Sitzung: 14.11.2014 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
In der Bauausschusssitzung am 03.06.2013
wurde die Maßnahme WÜ 2 – Ausbau der OD Kürnach zum ersten Mal vorgestellt.
Mit der Sitzung vom 11.11.2013 wurde die
Maßnahme in das Bauprogramm 2014ff aufgenommen und das Staatliche Bauamt
beauftragt die nötigen Planungsschritte für die Maßnahme einzuleiten.
Ausgangssituation
Im Rahmen der Städtebauförderung gestaltet
die Gemeinde Kürnach seit diesem Jahr die Ortsmitte neu. Im Rahmen einer
Vorsorgemaßnahme wird hierbei zurzeit auch ein erster Abschnitt der Kreisstraße
WÜ 2 im Bereich der Ortsmitte Kürnach ausgebaut.
Wie bereits in der Bauausschusssitzung vom
11.11.2013 vorgestellt, bedingt die Förderung dieses ersten Abschnittes des
Kreisstraßenausbaus als Vorsorgemaßnahme einen Baubeginn für den weiteren
Ausbau der WÜ 2 bis zur Einmündung in die WÜ 26 innerhalb von 2 Jahren.
Aus diesem Grund wurde die Maßnahme für 2015
vorgesehen.
Die Planungen zum weiteren Ausbau der WÜ 2
in der OD Kürnach wurden vom Staatlichen Bauamt zusammen mit der Gemeinde und
einem beauftragten Ingenieurbüro begonnen und liegen als Vorplanung vor.
Bei der in den beiden Sitzungen 2013
vorgestellten Maßnahme sollte der Ausbau der Kreisstraße WÜ 2 an der Einmündung
in die WÜ 26 enden. Die Einmündung selbst wurde zunächst nicht betrachtet.
Im Rahmen der Abstimmungen und Planungen
wurde nun auch die vorhandene Einmündung der WÜ 2 in die WÜ 26 überprüft. Hier
zeigt sich ein deutliches Defizit hinsichtlich der Verkehrssicherheit, der
Knotenpunkt stellt jedoch keine Unfallhäufungsstelle dar.
Die vorhandene Einmündung liegt in einem
unübersichtlichen Kuppenbereich und entspricht weder in Ihrer Bauform, noch in
den vorhandenen Sichtweiten (v.a. aus und in Richtung Süden) nicht den gültigen
Regelwerken. Es besteht auch keine gesicherte Querungsmöglichkeit für
Fußgänger/Radfahrer in diesem Bereich.
Die vorfahrtsberechtigte Kreisstraße WÜ 26
ist mit 5.345 Kfz/24h (Straßenverkehrszählung 2010) hoch belastet. Aufgrund der
Unübersichtlichkeit des Knotenpunktes ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit
an dieser Einmündung bereits herabgesetzt.
Mit der Neugestaltung der Ortsmitte Kürnach
und einer Neuregelung der Verkehrsbeziehungen im Ortskern ist davon auszugehen,
dass der Verkehr, der über den Knotenpunkt WÜ2/WÜ26 abgewickelt wird, deutlich
zunehmen wird. Durch die beabsichtigte Ausweisung neuer Gewerbegebietsflächen
entlang der WÜ 2 in Kürnach wird diese Tendenz noch verstärkt werden.
Im Rahmen einer Verkehrsschau mit Vertretern
von Polizei, Verkehrsbehörde und Staatlichem Bauamt wurde der Knotenpunkt unter
Aspekten der Verkehrssicherheit betrachtet. Alle Beteiligten sprachen sich für
eine bauliche Verbesserung der vorhandenen Einmündungssituation aus. Im
Hinblick auf die zu erwartenden Verkehrsentwicklung an diesem Knotenpunkt
empfehlen die beteiligten Behördenvertreter die Anlage eines
Kreisverkehrsplatzes an Stelle einer Kreuzung.
Kosten
Im Bauprogramm 2014 - 2016 wurden für den
weiteren Ausbau der Kreisstraße WÜ2 in Kürnach 800.000 € für das Jahr 2015
veranschlagt.
Anhand der Kostenschätzung aus der
Vorplanung ergeben sich die Baukosten für den Landkreis wie folgt:
WÜ
2 Ausbau OD Kürnach: 810.000
€
Umbau
Knotenpunkt WÜ 2 / WÜ 26 zum KVP: 520.000
€
Zuzüglich der sonstigen Kosten für
Grunderwerb, Entsorgung von belastetem Material, sowie Planungs- und
Bauleitungskosten von 7% ergibt sich eine Gesamtsumme von ca. 1.500.000 €.
Weiteres Vorgehen
Der Ausbau der OD Kürnach mit Umbau der
Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz dient der Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse und der Verkehrssicherheit und ist grundsätzlich
förderfähig.
Es wird deshalb vorgeschlagen der
Erweiterung der bislang beabsichtigten Maßnahme unter der Voraussetzung
zuzustimmen, dass die Gesamtmaßnahme inklusive des Kreuzungsumbaus von der
Regierung von Unterfranken als förderfähig anerkannt wird.
Gleichzeitig sollte die Maßnahme im
Bauprogramm des Haushaltes 2015 angepasst werden und das Staatliche Bauamt
beauftragt die Planungen zur Maßnahme weiter vorantreiben um eine Umsetzung im
kommenden Jahr zu ermöglichen.
Debatte:
Herr Geitz vom Staatlichen Bauamt erläutert den Sachverhalt.
Kreisrat Koch hält die Maßnahme grundsätzlich für sinnvoll.
Allerdings sollte man sich generell über eine Regelung der Kostenübernahme der
Kommune Gedanken machen.
Herr Geitz weist darauf hin, dass es sich um eine Einmündung zwischen zwei
Kreisstraßen handele. Aus Sicht des Gesetzgebers müsste somit der Landkreis zu
100 % die Kosten für den Kreisverkehr tragen. Beim Bau des 4. Astes würde er es
allerdings für sinnvoll halten, Gespräche mit der Gemeinde Kürnach zu führen,
inwieweit der 4. Ast angebunden und ausgebaut werden soll, im Hinblick auf
zukünftige Entwicklungen des Gewerbegebietes.
Herr Künzig fügt an, dass man die künftige Planung der Gemeinde berücksichtigen müsse.
Im Hinblick auf einen eventuellen Anschluss an das Gewerbegebiet, halte er
demnach eine Beteiligung der Gemeinde für gerechtfertigt. Die Richtlinie gehe
allerdings vom derzeitigen Istzustand aus, somit sei es demnach
Verhandlungssache.
Die Kreisräte Rützel und Götz halten eine Beteiligung der
Gemeinde für angezeigt.
Herr Geitz teilt mit, dass eine Kostenschätzung ergeben habe, dass die Kosten für den
Bau einer lichtsignalisierten Kreuzung bei ca. 400.000 € und der Bau eines
Kreisverkehrs inkl. 4. Ast bei 520.000 € liege. Beim Bau der Ampelanlage kämen
noch weitere Kosten hinzu, wie beispielsweise das Verlegen der Stromkabel sowie
die Unterhaltung der Ampelanlage.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des
Staatlichen Bauamts zustimmend zur Kenntnis.
Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten
Erweiterung der Maßnahme um den Bau eines Kreisverkehrs an der Einmündung der
WÜ2 in die WÜ 26 vorbehaltlich einer Förderung durch die Regierung von
Unterfranken zu.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird
beauftragt den weiteren Ausbau der Kreisstraße WÜ 2 inklusive dem Umbau der
Einmündung in das Bauprogramm des Haushaltes 2015 aufzunehmen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die
für die Maßnahme benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird
beauftragt (die Zustimmung bzgl. der Mittelbereitstellung durch den Kreistag
vorausgesetzt), die Planungen voranzutreiben, den Zuwendungsantrag zu stellen
und das Vergabeverfahren vorzubereiten.
Zur weiteren
Veranlassung an StBA – H. Geitz, ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA