Sitzung: 17.11.2014 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Im Herbst 2009 haben sich der Freistaat
Bayern und die Kommunalen Spitzenverbände auf eine Beteiligung der Kommunen an
den laufenden Kosten des BOS-Digitalfunks geeinigt.
Während der Freistaat Bayern die notwendige
Erstausstattung der nichtpolizeilichen BOS mit digitalen Endgeräten fördert,
beteiligen sich die Kommunen an den für den Betrieb des Digitalfunks
anfallenden Betriebskosten.
Danach erbringen die Kommunen Leistungen in
Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro. Davon zahlen die Kommunen drei Millionen Euro
jährlich an den Staatshaushalt; weitere drei Millionen werden für die mietfreie
Zurverfügungstellung von Antennenstandorten angerechnet.
Über diesen Sachverhalt wurde im Rahmen der
Sitzung des Kreisausschusses am 21.09.2012 und der Sitzung des Kreistages am
12.10.2012 berichtet.
Bei den Betriebskosten übernimmt der
Freistaat alle jährlichen Kosten, die für die Bereitstellung des Digitalfunks
in den Integrierten Leitstellen anfallen. Diese sind die Anbindung an die
Vermittlungsstellen und die Kosten für die Verteilung des Digitalfunks über das
Virtuell Privat Network (VPN) und die für den Notfall erforderliche Anbindung
über die Luftschnittstellen. Bei den Kostenträgern Krankenkassen und
Gebietskörperschaften verbleiben die Wartungskosten für die Kommunikationstechnik
in den Leitstellen. Diese lassen sich auch nicht aus dem Gesamtsystem
herausrechnen.
Die Kostenbeteiligung der Kommunen setzt mit
der vollständigen (bayernweiten)
Bereitstellung des Digitalfunknetzes ein und soll bis zum Jahr 2024
andauern, danach wird über eine weitere Kostenbeteiligung erneut entschieden.
Bereits im Jahr 2009 wurde über den Verteilungsschlüssel bzw. die Verrechnung
gesprochen.
Nach der nun vorliegenden Vereinbarung
zwischen dem Freistaat Bayern und der jeweiligen Kommune ist festgelegt, dass
der jeweilige Anteil der 96 Landkreise und kreisfreien Städte an den 3 Mio. €
jährlich auf Grundlage der
Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaft festgesetzt wird.
Die letzte amtliche Einwohnerzahlermittlung
erfolgte zum 30.12.2011.
Demnach :
Gesamteinwohner FS Bayern : 12.584.000
Einwohner Landkreis Würzburg:
159.800
Daraus ergibt sich ein rechnerischer Betrag
von 0,238 € je Einwohner, somit ein
Gesamtbetrag für den Landkreis Würzburg in Höhe von ca. 38.100,00 €, der einmal jährlich mit den an die Landkreise
und kreisfreien Gemeinden zugewiesenen Finanzausgleichsleistungen des Freistaates
an den Landkreis verrechnet wird.
Nach der vorliegenden Vereinbarung erfolgt
die Verrechnung erstmalig im Kalenderjahr 2016.
Mit Schreiben des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) vom 27.10.2014 wird
der Landkreis Würzburg gebeten, die anliegende Vereinbarung zu unterzeichnen
und diese bis 10. Dezember 2014 an das StMI zurückzusenden.
Debatte:
Frau Selsam, Leiterin der Geschäftsbereichs 1 für Kommunales, Sicherheit und Verbraucherschutz, erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,
dem Abschluss der Vereinbarung zur Übernahme des kommunalen
Betriebskostenanteils im Rahmen des digitalen BOS-Funks zwischen dem Freistaat
Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau
und Verkehr und dem Landkreis Würzburg zuzustimmen.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 1, FB 13 – H. Geißler,
Zur Kenntnis an KrPA