Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Seit Jahrzehnten gewährt der Landkreis Würzburg den Sportvereinen mit Sitz im Landkreis, die in das Vereinsregister eingetragen sind und dem Bayerischen Landes-Sportverband oder einem anderen Dachverband angehören, jährliche finanzielle Zuschüsse. Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen, die der Förderung der außerschulischen Arbeit in Sportvereinen dienen.

 

In gleicher Weise gewährt auch der Freistaat Bayern den bayerischen Sportvereinen finanzielle Zuwendungen. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Sportförderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus enthalten.

 

Der Landkreis Würzburg hat in seinen bisherigen Richtlinien auf die Anwendung der früheren staatlichen Richtlinien verwiesen. Letztere wurden am 30.07.2012 geändert, weshalb auch eine inhaltliche Anpassung der Zuschussrichtlinien des Landkreises Würzburg erforderlich ist.

 

Als Anlage ist der Entwurf der Sportförderrichtlinien des Landkreises Würzburg beigefügt; der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt hat in seiner Sitzung am 20.10.2014 die Richtlinien besprochen. Er empfiehlt dem Kreistag, diese in Kraft zu setzen.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt, die Sportförderrichtlinien des Landkreises Würzburg in der vorliegenden Fassung mit dem heutigen Tag in Kraft zu setzen.


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, FB 31 a, FB 31 b

 

Zur Kenntnis an