Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Nach Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze werden Verfassung und Verfahren des Jugendamtes vom Kreistag nach Anhörung des Jugendhilfeausschusses durch Satzung bestimmt. Die bisher gültige Satzung ist am 20.04.2005 in Kraft getreten und beruhte auf den damals gültigen Vorschriften des Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Seit 11. September 2012 sind die Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch, VIII. Buch (SGB VIII) geregelt.

 

Es ist daher der Erlass einer neuen Satzung auf den jetzt geltenden gesetzlichen Grundlagen erforderlich. Ein Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt und wird in den wesentlichen Punkten erläutert.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird in seiner Sitzung am 13.10.2014 und somit nach Versand der Tagesordnung mit Anlagen für den Kreistag die Satzung diskutieren. Seitens der Verwaltung wurde dem Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen, den Satzungsentwurf zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und dem Kreistag zu empfehlen, die Satzung zu erlassen.

 

 

Debatte:

 

Herr Horlemann, Geschäftsbereichsleiter Soziales, erläutert den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.10.2014 den Entwurf der Satzung zustimmend zur Kenntnis genommen hat und dem Kreistag empfiehlt, die Satzung zu erlassen.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Würzburg nimmt den vorgelegten Satzungsentwurf zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diese mit dem heutigen Tag in Kraft zu setzen.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, FB 31 a, FB 31 b

 

Zur Kenntnis an