Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Wie in den vergangenen Jahren gliedert sich auch das Bauprogramm 2015 bis 2017 in drei Teile.

 

Teil 1: Um- und Ausbau

Der Bereich Um- und Ausbau umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

-           bestandsorientierter Ausbau von Straßenzügen

-           Umbau von Kreuzungen

-           Ausbau von Ortsdurchfahrten

-           Beseitigung von Unfallschwerpunkten

 

Die erforderlichen Planungen der Maßnahmen für das Jahr 2015 sind zur Zeit in der Bearbeitung am Staatlichen Bauamt Würzburg und werden in den Sitzungen 2015 detailliert vorgestellt.

 

Aufgrund der erheblichen Investitionen im Jahr 2013 wurden die Maßnahmen für 2014 angepasst.

Gegenüber dem in der der Bauausschusssitzung vom 11.11.2013 beschlossenen Bauprogramm 2014 – 2016 ergeben sich jedoch einige Änderungen und Ergänzungen für das aktuelle Bauprogramm 2015 – 2017.

 

Die Baumaßnahme „WÜ 11 – Ausbau der OD Helmstadt“ wird von 2014 auf voraussichtlich 2016 verschoben. Hintergrund sind Brückenneubauarbeiten im Zuge der BAB A3 von 2014 bis 2016 im Zuge derer 2 Querungsmöglichkeiten über die/unter der Autobahn gesperrt werden müssen. Die WÜ 11 durch Helmstadt stellt somit die einzige noch leistungsfähige Querungsmöglichkeit während der Bauzeit der Bauwerke dar. Um die Verkehrsbehinderungen nicht zusätzlich zu verstärken sollte die Baumaßnahme in der OD Helmstadt somit zurückgestellt werden. 

 

Die Vorstellung der Maßnahmen „WÜ 2 – Ausbau der OD Kürnach“ und „WÜ 3 – Signalisierung Knotenpunkt Am Geisberg/Oberdürrbacher Straße in Veitshöchheim“ erfolgt unter einem eigenen Tagesordnungspunkt am 14.11.2014.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg empfiehlt die für 2015 beabsichtigte Ausbaumaßnahme „WÜ 50 – Oberbauverstärkung zwischen Rittershausen und Hopferstadt“ in eine Straßenerhaltungsmaßnahme umzuwandeln, auch wenn diese nicht förderfähig ist.

Der Zustand der Kreisstraße WÜ 50 hat sich in den Jahren seit Aufstellung des aktuellen Ausbauplanes nicht wesentlich verschlechtert, was unter anderem auch an der vergleichsweise geringeren Verkehrsbelastung liegt. Eine Zunahme von in die Tiefe der Fahrbahn hineinreichenden Schäden hat sich hier nicht gezeigt, so dass eine kostengünstigere Erneuerung der Fahrbahndecke die Nutzbarkeit der Kreisstraße WÜ 50 auf längere Sicht wiederherstellen sollte.

 

Die beiden Ausbauplanmaßnahmen auf der Kreisstraße WÜ 63 wurden aufgrund des räumlichen Zusammenhangs zusammen für das Jahr 2015 aufgenommen.

 

Weiterhin empfiehlt das Staatliche Bauamt Würzburg die vorgezogene Realisierung der Maßnahme „WÜ 16 – Oberbauverstärkung zwischen Fuchsstadt und Winterhausen“. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung mit einem Schwerverkehrsanteil von über 10 % zeigen sich hier zunehmend Schäden, die aus einem unterdimensionierten Fahrbahnaufbau resultieren und den Unterhaltsaufwand erschweren. Der Schwerverkehrsanteil auf dieser Strecke hat sich gemäß den Straßenverkehrszählungen 2005 und 2010 in diesem Zeitraum ungefähr verdoppelt.

Der Streckenzug ist im „Weiteren Bedarf“ des Ausbauplans aufgeführt. Die Kostenschätzung für die Oberbauverstärkung muss jedoch auf 1.000.000 € angehoben werden.

 

Für das Jahr 2017 ist ebenfalls die vorgezogene Realisierung von zurückgestellten Maßnahmen aus dem Ausbauplan vorgesehen. Auch hier wurden die voraussichtlichen Maßnahmenkosten aufgrund von Erfahrungswerten vergangener Baumaßnahmen angehoben.

 

 

Teil 2: Straßenerhaltung

Der Bereich Straßenerhaltung umfasst Maßnahmen, die vordergründig darauf abzielen, den Fahrbahnbestand der Kreisstraßen zu erhalten sowie bestimmte Oberflächeneigenschaften gezielt zu verbessern. Hierzu gehören

-       Deckenbauten,

-       Aufbringung von Dünnschichtbelägen und

-       Oberflächenbehandlungen.

 

Die konkreten Streckenabschnitte werden in einer der kommenden Sitzungen behandelt.

 

Als eigenständige Maßnahme empfiehlt das Staatliche Bauamt Würzburg die bereits unter „Teil 1: Um- und Ausbau“ beschriebene Erneuerung der Fahrbahndecke auf der Kreisstraße WÜ 50 zwischen Rittershausen und Hopferstadt auszuführen.

 

 

Teil 3: Ingenieurbau

 

Bei den im aktuellen Bauprogramm vorgesehenen Projekten des Ingenieurbaus handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen im Bestand. Die genannten Bauwerke müssen aufgrund ihres schlechten Zustands instandgesetzt oder, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, erneuert werden. In Fortschreibung der Bauprogramme der vergangenen Jahre soll deshalb die Instandsetzung von Brücken- und Stützbauwerken kontinuierlich fortgeführt werden. Im aktuellen Bauprogramm finden sich deshalb - soweit nicht schon abgearbeitet – die bekannten instandsetzungsbedürftigen Bauwerke wieder.

 

Die Reihenfolge der Abarbeitung der Maßnahmen wurde mit Rücksicht auf die vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitäten angepasst. Aus diesem Grund muss die ursprünglich geplante Instandsetzung der Brücke über die WÜ 47 bei Acholshausen voraussichtlich auf 2017 verschoben werden.

Die Instandsetzung der Seebachbrücke im Zuge der WÜ 9 in Rieden soll 2016 realisiert werden.

Dort wo Maßnahmen des Streckenbaus (Teil 1 des Bauprogramms) gleichzeitig anstehen, sollen auch die Brückenbauprojekte mit durchgeführt werden.

 

 

Debatte:

 

Herr Geitz vom Staatlichen Bauamt erläutert den Sachverhalt und weist auf einige Änderungen im Ausbauplan hin.

 

Er erläutert, dass zwei weitere Maßnahmen nicht im Ausbauplan aufgeführt seien. Dies sei zum einen eine Umbaumaßnahme in Unterpleichfeld. Diese Umbaumaßnahme in Höhe von ca. 30.000 € wurde bereits im letzten Bauausschuss vorgestellt. Bei der zweiten Maßnahme handele es sich um die Neugestaltung der Kreuzung in Bergtheim Richtung Erbshausen an der Wü 4. Man gehe hier von ca. 100.000 € aus. Die genauen Kosten zeigen sich dann in der Entwurfsplanung.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt das Bauprogramm 2015 bis 2017 zustimmend zur Kenntnis.

Das Straßenbauamt wird beauftragt, die nötigen Planungsschritte einzuleiten bzw. die bereits beschlossen Maßnahmen weiter voran zu treiben.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBa – H. Geitz, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA