Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 65, Nein: 2, Anwesend: 67

Sachverhalt:

 

Nachdem der Markt Rimpar mit Schreiben vom 15.11.2004 beim Landkreis Würzburg beantragte, dass der Landkreis Würzburg die Bauträgerschaft für die Verlegung der Kreisstraßen WÜ 8 im Ortsteil Maidbronn und der Kreisstraße WÜ 3 in Rimpar übernimmt, fasste der Kreistag des Landkreises Würzburg in seiner Sitzung am 18.07.2005 den folgenden Beschluss:

„Der Landkreis Würzburg übernimmt die Trägerschaft für eine Ortsumgehung als Verlegung der Ortsstraßen Wü 3 und Wü 8, solange dem Landkreis Würzburg dadurch weder in finanzieller noch in materieller Hinsicht Kosten und Aufwendungen entstehen. Über eine evtl. finanzielle Beteiligung des Landkreises an den Planungskosten wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.“

Die Angelegenheit wurde durch den Bauausschuss in der Sitzung vom 16.07.2008 und durch den Kreistag in der Sitzung vom 21.07.2008 erneut behandelt, da es nach Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Würzburg zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten erforderlich sei, dass der Landkreis Würzburg als Straßenbaulastträger im Verfahren auftritt. Der Kreistag fasste den folgenden Beschluss:

„Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 16.07.2008 wird in Abänderung des Beschlusses vom 18.07.2005 der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung der Kreisstraßen durch den Landkreis Würzburg zugestimmt. Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung mit dem Markt Rimpar, dass sämtliche Kosten und auch alle Vorbereitungsarbeiten vom Markt Rimpar übernommen werden.“

Eine entsprechende Vereinbarung über die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung der Kreisstraßen Wü 3 und Wü 8 im Rahmen der Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt in Rimpar wurde am 02.10.2008 abgeschlossen.

Im Zuge der bisherigen Planungen, wurden für die vom marktgemeinderat favorisierte Trasse Kosten von ca. 38 Mio. € ermittelt. Nachdem Baukosten in dieser Höhe, auch unter Berücksichtigung staatlicher Fördermittel, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Marktes Rimpar übersteigen, wurde vom Markt Rimpar in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg eine geänderte und aller Voraussicht nach auch kostengünstigere Variante gesucht. Dieser Trassenführung wurde zwischenzeitlich auch vom Marktgemeinderat zugestimmt.

Zur näheren Untersuchung dieser Trasse und zur Ermittlung belastbarer Kosten für diese Variante sind weitere Planungsleistungen notwendig Die dafür entstehenden Kosten werden vom Markt Rimpar, in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg, für die Leistungsphasen 1 – 3 mit voraussichtlich 520.000,00 € beziffert.

Nachdem der Markt Rimpar schon bisher Planungskosten in erheblicher Höhe aufbringen mußte und es sich um die Verlegung von zwei Kreisstraßen handelt, bittet der Markt Rimpar um eine Kostenbeteiligung des Landkreises an den zusätzlichen Planungskosten.

Nachdem fraglich ist, ob die Maßnahme alleine durch den Markt Rimpar im Rahmen seiner  finanziellen Leistungsfähigkeit finanziert werden kann, wird eine Kostenbeteiligung des Landkreises Würzburg zur Umsetzung des Projekts erforderlich werden.

Um verlässliche Planungsdaten zu erhalten, wurde deshalb von der Verwaltung vorgeschlagen, dass sich der Landkreis Würzburg mit einem Anteil von einem Drittel an den für die neue Trasse anfallenden Planungskosten (circa 175.000,00 €) beteiligt.

Damit ist noch keine Entscheidung an einer Kostenbeteiligung an den Ausführungskosten verbunden. Diese erfolgt erst nach Vorlage einer belastbaren Kostenermittlung und eines tragfähigen Finanzierungskonzeptes.

Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am 17.11.2014 dem Kreistag empfohlen einer Beteiligung an einem Drittel der Planungskosten mit der Maßgabe zuzustimmen, dass der Landkreisanteil auf 175.000 € begrenzt wird.

 

 

Debatte:

 

Herr Künzig, Leiter des Fachbereichs Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.

 

In der anschließenden Debatte warnt Kreisrat Trautner die Mitglieder des Kreistages davor, sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen. Er befürchte, dass sich durch die Beteiligung des Landkreises an den Planungskosten in Höhe von 175.000 € ein Automatismus einsetzen werde, so dass sich der Landkreis dann auch an den Baukosten mitbeteiligen werde. Er erinnert an die Beschlüsse von 2004 und 2008 in denen lediglich die Trägerschaft des Landkreises für die Ortsumgehung beschlossen wurde, solange dem Landkreis dadurch weder in finanzieller noch in materieller Hinsicht Kosten und Aufwendungen entstehen. Sämtliche Kosten, hierzu würden auch die Vorbereitungskosten zählen, seien vom Markt Rimpar zu übernehmen.

Er kritisiert, dass der Kreisausschuss bereits eine Beteiligung an den Baukosten mehr oder weniger zugesichert habe. Er halte es für unredlich, Versprechungen in Aussicht zu stellen, die später nicht eingehalten werden können.

Er sei gegen jeden Automatismus und werde deshalb nicht zustimmen.

 

Kreisrat Ländner, MdL, vertritt die Auffassung, dass der Landkreis 2004 zu Recht die Trägerschaft übernommen hat, aus der keine Kosten entstehen sollen. Offen gelassen habe man die Entscheidung, über eine Beteiligung an den Planungskosten. Hierüber sollte zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Fakt sei, dass es sich um zwei Kreisstraßen handele, die verlegt werden sollen. Er teilt mit, dass den Löwenanteil an den Kreisstraßen der Freistaat übernehmen werde. Man dürfe sich nicht einbilden, dass diese Förderung des Freistaates Bayern ohne eine Beteiligung des Landkreises erfolge. Zunächst aber müsse eine entsprechende Planung vorgelegt werden. Die CSU stimme deshalb einer Beteiligung von einem Drittel bis zu einem Höchstbetrag von 175.000 € an den Planungskosten zu.

 

Kreisrat Losert teilt ergänzend mit, dass der Markt Rimpar bereits 430.000 € in Voruntersuchungen, einen Verkehrsentwicklungsplan und dergleichen investiert habe. Er betont, dass es zwei Kreisstraßen zu verlegen gilt.  Es gehe um drei Äste, nämlich Güntersleben, Maidbronn, Unterpleichfeld/Burggrumbach, hinzu kommt die Staatsstraße. Er weist auf die hohe Verkehrsbelastung von rund 12.000 Fahrzeugen am Tag in der Ortsdurchfahrt von Rimpar hin. Aus seiner Sicht sei es durchaus legitim, dass sich übergeordnete Stellen beteiligen.

 

Kreisrat Henneberger vertritt die Meinung, dass eine Beteiligung des Landkreises bei den Planungskosten einer Kreisstraße legitim sei. Er habe deshalb die Entscheidung im Kreisausschuss auch mitgetragen. Allerdings möchte er klar zu Ausdruck bringen, dass er eine Beteiligung an den Baukosten nicht mittragen werde.

 

Kreisrat Müller stellt klar, dass Die Grünen nicht gegen die Umgehungsstraße Rimpar seien. Zu klären sei die Frage, von welcher Größenordnungen auszugehen sei, bei welcher Höhe die Schmerzgrenze liege und ob man einen Automatismus auslöse?

 

Landrat Nuß hält abschließend fest, dass heute ein Beschluss hinsichtlich der anteiligen Beteiligung von einem Drittel an den Planungskosten bis zu einem Höchstbetrag von max. 175.000 € zu beschließen sei. Über eine Beteiligung an den Baukosten sei heute nicht zu entscheiden, da diese – wie die gesamte Finanzierung – nicht bekannt seien.

Er gehe jedoch davon aus, dass in nicht als zu ferner Zukunft hierüber zu beraten sei. Schließlich handele es sich um Kreisstraßen.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt einer Übernahme eines Anteils von einem Drittel an den für die Planung der neuen Trasse anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 175.000 € durch den Landkreis zu. Herr Landrat Nuß wird zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Regelung der Kostenübernahme mit dem Markt Rimpar ermächtigt.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA