Sitzung: 23.02.2015 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Die Kreisstraße WÜ 4 verläuft im betroffenen
Streckenabschnitt von der BAB- Anschlussstelle „Gramschatzer Wald“ über
Erbshausen und Bergtheim nach Dipbach.
Zwischen der Autobahnanschlussstelle und der
Kreuzung mit der B 19 in der OD Bergtheim stellt die WÜ 4 eine wichtige Bedarfsumleitungsstrecke für
die BAB A7 im Streckenabschnitt Estenfeld – Werneck dar.
Nach der amtlichen Straßenverkehrszählung
2010 ist die WÜ 4 westlich der B19 von durchschnittlich 1.911 Fahrzeugen am Tag
befahren. In der Ortsdurchfahrt von Bergtheim kreuzt die Kreisstraße die
Bundesstraße 19. Östlich der Kreuzung in Richtung Dipbach beträgt die
durchschnittliche Verkehrsbelastung 1.343 Kfz/24h.
Die versetzte Kreuzung der WÜ 4 mit der B19
in der Ortsmitte von Bergtheim ist sowohl in der Unfallstatistik als auch im
Verkehrsablauf im Falle einer Autobahnbedarfsumleitung auffällig.
Das Staatliche Bauamt Würzburg beabsichtigt
zusammen mit der Gemeinde Bergtheim die Ortsdurchfahrt im Zuge der B19 zu
erneuern.
.
In diesem Zusammenhang wird die komplette
Fahrbahn der B 19 erneuert und mit einem lärmmindernden Belag versehen. Durch
die Gemeinde Bergtheim werden die Gehwege ausgebaut sowie Wasserleitungs- und
Kanalbauarbeiten durchgeführt.
Planung / Umsetzung
Zur Planung der Maßnahme wurde vom
Staatlichen Bauamt Würzburg ein Ingenieurbüro beauftragt, die Planung für den
Ausbau der Ortsdurchfahrt im Zuge der Bundesstraße zu erstellen. Die
Gesamtkosten belaufen sich hierfür auf rd. 1,80 Mio. €. Die Gemeinde erhält für
die Anlage der Gehwege voraussichtlich eine Förderung über das Bayerische
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).
Der Umfang der Maßnahme erstreckt sich damit
auch über den Kreuzungsbereich der Bundesstraße mit der Kreisstraße WÜ 4.
Zur Verbesserung der Situation für
Fahrzeuge, die aus der Kreisstraße in die B 19 einbiegen ist vorgesehen die
Fahrbahn der B 19 ein Stück nach Osten zu verschieben. Hierdurch werden
verbesserte Sichtweiten der wartepflichtigen Fahrzeuge auf den Verkehr auf der
B 19 ermöglicht und somit die Verkehrssicherheit am Kreuzungspunkt erhöht.
Die konkrete Planung wird im Rahmen der
Präsentation im Bauausschuss vorgestellt.
Die Straßenbaukosten für die
Kreuzungsänderung belaufen sich nach der Kostenberechnung auf ca. 150.000 €
inkl. Grunderwerb. Durch die Änderung der höhengleichen Kreuzung zwischen
Kreisstraße und Staatsstraße ist - entsprechend dem FStrG - Kreuzungsrecht anzuwenden.
Demnach entfallen aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreiten 51 %, also rd.
76.500 € auf den Landkreis Würzburg als Kreuzungsbeteiligten.
Die Grunderwerbskosten für den
Kreuzungsbereich werden im Verhältnis der Baukosten zwischen Landkreis und
Staatlichem Bauamt geteilt.
Die Kosten für die Umgestaltung der Gehwege
im Kreuzungsbereich trägt die Gemeinde Bergtheim.
Weiteres Vorgehen
Das beauftragte Ingenieurbüro erstellt zur
Zeit die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen für die
Gesamtmaßnahme. Parallel wird eine Ausbauvereinbarung abgestimmt und der
Zuwendungsantrag durch die Gemeinde erstellt.
Das Zuwendungsverfahren soll umgehend eingeleitet
werden.
Der Beginn der Bauarbeiten ist für April
2015 geplant. Der eigentliche Kreuzungsumbau mit der WÜ 4 wird voraussichtlich
im ersten Halbjahr 2016 erfolgen.
Die Kosten des Kreuzungsumbaus sind zwar
grundsätzlich nach BayGVFG zuwendungsfähig, jedoch unterschreitet der
Kostenanteil des Landkreises die Bagatellgrenze in Höhe von 100.000 € und
verhindert so eine eigenständige Förderung.
Aufgrund der Gemeinschaftsmaßnahme zwischen
Landkreis, Gemeinde und Staatlichem Bauamt besteht jedoch die Möglichkeit, den
Kostenanteil des Landkreises über die Gemeinde Bergtheim in die Förderung
aufzunehmen.
Debatte:
Herr
Geitz vom Staatlichen Bauamt
erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage). Er
teilt mit, dass eine Neuberechnung ergeben habe, dass die Kosten für den
Landkreis bei 41.000,-- € liegen und nicht wie bisher angenommen bei 76.500,--
€.
Es entwickelt sich eine Debatte mit
Wortbeiträgen von stellv. Landrat
Amrehn, der Kreisräte Kuhl, Stahl, Lothar Wild sowie den Kreisrätinnen Ries, Pumpurs und Martina
Wild.
Es werden Fragen gestellt hinsichtlich des
Aufbringens eines Flüsterasphalts, nach einer möglichen
Geschwindigkeitsreduzierung, da die Befürchtung bestehe, dass aufgrund der baulichen
Veränderung mit einer Zunahme der Geschwindigkeit in diesem Bereich zu rechnen
sei, nach Geschwindigkeitsmessungen sowie zum Zeitplan.
Herr
Geitz bestätigt, dass die
Straße mit einem Flüsterasphalt versehen werde. Eine Geschwindigkeitsreduzierung
sei nicht notwendig, da nicht davon auszugehen sei, dass aufgrund der
Straßenführung (Fahrbahnraum wird schmäler) schneller gefahren werde. Eine
Reduzierung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf 30 km/h in diesem Bereich
wurde bereits diskutiert und seitens der Verkehrsbehörde und der Regierung
abgelehnt. Für etwaige Geschwindigkeitsmessungen sei die Gemeinde zuständig. Er
weist darauf hin, dass im Bereich der B 19 bereits eine Fußgängerampel
vorhanden sei, die den Verkehr entsprechend drosselt.
Kreisrat
Wild hält die vorgeschlagene
Änderung des Kreuzungsbereichs für sinnvoll, da dadurch eine Sichtverbesserung
für den Verkehr, der aus Richtung Erbshausen in die B 19 einfährt,
erreicht werden kann.
Zur Frage nach dem Zeitplan teilt Herr Geitz mit, dass mit der Maßnahme
in Unterpleichfeld im April 2015 begonnen wird und zeitversetzt dann in
Bergtheim.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes
zustimmend zur Kenntnis.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die für die Maßnahme benötigen
Mittel in Höhe von 41.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende
Ausbau-/Kreuzungsvereinbarung mit den Beteiligten abzuschließen.
Zur weiteren
Veranlassung an StBA – H. Geitz, ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA