Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Die Bundesstraße B 13 bildet mit der Kreisstraße Wü 16 bei Sommerhausen eine höhenfreie Kreuzung. Hierbei wird die Mainbrücke Sommerhausen-Winterhausen (Wü 16) über eine Rampenbrücke (B13) an die Bundesstraße B 13 angeschlossen.

 

Die in der Baulast des Bundes befindliche Rampenbrücke ist schwer geschädigt. Deshalb erstellt das Staatliche Bauamt Würzburg eine Machbarkeitsuntersuchung. Diese Machbarkeitsuntersuchung behandelt mehrere Varianten zur Instandsetzung und zur Erneuerung der Rampenbrücke. Außerdem wird der vollständige Entfall der Rampenbrücke in Verbindung mit einer Umgestaltung der Kreuzung betrachtet. Die einzelnen Varianten werden in der Sitzung durch das Staatliche Bauamt vorgestellt.

 

Der Landkreis Würzburg ist als Baulastträger der Kreisstraße Wü 16 bei allen untersuchten Varianten nach Kreuzungsrecht kostenbeteiligt.

 

Die Untersuchungen ergeben, dass der Entfall der Rampenbrücke die wirtschaftlichste Variante ist, mit der eine gute Verkehrsqualität und Leistungsfähigkeit der Kreuzung gewährleistet werden kann.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg schlägt deshalb vor, die bestehende Rampenbrücke vollständig zurückzubauen und die Kreuzung entsprechend umzugestalten.

 

 

 

 

Debatte:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Landrat Nuß Herrn Dr. Wolfram und Herrn Dörflein vom Staatlichen Bauamt Würzburg.

 

Herr Dr. Wolfram und Herr Dörflein vom Staatlichen Bauamt erläutern die Maßnahme anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage).

 

Kreisrat Losert und stellv. Landrat Amrehn halten Variante 3 für sinnvoll. Allerdings würden beide einen Kreisverkehr für die bessere Lösung halten, sowohl was den Unfallschwerpunkt angeht, als auch den Verkehrsfluss.

 

Herr Dörflein teilt mit, dass in den Verkehrsuntersuchungen auch die Möglichkeit eines Kreisverkehrs betrachtet wurde. Allerdings würde man aufgrund des Platzbedarfs in den Hochwasserbereich des Mains kommen. Zudem sei der Verkehrsfluss auf der B 13 durch eine Ampelanlage besser zu steuern. Was die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger angehe, so sei eine Querung mit einer Ampelanlage sicherer.

 

Kreisrat Götz geht auf die Kosten von 2,5 Mio. € bei Variante 3 ein. Er fragt nach, ob diese ohne die Entfernung des „Stummel“ zu sehen seien.

 

Herr Dr. Wolfram bestätigt dies. Es handele sich nur um eine Kostenschätzung, allerdings könne man von dieser Größenordnung ausgehen. Herr Dörlein ergänzt die Aussage dahingehend, dass es sich um eine Preisspanne von 2 – 2,5 Mio. € handele. Man könne davon ausgehen, dass man sich bei einem ersatzlosen Abbruch bis zum Gerbergelenk näher im Bereich von 2 Mio. € bewege, bei einem Abbruch bis zur Mainbrücke eher im Bereich von 2,5 Mio. €.

 

Herr Dr. Wolfram gibt auch zu bedenken, dass man nicht nur an die Baukosten sondern auch an die Bauzeiten denken müsse. Beim Stehenlassen des Stummels würde man den Bereich der Mainbrücke nur wenig berühren, bei einem Rückbau des Stummels sei mit einer längeren Bauzeit von mehreren Monaten zu rechnen.

 

Kreisrätin Wunderlich spricht den kürzlich angebrachten Sichtschutz im Kreuzungspunkt 4 an. Sie fragt nach, ob aufgrund dessen bereits eine Verbesserung bzw. eine Verringerung der Unfallzahlen bekannt sei.

 

Hierzu teilt Herr Geitz mit, dass Sichtschutzwände auch im Bereich der B 27 und B 8 angebracht worden sind. An beiden Knotenpunkten sei ein signifikanter Rückgang der Unfallzahlen zu verzeichnen.

 

Kreisrätin Ries spricht die Instandsetzung und die Folgekosten an.

 

Herr Dr. Wolfram teilt mit, dass sowohl der wirtschaftliche als auch der technische Aspekt bei dieser Variante zu betrachten sei. Bei beiden Aspekten schneide die Instandsetzung nicht gut ab.

 

Kreisrat Stahl tendiert zur Variante 2 allerdings mit einer längeren Einfädelspur.

 

Kreisrat Kuhl spricht das angesprochene Verfüllen der Hohlräume an. Er neige momentan zum Abriss, allerdings würde er im Kreuzungspunkt 4 eine Einfädel-/Beschleunigungsspur vorschlagen, um den Unfallschwerpunkt zu minimieren.

 

Herr Dr. Wolfram erläutert das Verfüllen der Hohlräume. Dies sei in einigen Bereichen notwendig. Er weist darauf hin, dass jede Instandsetzung mit größeren Unsicherheiten verbunden sei. Gerade bei dieser Rampenbrücke sei die Anzahl der Unsicherheiten sehr groß.

 

Stellv. Landrat Amrehn schlägt eine Untertunnelung vor.

 

Herr Dörflein äußert sich hierzu, dass er nicht sagen könne, ob aufgrund des Höhenprofils eine Untertunnelung in diesem Bereich möglich wäre. Allerdings wäre dies mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.

Herr Dr. Wolfram ergänzt die Aussage dahingehend, dass ein Absenken des Maintalradweges hierfür notwendig wäre. Dies sei nicht möglich, da dieser im Überschwemmungsgebiet des Mains liege. Zudem würde es vermutlich dazu führen, dass die Bundesstraße über eine längere Strecke anzuheben sei. Herr Dörflein weist alternativ auf den höhengleichen Anschluss an den Maintalradweg bei Sommerhausen  hin.

 

Aus Sicht von Kreisrat Losert sei kostenmäßig zu überprüfen, ob es nicht besser wäre, den „Stummel“ im Zuge der Maßnahme gleich zu entfernen, anstatt diesen vorrübergehend Instand zu setzen. Er befürworte die Variante 3.

 

Kreisrätin Wild nimmt ebenfalls zu Variante 3 mit der Lichtsignalanlage Stellung und favorisiert diese auch.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Landrat Nuß den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Bauausschuss befürwortet die vom Staatlichen Bauamt favorisierte kostengünstigere Variante 3 (Rückbau der Rampenbrücke und Umgestaltung der Kreuzung).

 

Der Landrat wird ermächtigt, mit der Bundesstraßenverwaltung, diese vertreten durch das Staatliche Bauamt Würzburg, eine Vereinbarung zur Planung des Umbaus der Kreuzung B 13 / Wü16 bei Sommerhausen abzuschließen.


Zur weiteren Veranlassung an StBA – H. Geitz, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA