Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

Die Kreisstraße WÜ 16 verläuft im betroffenen Streckenabschnitt von Winterhausen über die Mainbrücke nach Sommerhausen und von dort weiter in Richtung Erlach.

Ostseitig des Mains, am Ortseingangsbereich von Sommerhausen, liegt die Kreuzung der WÜ 16 mit der Auffahrtsrampe zur B13 und der Jahnstraße (Ortsstraße Sommerhausen).

Die Kreuzung stellt einen Unfallhäufungspunkt dar, die örtliche Unfallkommission aus Vertretern der Polizei, der Verkehrsbehörde und dem Staatlichen Bauamt empfiehlt den Umbau der Kreuzung zu einem Kreisverkehr.

 

Sowohl dem Staatlichen Bauamt, als auch dem Landratsamt Würzburg liegen Anschreiben des Marktes Sommerhausen vor, in denen der Markt Sommerhausen die Umgestaltung der Kreuzung zu einem Kreisverkehr wünscht.

 

Im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg läuft eine Variantenuntersuchung zur Sanierung der Rampenbrücke Sommerhausen (Rampe von der B13 aus Richtung Würzburg auf die Kreisstraßenbrücke WÜ 16). Die Rampenbrücke ist in der Baulast der Bundesrepublik Deutschland und ist sanierungsbedürftig.

Im Vorfeld dieser Variantenstudie wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die sowohl die Verkehrsverhältnisse auf der B13, als auch die Verhältnisse an den Knotenpunkten mit der WÜ 16 betrachtete. Ein Umbau der Kreuzung auf der WÜ 16 bedeutet demzufolge nicht nur einen Gewinn an Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität, sondern erleichtert auch die Verkehrsabwicklung für einen Bauzeitraum an der Rampenbrücke, ohne jedoch Handlungsoptionen bezüglich der Sanierung einzuschränken.

 

Die Kreuzung auf der WÜ 16 bei Sommerhausen ist nicht im „Ausbauplan 2010 für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg“ enthalten.

 

Planung / Umsetzung

Es wurden noch keine Planungen zum Umbau der Kreuzung auf der WÜ 16 in Auftrag gegeben. Die zeitliche Umsetzung ist derzeit noch nicht konkret darstellbar, da neben den baulichen Änderungen auch die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen noch nicht abschätzbar sind. Seitens der Gemeinde wäre eine Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt ab 2016 denkbar.

 

Weiteres Vorgehen

Einen zustimmenden Beschluss des Bauausschusses vorausgesetzt, sollte ein Umbau der Kreuzung vor Sanierung der Rampenbrücke erfolgen. Zur Überprüfung der bautechnischen Machbarkeit und zur Ermittlung des Kostenumfangs der Kreuzungsmaßnahme ist zunächst eine Vorplanung mit Kostenschätzung anzufertigen.

 

Kosten

Die Aufteilung der Kreuzungskosten regelt sich nach den gesetzlichen Regelungen des Kreuzungsrechts. Von den derzeit auf Grundlage von Pauschalen geschätzten Umbaukosten in Höhe von ca. 500.000 € entfallen demnach rd. 320.000 € auf den Landkreis, 140.000 € auf den Markt Sommerhausen und 40.000 € auf die Bundesrepublik Deutschland.


Die Maßnahme dient der Steigerung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und ist somit grundsätzlich förderfähig.

 

 

Debatte:

 

Herr Geitz vom Staatl. Bauamt erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage).

 

Kreisrat Rützel fragt nach, ob an der Auffahrspur zur B13 über eine Einfädelspur nachgedacht wurde.

 

Herr Geitz teilt mit, dass diese Überlegung in den Planungen bereits Thema sei. Derzeit stehen viele Überlegungen im Raum, wie der Ersatzneubau für die Brücke oder der komplette Wegfall der Rampenbrücke.

 

Herr Koch vertritt die Ansicht, dass bei einem Rampenabbruch der Staat am Bau des Kreisverkehrs stärker beteiligt werden müsste.

 

Herr Geitz teilt mit, dass bei diesem Verkehrsgutachten explizit auch geprüft wurde, ob der Kreisverkehr den kompletten Verkehr abwickeln könnte, wenn die Rampenbrücke entfällt.

Je nachdem wie die Planungen ausfallen, werden sich dann auch die Kostenbeteiligungen neu darstellen.

 

Landrat Nuß hält fest, dass man der geplanten Maßnahme grundsätzlich zustimmen könne. Was die Kostenaufteilung angehe, so sei diese nochmal zu prüfen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg stimmt, vorbehaltlich der Zuweisung der erforderlichen HH-Mittel sowie vorbehaltlich einer Förderung durch die Regierung von Unterfranken der Kostenübernahme zum Umbau der Kreuzung auf der WÜ 16 bei Sommerhausen zu.

 

Das Staatliche Bauamt wird beauftragt, die hierfür notwendigen Planungsschritte voran zu treiben.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die für die Maßnahme benötigen Mittel in Höhe von 320.000 € in die Finanzplanung des Haushalts 2015 aufzunehmen


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, StBA – H. Geitz

 

Zur Kenntnis an KrPA