Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:       1 Vereinbarung

 

 

Sachverhalt:

 

Im Herbst 2009 haben sich der Freistaat Bayern und die Kommunalen Spitzenverbände auf eine Beteiligung der Kommunen an den laufenden Kosten des BOS-Digitalfunks geeinigt.

 

Während der Freistaat Bayern die notwendige Erstausstattung der nichtpolizeilichen BOS mit digitalen Endgeräten fördert, beteiligen sich die Kommunen an den für den Betrieb des Digitalfunks anfallenden Betriebskosten.

 

Danach erbringen die Kommunen Leistungen in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro. Davon zahlen die Kommunen drei Millionen Euro jährlich an den Staatshaushalt; weitere drei Millionen werden für die mietfreie Zurverfügungstellung von Antennenstandorten angerechnet.

 

Über diesen Sachverhalt wurde im Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses am 21.09.2012 und der Sitzung des Kreistages am 12.10.2012 berichtet.

 

Die Kostenbeteiligung der Kommunen setzt mit der vollständigen (bayernweiten) Bereitstellung des Digitalfunknetzes ein und soll bis zum Jahr 2024 andauern, danach wird über eine weitere Kostenbeteiligung erneut entschieden. Bereits im Jahr 2009 wurde über den Verteilungsschlüssel bzw. die Verrechnung gesprochen.

 

Nach der nun vorliegenden Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der jeweiligen Kommune ist festgelegt, dass der jeweilige Anteil der 96 Landkreise und kreisfreien Städte an den 3 Mio. € jährlich auf Grundlage der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaft festgesetzt wird.

 

Die letzte amtliche Einwohnerzahlermittlung erfolgte zum 30.12.2011.

Demnach :

Gesamteinwohner FS Bayern : 12.584.000

Einwohner Landkreis Würzburg: 159.800

 

Daraus ergibt sich ein rechnerischer Betrag von 0,238 € je Einwohner, somit ein Gesamtbetrag für den Landkreis Würzburg in Höhe von ca. 38.100,00 €, der einmal jährlich mit den an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden zugewiesenen Finanzausgleichsleistungen des Freistaates an den Landkreis verrechnet wird.

 

Nach der vorliegenden Vereinbarung erfolgt die Verrechnung erstmalig im Kalenderjahr 2016.

Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) vom 27.10.2014 wird der Landkreis Würzburg gebeten, die anliegende Vereinbarung zu unterzeichnen und diese bis 10. Dezember 2014 an das StMI zurückzusenden.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Selsam, Leiterin des Geschäftsbereichs „Kommunales, Sicherheit und Verbraucherschutz“ erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Grund der Empfehlung des Kreisausschusses dem Abschluss der Vereinbarung zur Übernahme des kommunalen Betriebskostenanteils im Rahmen des digitalen BOS-Funks zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und dem Landkreis Würzburg zuzustimmen.


Zur weiteren Veranlassung an GB 1, FB 13

 

Zur Kenntnis an