Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In den Bauausschusssitzungen vom 19.09.2011 und vom 16.05.2011 wurde das Verkehrskonzept der Stadt Würzburg für die Entwicklung des ehemaligen Leighton-Areals durch Herrn Piller und die Stadt Würzburg bereits vorgestellt.

 

Ausgangssituation

Die Stadt Würzburg beabsichtigt nach Abzug der amerikanischen Streitkräfte das insgesamt ca. 140 Hektar große Areal der ehemaligen Leighton Barracks zügig einer Nachnutzung zu zuführen. Unter anderem soll die Fläche zur Campuserweiterung der Universität, zur Veranstaltungsfläche der Landesgartenschau, zur Ansiedlung von höherwertigen Gewerbeflächen (Forschung und Entwicklung) sowie zur Errichtung von Wohnquartieren dienen.

 

Die Stadt Würzburg hat hierzu unter umfassender Bürgerbeteiligung im Jahr 2009 einen zweistufigen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb durchgeführt. Aufbauend auf dem Ergebnis des Wettbewerbes wurde seit November 2009 ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt. Auf Grundlage dieser Rahmenplanung und nachfolgender Überarbeitungen und Konkretisierungen erfolgt zurzeit die formelle Bauleitplanung (Flächennutzungspläne und  Bebauungspläne).

 

Sachverhalt:

Das von der Stadt Würzburg im Zuge der Rahmenplanung erstellte Verkehrskonzept zur Erschließung des Areals ursprünglich vorgesehene Konzept wurde in den Sitzungen 2011 dem Bauausschuss vorgestellt.

Im Wesentlichen sah das Verkehrskonzept vor, dass die Erschließung über die bestehende Kreisstraße WÜ 28 bzw. WÜs 24 erfolgt. Hierzu sollten bestehende Kreuzungen umgebaut, signalisiert und koordiniert werden („Grüne Welle“). Auf dem Gebiet des Landkreises (Gemarkung Gerbrunn) sind hiervon 2 Kreuzungen unmittelbar betroffen. Eine Dritte Kreuzung betrifft den Landkreis mittelbar, da deren Umbau Einfluss auf den Verkehrsablauf auf der Kreisstraße WÜ 28 hat.

 

A.)  WÜ 28 (Kitzinger Straße)  – Bertha von Suttner Straße (K4)
An die bestehende unsignalisierte Einmündung soll zukünftig durch einen neuen Straßenast das geplante Gewerbegebiet angebunden werden. Der Verkehr soll dabei durch eine Lichtsignalanlage geregelt werden.

B.)  WÜ 28 (Kitzinger Straße) –Kirschberg – Rottendorfer Straße (K5)
Die bestehende bereits signalisierte Kreuzung soll baulich den geänderten Verkehrsverhältnissen angepasst werden und mit den angrenzenden Ampelanlagen koordiniert werden (Grüne Welle).

C.) WÜ 24s (Kitzinger Straße) – WÜ 24s (Am Galgenberg) – Würzburger Straße (K3)

Die bestehende unsignalisierte Einmündung liegt in der Gemarkung und in der Baulast der Stadt Würzburg. Die Würzburger Straße steht in der Baulast der Gemeinde Gerbrunn. An die bestehende Einmündung soll zukünftig eine Parkplatzerschließung des Universitätsgeländes durch einen neuen Straßenast angebunden werden, so dass eine Kreuzung mit 4 Ästen entsteht.

 

Das ursprüngliche Verkehrskonzept sah für alle umzugestaltenden Knotenpunkte eine Lösung in Form signalisierter Kreuzungen vor. Die Leistungsfähigkeit der einzelnen Knotenpunkte und der Gesamtstrecke wurde über eine Mikrosimulation nachgewiesen. Hierbei wird der Verkehrsfluss in den Spitzenstunden visualisiert und in Echtzeit wiedergegeben.

 

Im Zuge der Abstimmungen zur Vorbereitung der Bauleitplanung bekräftigte die Gemeinde Gerbrunn ihre Forderung nach einem Kreisverkehr am Knoten K3 (Kitzinger Straße – Am Galgenberg – Würzburger Straße), da sie trotz des positiven Leistungsfähigkeitsnachweises für eine Ampelkreuzung erhebliche Nachteile für den Verkehr über die Würzburger Straße von und nach Gerbrunn befürchtet.

 

Weiteres Vorgehen:

In Zusammenarbeit zwischen Stadt Würzburg, Markt Gerbrunn und den beteiligten Ingenieurbüros wurde aufbauend auf das Verkehrsmodell und die weiteren Rahmenbedingungen am Knoten K3 inzwischen eine Lösung für Kreisverkehrsplatz entwickelt. Die Leistungsfähigkeit dieses zweistreifigen Kreisverkehrsplatzes wurde ebenfalls anhand einer Mikrosimulation nachgewiesen. Eine Skizze zum Kreisverkehrsplatz wird im Rahmen der Bauausschusssitzung vorgestellt.

Der Umbau des Knotens K3 zu einem Kreisverkehr bedingt zur leistungsfähigen Verkehrsabwicklung jedoch ein Abrücken der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger aus dem Knotenpunktsbereich heraus. Somit entstehen 2 Fußgängersignalanlagen im Umfeld des Kreisverkehrs, wobei eine Fußgängersignalanlage im Streckenabschnitt der WÜ 28 und damit im Baulastbereich des Landkreises Würzburg angelegt werden soll.

Aus Sicht der Verwaltung ist diese Fußgängersignalanlage Bestandteil des Knotens K3, an dem der Landkreis Würzburg nicht beteiligt ist. Die Kostentragung für Bau, Betrieb und Unterhalt dieser Ampelanlage sollte demnach der Stadt Würzburg obliegen oder gegebenenfalls an den Landkreis Würzburg abgelöst werden.

 

Im Rahmen eines Workshops wurde dieser Kreisverkehrsplatz den Beteiligten Behörden und Vertretern von Stadt, Gemeinde und Landkreis präsentiert und anschließend diskutiert.

 

Aufbauend auf die Ergebnisse dieses Workshops beabsichtigt die Stadt Würzburg zusammen mit dem Markt Gerbrunn den Knoten K3 als Kreisverkehrsplatz weiter zu planen und auszuführen. Ein Kreisverkehrsplatz in diesem Streckenzug verhindert zwar die Umsetzung der ursprünglich angedachten und durchgehenden „Grünen Welle“, die Leistungsfähigkeit des Streckenzuges wurde allerdings durch die Mikrosimulation nachgewiesen.

 

Noch offen sind die Details der Kostentragung der mit dem Umbau der Kreuzungen K4 und K5 erforderlichen baulichen Veränderungen. Die Kostentragung am Knoten K3 liegt im Wesentlichen bei der Stadt Würzburg, der Landkreis Würzburg ist nicht kostenbeteiligt.

Die Erlangung des Baurechts soll über die Bauleitplanung erfolgen.

 

Aus bisheriger Sicht der Verwaltung sind alle mit der Entwicklung des Areals verbundenen Kosten  - eben auch Folgekosten der verkehrlichen Erschließung- vom Verursacher zu tragen. Insoweit ist eine Kostenbeteiligung des Landkreises zu Änderungen an der Kreisstraße WÜ 28 und den in diesem Streckenzug enthaltenen Kreuzungen gegenüber der Stadt abgelehnt worden.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Geitz vom Staatlichen Bauamt erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage).

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zum Verkehrskonzept der Rahmenplanung Hubland – ehem. Leighton Areal zustimmend zur Kenntnis.

 

Mit einer Umgestaltung des Knotens K3 („Kitzinger Straße“ – Am Galgenberg“ – „Würzburger Straße“) zu einem Kreisverkehrsplatz besteht unter der Bedingung Einverständnis, dass dem Landkreis durch die geänderte Kreuzungsform keine zusätzlichen Bau- und Unterhaltungskosten, insbesondere auch durch eine neue Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer entstehen.

 

Soweit keine anderweitigen rechtlichen Verpflichtungen bekannt werden, sieht der Landkreis Würzburg, als Baulastträger der Kreisstraße WÜ 28 keine Kostenbeteiligungspflicht an den damit verbundenen Maßnahmen.


Zur weiteren Veranlassung an StBA – H. Geitz

 

Zur Kenntnis an KrPA