Sitzung: 14.11.2014 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Wie in den vergangenen Jahren gliedert sich
auch das Bauprogramm 2015 bis 2017 in drei Teile.
Teil 1: Um- und Ausbau
Der Bereich Um- und Ausbau umfasst im
Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- bestandsorientierter
Ausbau von Straßenzügen
- Umbau
von Kreuzungen
- Ausbau
von Ortsdurchfahrten
- Beseitigung
von Unfallschwerpunkten
Die erforderlichen Planungen der Maßnahmen
für das Jahr 2015 sind zur Zeit in der Bearbeitung am Staatlichen Bauamt
Würzburg und werden in den Sitzungen 2015 detailliert vorgestellt.
Aufgrund der erheblichen Investitionen im
Jahr 2013 wurden die Maßnahmen für 2014 angepasst.
Gegenüber dem in der der Bauausschusssitzung
vom 11.11.2013 beschlossenen Bauprogramm 2014 – 2016 ergeben sich jedoch einige
Änderungen und Ergänzungen für das aktuelle Bauprogramm 2015 – 2017.
Die Baumaßnahme „WÜ 11 – Ausbau der OD
Helmstadt“ wird von 2014 auf voraussichtlich 2016 verschoben. Hintergrund sind
Brückenneubauarbeiten im Zuge der BAB A3 von 2014 bis 2016 im Zuge derer 2
Querungsmöglichkeiten über die/unter der Autobahn gesperrt werden müssen. Die
WÜ 11 durch Helmstadt stellt somit die einzige noch leistungsfähige Querungsmöglichkeit
während der Bauzeit der Bauwerke dar. Um die Verkehrsbehinderungen nicht zusätzlich
zu verstärken sollte die Baumaßnahme in der OD Helmstadt somit zurückgestellt
werden.
Die Vorstellung der Maßnahmen „WÜ 2 – Ausbau
der OD Kürnach“ und „WÜ 3 – Signalisierung Knotenpunkt Am Geisberg/Oberdürrbacher
Straße in Veitshöchheim“ erfolgt unter einem eigenen Tagesordnungspunkt am 14.11.2014.
Das Staatliche Bauamt Würzburg empfiehlt die
für 2015 beabsichtigte Ausbaumaßnahme „WÜ 50 – Oberbauverstärkung zwischen
Rittershausen und Hopferstadt“ in eine Straßenerhaltungsmaßnahme umzuwandeln,
auch wenn diese nicht förderfähig ist.
Der Zustand der Kreisstraße WÜ 50 hat sich
in den Jahren seit Aufstellung des aktuellen Ausbauplanes nicht wesentlich
verschlechtert, was unter anderem auch an der vergleichsweise geringeren
Verkehrsbelastung liegt. Eine Zunahme von in die Tiefe der Fahrbahn hineinreichenden
Schäden hat sich hier nicht gezeigt, so dass eine kostengünstigere Erneuerung
der Fahrbahndecke die Nutzbarkeit der Kreisstraße WÜ 50 auf längere Sicht
wiederherstellen sollte.
Die beiden Ausbauplanmaßnahmen auf der
Kreisstraße WÜ 63 wurden aufgrund des räumlichen Zusammenhangs zusammen für das
Jahr 2015 aufgenommen.
Weiterhin empfiehlt das Staatliche Bauamt
Würzburg die vorgezogene Realisierung der Maßnahme „WÜ 16 – Oberbauverstärkung
zwischen Fuchsstadt und Winterhausen“. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung mit
einem Schwerverkehrsanteil von über 10 % zeigen sich hier zunehmend Schäden,
die aus einem unterdimensionierten Fahrbahnaufbau resultieren und den
Unterhaltsaufwand erschweren. Der Schwerverkehrsanteil auf dieser Strecke hat
sich gemäß den Straßenverkehrszählungen 2005 und 2010 in diesem Zeitraum
ungefähr verdoppelt.
Der Streckenzug ist im „Weiteren Bedarf“ des
Ausbauplans aufgeführt. Die Kostenschätzung für die Oberbauverstärkung muss
jedoch auf 1.000.000 € angehoben werden.
Für das Jahr 2017 ist ebenfalls die
vorgezogene Realisierung von zurückgestellten Maßnahmen aus dem Ausbauplan
vorgesehen. Auch hier wurden die voraussichtlichen Maßnahmenkosten aufgrund von
Erfahrungswerten vergangener Baumaßnahmen angehoben.
Teil 2: Straßenerhaltung
Der Bereich Straßenerhaltung umfasst
Maßnahmen, die vordergründig darauf abzielen, den Fahrbahnbestand der
Kreisstraßen zu erhalten sowie bestimmte Oberflächeneigenschaften gezielt zu
verbessern. Hierzu gehören
-
Deckenbauten,
-
Aufbringung von Dünnschichtbelägen und
-
Oberflächenbehandlungen.
Die konkreten Streckenabschnitte werden in
einer der kommenden Sitzungen behandelt.
Als eigenständige Maßnahme empfiehlt das
Staatliche Bauamt Würzburg die bereits unter „Teil 1: Um- und Ausbau“ beschriebene
Erneuerung der Fahrbahndecke auf der Kreisstraße WÜ 50 zwischen Rittershausen
und Hopferstadt auszuführen.
Teil 3: Ingenieurbau
Bei den im aktuellen Bauprogramm
vorgesehenen Projekten des Ingenieurbaus handelt es sich ausschließlich um
Maßnahmen im Bestand. Die genannten Bauwerke müssen aufgrund ihres schlechten
Zustands instandgesetzt oder, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, erneuert werden.
In Fortschreibung der Bauprogramme der vergangenen Jahre soll deshalb die
Instandsetzung von Brücken- und Stützbauwerken kontinuierlich fortgeführt
werden. Im aktuellen Bauprogramm finden sich deshalb - soweit nicht schon
abgearbeitet – die bekannten instandsetzungsbedürftigen Bauwerke wieder.
Die Reihenfolge der Abarbeitung der
Maßnahmen wurde mit Rücksicht auf die vorhandenen personellen und finanziellen
Kapazitäten angepasst. Aus diesem Grund muss die ursprünglich geplante
Instandsetzung der Brücke über die WÜ 47 bei Acholshausen voraussichtlich auf
2017 verschoben werden.
Die Instandsetzung der Seebachbrücke im Zuge
der WÜ 9 in Rieden soll 2016 realisiert werden.
Dort wo Maßnahmen des Streckenbaus (Teil 1
des Bauprogramms) gleichzeitig anstehen, sollen auch die Brückenbauprojekte mit
durchgeführt werden.
Debatte:
Herr Geitz vom Staatlichen Bauamt erläutert den Sachverhalt und weist auf einige
Änderungen im Ausbauplan hin.
Er erläutert, dass
zwei weitere Maßnahmen nicht im Ausbauplan aufgeführt seien. Dies sei zum einen
eine Umbaumaßnahme in Unterpleichfeld. Diese Umbaumaßnahme in Höhe von ca.
30.000 € wurde bereits im letzten Bauausschuss vorgestellt. Bei der
zweiten Maßnahme handele es sich um die Neugestaltung der Kreuzung in Bergtheim
Richtung Erbshausen an der Wü 4. Man gehe hier von ca. 100.000 € aus. Die
genauen Kosten zeigen sich dann in der Entwurfsplanung.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt das Bauprogramm 2015 bis 2017 zustimmend zur
Kenntnis.
Das Straßenbauamt wird beauftragt, die nötigen Planungsschritte einzuleiten
bzw. die bereits beschlossen Maßnahmen weiter voran zu treiben.
Zur weiteren
Veranlassung an StBa – H. Geitz,
ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA