Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Im Herbst 2013 wurde im Zuge der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2014 von Seiten der Verwaltung (Amt für Jugend und Familie) für die Qualitätssicherung, Unterstützung und Entlastung für Pflegeeltern eine Erhöhung um 7.500,00 € beantragt und beschlossen. Vor den Haushaltsberatungen 2015 wird hierzu ein kurzer Bericht von Herrn Fachbereichsleiter Hermann Gabel erstattet.

 

Der Adoptions- und Pflegekinderdienst (APKD) beim Amt für Jugend und Familie hat nach Rücksprache mit der Fachbereichsleitung die Mittel wie folgt eingesetzt:

 

1.       Ausbildung und Schulung von künftigen Pflegeeltern:

 

Künftige Pflegeeltern sollen über einen Sachverstand und entsprechendes pädagogisches Grundwissen verfügen, das in einem Grundkurs beiden Pflegeelternteilen durch ein Curriculum durch den hiesigen Pflegekinderdienst vermittelt wird. Über diesen Grundkurs hinaus wurden im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 79a SGB VIII mit den Pflegeeltern Vereinbarungen getroffen, dass sie entsprechend überjährig Fortbildungen aus dem entsprechenden Fortbildungsangebot belegen. Das Fortbildungsangebot wurde ausgeweitet. Die Pflegeeltern und der Pflegekinderdienst gaben hierzu bereits eine positive Rückmeldung nach Kurzevaluation.

 

2.       Supervision für Pflegeeltern in schwierigen Fällen:

 

In besonders schwierigen Situationen, Krisen, oder Entwicklungsphasen, wurden aus dem Erhöhungsbetrag Supervisionsangebote für Pflegeeltern, die sich mit ihren Pflegekindern und den Herkunftsfamilien in schwierigen Entwicklungsphasen, Konfliktsituationen, oder Krisen befinden, generiert. Die Pflegeeltern, der Supervisor und der Pflegekinderdienst gaben hierzu bereits eine positive Rückmeldung nach Kurzevaluation.

 

3.       Entlastung von Pflegeeltern bei ihrer Pflegetätigkeit:

 

Während Pflegekräfte im Kontext des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) entlastende Leistungen in Anspruch nehmen können, ist dies im Bereich der Vollzeitpflege für minderjährige Kinder und Jugendliche nicht vorgesehen. Nach einer Umfrage des Adoptions- und Pflegekinderdienstes bei den Pflegeeltern wurde dies jedoch dringend nachgefragt. Daraufhin konzipierte der Pflegekinderdienst mit einem freien Träger der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe eine einwöchige Freizeitmaßnahme für Pflegekinder mit dem Titel „Indianercamp“ im Tierpark Sommerhausen. In Indianertipis übernachteten die Pflegekinder, die von pädagogischen Fachkräften rund um die Uhr betreut wurden. Projekte, jedoch auch Gruppengespräche, die vereinzelt sogar in Selbsthilfegruppenkontext stattgefunden haben (Hier konnten sich Pflegekinder mit ihren ureigenen Problemen und der Zerrissenheit zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie gezielt formell oder auch informell austauschen.), wurden besonders positiv bewertet. Neben diesem Effekt für die Pflegekinder, wurde das eigentliche Ziel der Entlastung von Pflegeeltern im 24/7-Modus der Betreuung erreicht. Alle Pflegeeltern, die Kinder in diese Maßnahme des Amtes für Jugend und Familie angemeldet hatten, hatten im Rahmen des letzten Pflegeelternfestes Anfang Juli positive Rückmeldungen persönlich an die Adresse der stellvertretenden Landrätin, Frau Christine Haupt-Kreutzer und des Leiters des Amtes für Jugend und Familie, geäußert. (Die Maßnahme wurde ein Jahr vorher beim Pflegeelternfest 2012 gegenüber dem Amtsleiter 31a und der stellvertretenden Landrätin Elisabeth Schäfer bedarfsmäßig geäußert und dann entsprechend umgesetzt.

 

Die Maßnahme kann durchwegs positiv bewertet werden und soll im kommenden Jahr als Regelangebot des Pflegekinderdienstes umgesetzt werden. Für das Amt für Jugend und Familie sind derzeit 86 Pflegefamilien tätig, die 129 Pflegekinder in Vollzeitpflege und 12 Kinder in Bereitschaftspflege betreuen.

 

Zur abschließenden Bewertung der 3 oben genannten neuen Maßnahmen für Pflegekinder und hauptsächlich Pflegeeltern des Amtes für Jugend und Familie, sowie vor dem Hintergrund des § 79a SGB VIII wird empfohlen, die Finanzmittel, wie im laufenden Jugendhilfehaushalt auch, in den Folgejahren zur Verfügung zu stellen.

 

Debatte:

 

Herr Fachbereichsleiter Hermann Gabel fasste kurz noch einmal anschaulich die Effekte in den 3 oben genannten Bereichen zur Qualitätssicherung und Unterstützung im Bereich des Pflegekinderwesens zusammen und appellierte an die Ausschussmitglieder, den oben genannten Betrag als Dauerbudget im Haushalt aufzunehmen.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg beschließt auch für 2015 und die Folgejahre, jeweils 7.500,00 € Mittel für die Qualitätssicherung für den Bereich des Pflegekinderwesens und zur Weiterqualifizierung und Entlastung der Pflegeeltern zur Verfügung zu stellen.