Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

 

Die Kreisstraße WÜ 4 verläuft im betroffenen Streckenabschnitt von der BAB- Anschlussstelle „Gramschatzer Wald“ über Erbshausen und Bergtheim nach Dipbach.

Zwischen der Autobahnanschlussstelle und der Kreuzung mit der B 19 in der OD Bergtheim stellt die WÜ 4  eine wichtige Bedarfsumleitungsstrecke für die BAB A7 im Streckenabschnitt Estenfeld – Werneck dar.

Nach der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 ist die WÜ 4 westlich der B19 von durchschnittlich 1.911 Fahrzeugen am Tag befahren. In der Ortsdurchfahrt von Bergtheim kreuzt die Kreisstraße die Bundesstraße 19. Östlich der Kreuzung in Richtung Dipbach beträgt die durchschnittliche Verkehrsbelastung 1.343 Kfz/24h.

Die versetzte Kreuzung der WÜ 4 mit der B19 in der Ortsmitte von Bergtheim ist sowohl in der Unfallstatistik als auch im Verkehrsablauf im Falle einer Autobahnbedarfsumleitung auffällig.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg beabsichtigt zusammen mit der Gemeinde Bergtheim die Ortsdurchfahrt im Zuge der B19 zu erneuern.

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In diesem Zusammenhang wird die komplette Fahrbahn der B 19 erneuert und mit einem lärmmindernden Belag versehen. Durch die Gemeinde Bergtheim werden die Gehwege ausgebaut sowie Wasserleitungs- und Kanalbauarbeiten durchgeführt.

 

Planung / Umsetzung

 

Zur Planung der Maßnahme wurde vom Staatlichen Bauamt Würzburg ein Ingenieurbüro beauftragt, die Planung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt im Zuge der Bundesstraße zu erstellen. Die Gesamtkosten belaufen sich hierfür auf rd. 1,80 Mio. €. Die Gemeinde erhält für die Anlage der Gehwege voraussichtlich eine Förderung über das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).

Der Umfang der Maßnahme erstreckt sich damit auch über den Kreuzungsbereich der Bundesstraße mit der Kreisstraße WÜ 4.

Zur Verbesserung der Situation für Fahrzeuge, die aus der Kreisstraße in die B 19 einbiegen ist vorgesehen die Fahrbahn der B 19 ein Stück nach Osten zu verschieben. Hierdurch werden verbesserte Sichtweiten der wartepflichtigen Fahrzeuge auf den Verkehr auf der B 19 ermöglicht und somit die Verkehrssicherheit am Kreuzungspunkt erhöht.

Die konkrete Planung wird im Rahmen der Präsentation im Bauausschuss vorgestellt.

 

Die Straßenbaukosten für die Kreuzungsänderung belaufen sich nach der Kostenberechnung auf ca. 150.000 € inkl. Grunderwerb. Durch die Änderung der höhengleichen Kreuzung zwischen Kreisstraße und Staatsstraße ist - entsprechend dem FStrG - Kreuzungsrecht anzuwenden. Demnach entfallen aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreiten 51 %, also rd. 76.500 € auf den Landkreis Würzburg als Kreuzungsbeteiligten.

 

Die Grunderwerbskosten für den Kreuzungsbereich werden im Verhältnis der Baukosten zwischen Landkreis und Staatlichem Bauamt geteilt.

Die Kosten für die Umgestaltung der Gehwege im Kreuzungsbereich trägt die Gemeinde Bergtheim.

 

Weiteres Vorgehen

 

Das beauftragte Ingenieurbüro erstellt zur Zeit die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen für die Gesamtmaßnahme. Parallel wird eine Ausbauvereinbarung abgestimmt und der Zuwendungsantrag durch die Gemeinde erstellt.

Das Zuwendungsverfahren soll umgehend eingeleitet werden.

Der Beginn der Bauarbeiten ist für April 2015 geplant. Der eigentliche Kreuzungsumbau mit der WÜ 4 wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 erfolgen.

 

Die Kosten des Kreuzungsumbaus sind zwar grundsätzlich nach BayGVFG zuwendungsfähig, jedoch unterschreitet der Kostenanteil des Landkreises die Bagatellgrenze in Höhe von 100.000 € und verhindert so eine eigenständige Förderung.

Aufgrund der Gemeinschaftsmaßnahme zwischen Landkreis, Gemeinde und Staatlichem Bauamt besteht jedoch die Möglichkeit, den Kostenanteil des Landkreises über die Gemeinde Bergtheim in die Förderung aufzunehmen.

 

 

 

 

Debatte:

 

Herr Geitz vom Staatlichen Bauamt erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage). Er teilt mit, dass eine Neuberechnung ergeben habe, dass die Kosten für den Landkreis bei 41.000,-- € liegen und nicht wie bisher angenommen bei 76.500,-- €.

 

Es entwickelt sich eine Debatte mit Wortbeiträgen von stellv. Landrat Amrehn, der Kreisräte Kuhl, Stahl, Lothar Wild sowie den Kreisrätinnen Ries, Pumpurs und Martina Wild.

 

Es werden Fragen gestellt hinsichtlich des Aufbringens eines Flüsterasphalts, nach einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung, da die Befürchtung bestehe, dass aufgrund der baulichen Veränderung mit einer Zunahme der Geschwindigkeit in diesem Bereich zu rechnen sei, nach Geschwindigkeitsmessungen sowie zum Zeitplan.

 

Herr Geitz bestätigt, dass die Straße mit einem Flüsterasphalt versehen werde. Eine Geschwindigkeitsreduzierung sei nicht notwendig, da nicht davon auszugehen sei, dass aufgrund der Straßenführung (Fahrbahnraum wird schmäler) schneller gefahren werde. Eine Reduzierung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf 30 km/h in diesem Bereich wurde bereits diskutiert und seitens der Verkehrsbehörde und der Regierung abgelehnt. Für etwaige Geschwindigkeitsmessungen sei die Gemeinde zuständig. Er weist darauf hin, dass im Bereich der B 19 bereits eine Fußgängerampel vorhanden sei, die den Verkehr entsprechend drosselt.

 

Kreisrat Wild hält die vorgeschlagene Änderung des Kreuzungsbereichs für sinnvoll, da dadurch eine Sichtverbesserung für den Verkehr, der aus Richtung Erbshausen in die B 19 einfährt, erreicht werden kann.

 

Zur Frage nach dem Zeitplan teilt Herr Geitz mit, dass mit der Maßnahme in Unterpleichfeld im April 2015 begonnen wird und zeitversetzt dann in Bergtheim.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die für die Maßnahme benötigen Mittel in Höhe von 41.000,00 € zur Verfügung zu stellen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Ausbau-/Kreuzungsvereinbarung mit den Beteiligten abzuschließen.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – H. Geitz, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA