Sitzung: 14.11.2014 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
In den Bauausschusssitzungen vom 19.09.2011
und vom 16.05.2011 wurde das Verkehrskonzept der Stadt Würzburg für die
Entwicklung des ehemaligen Leighton-Areals durch Herrn Piller und die Stadt
Würzburg bereits vorgestellt.
Ausgangssituation
Die Stadt Würzburg beabsichtigt nach Abzug
der amerikanischen Streitkräfte das insgesamt ca. 140 Hektar große Areal der
ehemaligen Leighton Barracks zügig einer Nachnutzung zu zuführen. Unter anderem
soll die Fläche zur Campuserweiterung der Universität, zur Veranstaltungsfläche
der Landesgartenschau, zur Ansiedlung von höherwertigen Gewerbeflächen
(Forschung und Entwicklung) sowie zur Errichtung von Wohnquartieren dienen.
Die Stadt Würzburg hat hierzu unter
umfassender Bürgerbeteiligung im Jahr 2009 einen zweistufigen städtebaulich-landschaftsplanerischen
Ideenwettbewerb durchgeführt. Aufbauend auf dem Ergebnis des Wettbewerbes wurde
seit November 2009 ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt. Auf Grundlage
dieser Rahmenplanung und nachfolgender Überarbeitungen und Konkretisierungen
erfolgt zurzeit die formelle Bauleitplanung (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne).
Sachverhalt:
Das von der Stadt Würzburg im Zuge der
Rahmenplanung erstellte Verkehrskonzept zur Erschließung des Areals
ursprünglich vorgesehene Konzept wurde in den Sitzungen 2011 dem Bauausschuss
vorgestellt.
Im Wesentlichen sah das Verkehrskonzept vor,
dass die Erschließung über die bestehende Kreisstraße WÜ 28 bzw. WÜs 24
erfolgt. Hierzu sollten bestehende Kreuzungen umgebaut, signalisiert und
koordiniert werden („Grüne Welle“). Auf dem Gebiet des Landkreises (Gemarkung
Gerbrunn) sind hiervon 2 Kreuzungen unmittelbar betroffen. Eine Dritte Kreuzung
betrifft den Landkreis mittelbar, da deren Umbau Einfluss auf den
Verkehrsablauf auf der Kreisstraße WÜ 28 hat.
A.) WÜ 28 (Kitzinger
Straße) – Bertha von Suttner Straße (K4)
An die bestehende unsignalisierte Einmündung soll zukünftig durch einen neuen
Straßenast das geplante Gewerbegebiet angebunden werden. Der Verkehr soll dabei
durch eine Lichtsignalanlage geregelt werden.
B.) WÜ 28 (Kitzinger
Straße) –Kirschberg – Rottendorfer Straße (K5)
Die bestehende bereits signalisierte Kreuzung soll baulich den geänderten
Verkehrsverhältnissen angepasst werden und mit den angrenzenden Ampelanlagen
koordiniert werden (Grüne Welle).
C.) WÜ 24s (Kitzinger Straße) – WÜ 24s (Am
Galgenberg) – Würzburger Straße (K3)
Die bestehende unsignalisierte Einmündung
liegt in der Gemarkung und in der Baulast der Stadt Würzburg. Die Würzburger
Straße steht in der Baulast der Gemeinde Gerbrunn. An die bestehende Einmündung
soll zukünftig eine Parkplatzerschließung des Universitätsgeländes durch einen
neuen Straßenast angebunden werden, so dass eine Kreuzung mit 4 Ästen entsteht.
Das ursprüngliche Verkehrskonzept sah für
alle umzugestaltenden Knotenpunkte eine Lösung in Form signalisierter
Kreuzungen vor. Die Leistungsfähigkeit der einzelnen Knotenpunkte und der
Gesamtstrecke wurde über eine Mikrosimulation nachgewiesen. Hierbei wird der
Verkehrsfluss in den Spitzenstunden visualisiert und in Echtzeit wiedergegeben.
Im Zuge der Abstimmungen zur Vorbereitung
der Bauleitplanung bekräftigte die Gemeinde Gerbrunn ihre Forderung nach einem
Kreisverkehr am Knoten K3 (Kitzinger Straße – Am Galgenberg – Würzburger
Straße), da sie trotz des positiven Leistungsfähigkeitsnachweises für eine
Ampelkreuzung erhebliche Nachteile für den Verkehr über die Würzburger Straße
von und nach Gerbrunn befürchtet.
Weiteres
Vorgehen:
In Zusammenarbeit zwischen Stadt Würzburg,
Markt Gerbrunn und den beteiligten Ingenieurbüros wurde aufbauend auf das
Verkehrsmodell und die weiteren Rahmenbedingungen am Knoten K3 inzwischen eine
Lösung für Kreisverkehrsplatz entwickelt. Die Leistungsfähigkeit dieses
zweistreifigen Kreisverkehrsplatzes wurde ebenfalls anhand einer Mikrosimulation
nachgewiesen. Eine Skizze zum Kreisverkehrsplatz wird im Rahmen der Bauausschusssitzung
vorgestellt.
Der Umbau des Knotens K3 zu einem
Kreisverkehr bedingt zur leistungsfähigen Verkehrsabwicklung jedoch ein
Abrücken der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger aus dem Knotenpunktsbereich
heraus. Somit entstehen 2 Fußgängersignalanlagen im Umfeld des Kreisverkehrs,
wobei eine Fußgängersignalanlage im Streckenabschnitt der WÜ 28 und damit im
Baulastbereich des Landkreises Würzburg angelegt werden soll.
Aus Sicht der Verwaltung ist diese
Fußgängersignalanlage Bestandteil des Knotens K3, an dem der Landkreis Würzburg
nicht beteiligt ist. Die Kostentragung für Bau, Betrieb und Unterhalt dieser
Ampelanlage sollte demnach der Stadt Würzburg obliegen oder gegebenenfalls an
den Landkreis Würzburg abgelöst werden.
Im Rahmen eines Workshops wurde dieser
Kreisverkehrsplatz den Beteiligten Behörden und Vertretern von Stadt, Gemeinde
und Landkreis präsentiert und anschließend diskutiert.
Aufbauend auf die Ergebnisse dieses
Workshops beabsichtigt die Stadt Würzburg zusammen mit dem Markt Gerbrunn den
Knoten K3 als Kreisverkehrsplatz weiter zu planen und auszuführen. Ein
Kreisverkehrsplatz in diesem Streckenzug verhindert zwar die Umsetzung der
ursprünglich angedachten und durchgehenden „Grünen Welle“, die
Leistungsfähigkeit des Streckenzuges wurde allerdings durch die Mikrosimulation
nachgewiesen.
Noch offen sind die Details der
Kostentragung der mit dem Umbau der Kreuzungen K4 und K5 erforderlichen baulichen
Veränderungen. Die Kostentragung am Knoten K3 liegt im Wesentlichen bei der
Stadt Würzburg, der Landkreis Würzburg ist nicht kostenbeteiligt.
Die Erlangung des Baurechts soll über die
Bauleitplanung erfolgen.
Aus bisheriger Sicht der Verwaltung sind
alle mit der Entwicklung des Areals verbundenen Kosten - eben auch Folgekosten der verkehrlichen
Erschließung- vom Verursacher zu tragen. Insoweit ist eine Kostenbeteiligung
des Landkreises zu Änderungen an der Kreisstraße WÜ 28 und den in diesem Streckenzug
enthaltenen Kreuzungen gegenüber der Stadt abgelehnt worden.
Debatte:
Herr Geitz vom Staatlichen Bauamt erläutert den Sachverhalt anhand einer
Power-Point-Präsentation (s. Anlage).
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zum
Verkehrskonzept der Rahmenplanung Hubland – ehem. Leighton Areal zustimmend zur
Kenntnis.
Mit einer Umgestaltung des Knotens K3
(„Kitzinger Straße“ – Am Galgenberg“ – „Würzburger Straße“) zu einem
Kreisverkehrsplatz besteht unter der Bedingung Einverständnis, dass dem
Landkreis durch die geänderte Kreuzungsform keine zusätzlichen Bau- und
Unterhaltungskosten, insbesondere auch durch eine neue Querungsmöglichkeit für
Fußgänger und Radfahrer entstehen.
Soweit keine anderweitigen rechtlichen Verpflichtungen bekannt werden, sieht der Landkreis Würzburg, als Baulastträger der Kreisstraße WÜ 28 keine Kostenbeteiligungspflicht an den damit verbundenen Maßnahmen.
Zur weiteren
Veranlassung an StBA – H. Geitz
Zur Kenntnis an KrPA