Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Im Herbst 2009 haben sich der Freistaat Bayern und die Kommunalen Spitzenverbände auf eine Beteiligung der Kommunen an den laufenden Kosten des BOS-Digitalfunks geeinigt.

 

Während der Freistaat Bayern die notwendige Erstausstattung der nichtpolizeilichen BOS mit digitalen Endgeräten fördert, beteiligen sich die Kommunen an den für den Betrieb des Digitalfunks anfallenden Betriebskosten.

 

Danach erbringen die Kommunen Leistungen in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro. Davon zahlen die Kommunen drei Millionen Euro jährlich an den Staatshaushalt; weitere drei Millionen werden für die mietfreie Zurverfügungstellung von Antennenstandorten angerechnet.

 

Über diesen Sachverhalt wurde im Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses am 21.09.2012 und der Sitzung des Kreistages am 12.10.2012 berichtet.

 

Bei den Betriebskosten übernimmt der Freistaat alle jährlichen Kosten, die für die Bereitstellung des Digitalfunks in den Integrierten Leitstellen anfallen. Diese sind die Anbindung an die Vermittlungsstellen und die Kosten für die Verteilung des Digitalfunks über das Virtuell Privat Network (VPN) und die für den Notfall erforderliche Anbindung über die Luftschnittstellen. Bei den Kostenträgern Krankenkassen und Gebietskörperschaften verbleiben die Wartungskosten für die Kommunikationstechnik in den Leitstellen. Diese lassen sich auch nicht aus dem Gesamtsystem herausrechnen.

 

Die Kostenbeteiligung der Kommunen setzt mit der vollständigen (bayernweiten)  Bereitstellung des Digitalfunknetzes ein und soll bis zum Jahr 2024 andauern, danach wird über eine weitere Kostenbeteiligung erneut entschieden. Bereits im Jahr 2009 wurde über den Verteilungsschlüssel bzw. die Verrechnung gesprochen.

 

Nach der nun vorliegenden Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der jeweiligen Kommune ist festgelegt, dass der jeweilige Anteil der 96 Landkreise und kreisfreien Städte an den 3 Mio. € jährlich auf Grundlage der  Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaft festgesetzt wird.

 

Die letzte amtliche Einwohnerzahlermittlung erfolgte zum 30.12.2011.

Demnach :

Gesamteinwohner FS Bayern :          12.584.000

Einwohner Landkreis Würzburg:             159.800

 


 

Daraus ergibt sich ein rechnerischer Betrag von  0,238 € je Einwohner, somit ein Gesamtbetrag für den Landkreis Würzburg in Höhe von ca. 38.100,00 €,  der einmal jährlich mit den an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden zugewiesenen Finanzausgleichsleistungen des Freistaates an den Landkreis verrechnet wird.

Nach der vorliegenden Vereinbarung erfolgt die Verrechnung erstmalig im Kalenderjahr 2016.

 

Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) vom 27.10.2014 wird der Landkreis Würzburg gebeten, die anliegende Vereinbarung zu unterzeichnen und diese bis 10. Dezember 2014 an das StMI zurückzusenden.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Selsam, Leiterin der Geschäftsbereichs 1 für Kommunales, Sicherheit und Verbraucherschutz, erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Abschluss der Vereinbarung zur Übernahme des kommunalen Betriebskostenanteils im Rahmen des digitalen BOS-Funks zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und dem Landkreis Würzburg zuzustimmen.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 1, FB 13 – H. Geißler,

 

Zur Kenntnis an KrPA