Sitzung: 23.02.2015 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Sachverhalt:
Die Bundesstraße B 13 bildet mit der Kreisstraße Wü 16 bei Sommerhausen
eine höhenfreie Kreuzung. Hierbei wird die Mainbrücke Sommerhausen-Winterhausen
(Wü 16) über eine Rampenbrücke (B13) an die Bundesstraße B 13 angeschlossen.
Die in der Baulast des Bundes befindliche Rampenbrücke ist schwer
geschädigt. Deshalb erstellt das Staatliche Bauamt Würzburg eine
Machbarkeitsuntersuchung. Diese Machbarkeitsuntersuchung behandelt mehrere
Varianten zur Instandsetzung und zur Erneuerung der Rampenbrücke. Außerdem wird
der vollständige Entfall der Rampenbrücke in Verbindung mit einer Umgestaltung
der Kreuzung betrachtet. Die einzelnen Varianten werden in der Sitzung durch
das Staatliche Bauamt vorgestellt.
Der Landkreis Würzburg ist als Baulastträger der Kreisstraße Wü 16 bei
allen untersuchten Varianten nach Kreuzungsrecht kostenbeteiligt.
Die Untersuchungen ergeben, dass der Entfall der Rampenbrücke die
wirtschaftlichste Variante ist, mit der eine gute Verkehrsqualität und
Leistungsfähigkeit der Kreuzung gewährleistet werden kann.
Das Staatliche Bauamt Würzburg schlägt deshalb vor, die bestehende
Rampenbrücke vollständig zurückzubauen und die Kreuzung entsprechend
umzugestalten.
Debatte:
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Landrat Nuß Herrn Dr. Wolfram und Herrn
Dörflein vom Staatlichen Bauamt Würzburg.
Herr
Dr. Wolfram und Herr Dörflein vom Staatlichen Bauamt
erläutern die Maßnahme anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage).
Kreisrat
Losert und stellv. Landrat Amrehn halten Variante 3 für sinnvoll. Allerdings würden beide einen
Kreisverkehr für die bessere Lösung halten, sowohl was den Unfallschwerpunkt
angeht, als auch den Verkehrsfluss.
Herr
Dörflein teilt mit, dass in
den Verkehrsuntersuchungen auch die Möglichkeit eines Kreisverkehrs betrachtet
wurde. Allerdings würde man aufgrund des Platzbedarfs in den Hochwasserbereich
des Mains kommen. Zudem sei der Verkehrsfluss auf der B 13 durch eine
Ampelanlage besser zu steuern. Was die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger
angehe, so sei eine Querung mit einer Ampelanlage sicherer.
Kreisrat
Götz geht auf die Kosten von
2,5 Mio. € bei Variante 3 ein. Er fragt nach, ob diese ohne die Entfernung des
„Stummel“ zu sehen seien.
Herr
Dr. Wolfram bestätigt dies.
Es handele sich nur um eine Kostenschätzung, allerdings könne man von dieser
Größenordnung ausgehen. Herr Dörlein ergänzt
die Aussage dahingehend, dass es sich um eine Preisspanne von 2 – 2,5 Mio. €
handele. Man könne davon ausgehen, dass man sich bei einem ersatzlosen Abbruch
bis zum Gerbergelenk näher im Bereich von 2 Mio. € bewege, bei einem Abbruch
bis zur Mainbrücke eher im Bereich von 2,5 Mio. €.
Herr
Dr. Wolfram gibt auch zu
bedenken, dass man nicht nur an die Baukosten sondern auch an die Bauzeiten
denken müsse. Beim Stehenlassen des Stummels würde man den Bereich der
Mainbrücke nur wenig berühren, bei einem Rückbau des Stummels sei mit einer
längeren Bauzeit von mehreren Monaten zu rechnen.
Kreisrätin
Wunderlich spricht den
kürzlich angebrachten Sichtschutz im Kreuzungspunkt 4 an. Sie fragt nach, ob
aufgrund dessen bereits eine Verbesserung bzw. eine Verringerung der
Unfallzahlen bekannt sei.
Hierzu teilt Herr Geitz mit, dass Sichtschutzwände auch im Bereich der B 27 und
B 8 angebracht worden sind. An beiden Knotenpunkten sei ein signifikanter
Rückgang der Unfallzahlen zu verzeichnen.
Kreisrätin Ries spricht
die Instandsetzung und die Folgekosten an.
Herr Dr. Wolfram teilt
mit, dass sowohl der wirtschaftliche als auch der technische Aspekt bei dieser
Variante zu betrachten sei. Bei beiden Aspekten schneide die Instandsetzung
nicht gut ab.
Kreisrat Stahl tendiert
zur Variante 2 allerdings mit einer längeren Einfädelspur.
Kreisrat Kuhl spricht
das angesprochene Verfüllen der Hohlräume an. Er neige momentan zum Abriss,
allerdings würde er im Kreuzungspunkt 4 eine Einfädel-/Beschleunigungsspur
vorschlagen, um den Unfallschwerpunkt zu minimieren.
Herr Dr. Wolfram erläutert
das Verfüllen der Hohlräume. Dies sei in einigen Bereichen notwendig. Er weist
darauf hin, dass jede Instandsetzung mit größeren Unsicherheiten verbunden sei.
Gerade bei dieser Rampenbrücke sei die Anzahl der Unsicherheiten sehr groß.
Stellv. Landrat Amrehn schlägt
eine Untertunnelung vor.
Herr Dörflein äußert
sich hierzu, dass er nicht sagen könne, ob aufgrund des Höhenprofils eine
Untertunnelung in diesem Bereich möglich wäre. Allerdings wäre dies mit
erheblichen Zusatzkosten verbunden.
Herr Dr. Wolfram ergänzt
die Aussage dahingehend, dass ein Absenken des Maintalradweges hierfür
notwendig wäre. Dies sei nicht möglich, da dieser im Überschwemmungsgebiet des
Mains liege. Zudem würde es vermutlich dazu führen, dass die Bundesstraße über
eine längere Strecke anzuheben sei. Herr
Dörflein weist alternativ auf den höhengleichen Anschluss an den
Maintalradweg bei Sommerhausen hin.
Aus Sicht von Kreisrat Losert sei kostenmäßig zu
überprüfen, ob es nicht besser wäre, den „Stummel“ im Zuge der Maßnahme gleich
zu entfernen, anstatt diesen vorrübergehend Instand zu setzen. Er befürworte
die Variante 3.
Kreisrätin Wild nimmt
ebenfalls zu Variante 3 mit der Lichtsignalanlage Stellung und favorisiert
diese auch.
Nachdem keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen, stellt Landrat
Nuß den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag
zustimmend zur Kenntnis.
Der Bauausschuss befürwortet die vom
Staatlichen Bauamt favorisierte kostengünstigere Variante 3 (Rückbau der
Rampenbrücke und Umgestaltung der Kreuzung).
Der Landrat wird ermächtigt, mit der Bundesstraßenverwaltung, diese vertreten durch das Staatliche Bauamt Würzburg, eine Vereinbarung zur Planung des Umbaus der Kreuzung B 13 / Wü16 bei Sommerhausen abzuschließen.
Zur weiteren
Veranlassung an StBA – H. Geitz, ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA