Baumaßnahmen neu
veranschlagt werden mussten, sind die meisten Ansätze gegenüber dem vom
Bauausschuss beschlossenen Mittelbedarf für 2015 erhöht. Die durch die
Neustrukturierung des ÖPNV in den kommenden Jahren erwarteten Mehrkosten sind
eingeplant.
Die allgemeine wirtschaftliche Lage und auch
die finanzielle Situation der Gemeinden sind auch im Jahr 2014 stabil
geblieben. In der Finanzplanung wurden deshalb für das Jahr 2016
gleichbleibende Einnahmen aus der Kreisumlage und für die Folgejahre ein
Rückgang um jeweils 3 % eingeplant. Bei der Bezirksumlage wurde von einem
gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Die
staatlichen Schlüsselzuweisungen sind in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr noch
einmal leicht gestiegen. Für die Folgejahre wurde ein Rückgang gegenüber dem
diesjährigen Ansatz eingeplant.
Sofern sich die zugrundeliegenden Annahmen
nicht wesentlich ändern, können mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf
mittelfristig ein deutlicher Schuldenabbau, eine erhebliche Verbesserung der
Infrastruktur durch entsprechende Investitionen, sowie eine planbare Belastung
für die Gemeinden durch einen stabilen Hebesatz der Kreisumlage, erreicht
werden.
Debatte:
Landrat Nuß weist auf die Eckdaten hin, die in den Entwurf des Haushalts 2015 eingearbeitet
wurden, wie beispielsweise die Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um
1,0 %-Punkte, keine Neuverschuldung im Finanzplanungszeitraum sowie eine
Verringerung des Schuldenstandes.
Herr Künzig, Leiter des Fachbereichs Finanzen und Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine
Wortmeldungen vor.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA