Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In der Bauausschusssitzung am 03.06.2013 wurde die Maßnahme WÜ 2 – Ausbau der OD Kürnach zum ersten Mal vorgestellt.

Mit der Sitzung vom 11.11.2013 wurde die Maßnahme in das Bauprogramm 2014ff aufgenommen und das Staatliche Bauamt beauftragt die nötigen Planungsschritte für die Maßnahme einzuleiten.

 

Ausgangssituation

Im Rahmen der Städtebauförderung gestaltet die Gemeinde Kürnach seit diesem Jahr die Ortsmitte neu. Im Rahmen einer Vorsorgemaßnahme wird hierbei zurzeit auch ein erster Abschnitt der Kreisstraße WÜ 2 im Bereich der Ortsmitte Kürnach ausgebaut.

Wie bereits in der Bauausschusssitzung vom 11.11.2013 vorgestellt, bedingt die Förderung dieses ersten Abschnittes des Kreisstraßenausbaus als Vorsorgemaßnahme einen Baubeginn für den weiteren Ausbau der WÜ 2 bis zur Einmündung in die WÜ 26 innerhalb von 2 Jahren.

Aus diesem Grund wurde die Maßnahme für 2015 vorgesehen.

 

Die Planungen zum weiteren Ausbau der WÜ 2 in der OD Kürnach wurden vom Staatlichen Bauamt zusammen mit der Gemeinde und einem beauftragten Ingenieurbüro begonnen und liegen als Vorplanung vor.

 

Bei der in den beiden Sitzungen 2013 vorgestellten Maßnahme sollte der Ausbau der Kreisstraße WÜ 2 an der Einmündung in die WÜ 26 enden. Die Einmündung selbst wurde zunächst nicht betrachtet.

Im Rahmen der Abstimmungen und Planungen wurde nun auch die vorhandene Einmündung der WÜ 2 in die WÜ 26 überprüft. Hier zeigt sich ein deutliches Defizit hinsichtlich der Verkehrssicherheit, der Knotenpunkt stellt jedoch keine Unfallhäufungsstelle dar.

Die vorhandene Einmündung liegt in einem unübersichtlichen Kuppenbereich und entspricht weder in Ihrer Bauform, noch in den vorhandenen Sichtweiten (v.a. aus und in Richtung Süden) nicht den gültigen Regelwerken. Es besteht auch keine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger/Radfahrer in diesem Bereich.

Die vorfahrtsberechtigte Kreisstraße WÜ 26 ist mit 5.345 Kfz/24h (Straßenverkehrszählung 2010) hoch belastet. Aufgrund der Unübersichtlichkeit des Knotenpunktes ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dieser Einmündung bereits herabgesetzt.

 

Mit der Neugestaltung der Ortsmitte Kürnach und einer Neuregelung der Verkehrsbeziehungen im Ortskern ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der über den Knotenpunkt WÜ2/WÜ26 abgewickelt wird, deutlich zunehmen wird. Durch die beabsichtigte Ausweisung neuer Gewerbegebietsflächen entlang der WÜ 2 in Kürnach wird diese Tendenz noch verstärkt werden.

 

Im Rahmen einer Verkehrsschau mit Vertretern von Polizei, Verkehrsbehörde und Staatlichem Bauamt wurde der Knotenpunkt unter Aspekten der Verkehrssicherheit betrachtet. Alle Beteiligten sprachen sich für eine bauliche Verbesserung der vorhandenen Einmündungssituation aus. Im Hinblick auf die zu erwartenden Verkehrsentwicklung an diesem Knotenpunkt empfehlen die beteiligten Behördenvertreter die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes an Stelle einer Kreuzung.

 

Kosten

Im Bauprogramm 2014 - 2016 wurden für den weiteren Ausbau der Kreisstraße WÜ2 in Kürnach 800.000 € für das Jahr 2015 veranschlagt.

Anhand der Kostenschätzung aus der Vorplanung ergeben sich die Baukosten für den Landkreis wie folgt:

           

            WÜ 2 Ausbau OD Kürnach:                                       810.000 €

            Umbau Knotenpunkt WÜ 2 / WÜ 26 zum KVP:         520.000 €

 

Zuzüglich der sonstigen Kosten für Grunderwerb, Entsorgung von belastetem Material, sowie Planungs- und Bauleitungskosten von 7% ergibt sich eine Gesamtsumme von ca. 1.500.000 €.   

 

Weiteres Vorgehen

Der Ausbau der OD Kürnach mit Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz dient der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Verkehrssicherheit und ist grundsätzlich förderfähig.

Es wird deshalb vorgeschlagen der Erweiterung der bislang beabsichtigten Maßnahme unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass die Gesamtmaßnahme inklusive des Kreuzungsumbaus von der Regierung von Unterfranken als förderfähig anerkannt wird.

Gleichzeitig sollte die Maßnahme im Bauprogramm des Haushaltes 2015 angepasst werden und das Staatliche Bauamt beauftragt die Planungen zur Maßnahme weiter vorantreiben um eine Umsetzung im kommenden Jahr zu ermöglichen.

 

Debatte:

 

Herr Geitz vom Staatlichen Bauamt erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Koch hält die Maßnahme grundsätzlich für sinnvoll. Allerdings sollte man sich generell über eine Regelung der Kostenübernahme der Kommune Gedanken machen.

 

Herr Geitz weist darauf hin, dass es sich um eine Einmündung zwischen zwei Kreisstraßen handele. Aus Sicht des Gesetzgebers müsste somit der Landkreis zu 100 % die Kosten für den Kreisverkehr tragen. Beim Bau des 4. Astes würde er es allerdings für sinnvoll halten, Gespräche mit der Gemeinde Kürnach zu führen, inwieweit der 4. Ast angebunden und ausgebaut werden soll, im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen des Gewerbegebietes.

 

Herr Künzig fügt an, dass man die künftige Planung der Gemeinde berücksichtigen müsse. Im Hinblick auf einen eventuellen Anschluss an das Gewerbegebiet, halte er demnach eine Beteiligung der Gemeinde für gerechtfertigt. Die Richtlinie gehe allerdings vom derzeitigen Istzustand aus, somit sei es demnach Verhandlungssache.

 

Die Kreisräte Rützel und Götz halten eine Beteiligung der Gemeinde für angezeigt.

 

Herr Geitz teilt mit, dass eine Kostenschätzung ergeben habe, dass die Kosten für den Bau einer lichtsignalisierten Kreuzung bei ca. 400.000 € und der Bau eines Kreisverkehrs inkl. 4. Ast bei 520.000 € liege. Beim Bau der Ampelanlage kämen noch weitere Kosten hinzu, wie beispielsweise das Verlegen der Stromkabel sowie die Unterhaltung der Ampelanlage.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamts zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Erweiterung der Maßnahme um den Bau eines Kreisverkehrs an der Einmündung der WÜ2 in die WÜ 26 vorbehaltlich einer Förderung durch die Regierung von Unterfranken zu.

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt den weiteren Ausbau der Kreisstraße WÜ 2 inklusive dem Umbau der Einmündung in das Bauprogramm des Haushaltes 2015 aufzunehmen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die für die Maßnahme benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt (die Zustimmung bzgl. der Mittelbereitstellung durch den Kreistag vorausgesetzt), die Planungen voranzutreiben, den Zuwendungsantrag zu stellen und das Vergabeverfahren vorzubereiten.


Zur weiteren Veranlassung an StBA – H. Geitz, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA