Sitzung: 29.09.2014 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Die Kreisstraße WÜ
16 verläuft im betroffenen Streckenabschnitt von Winterhausen über die
Mainbrücke nach Sommerhausen und von dort weiter in Richtung Erlach.
Ostseitig des
Mains, am Ortseingangsbereich von Sommerhausen, liegt die Kreuzung der WÜ 16
mit der Auffahrtsrampe zur B13 und der Jahnstraße (Ortsstraße Sommerhausen).
Die Kreuzung
stellt einen Unfallhäufungspunkt dar, die örtliche Unfallkommission aus Vertretern
der Polizei, der Verkehrsbehörde und dem Staatlichen Bauamt empfiehlt den Umbau
der Kreuzung zu einem Kreisverkehr.
Sowohl dem
Staatlichen Bauamt, als auch dem Landratsamt Würzburg liegen Anschreiben des
Marktes Sommerhausen vor, in denen der Markt Sommerhausen die Umgestaltung der
Kreuzung zu einem Kreisverkehr wünscht.
Im Auftrag des
Staatlichen Bauamtes Würzburg läuft eine Variantenuntersuchung zur Sanierung
der Rampenbrücke Sommerhausen (Rampe von der B13 aus Richtung Würzburg auf die
Kreisstraßenbrücke WÜ 16). Die Rampenbrücke ist in der Baulast der
Bundesrepublik Deutschland und ist sanierungsbedürftig.
Im Vorfeld dieser
Variantenstudie wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die sowohl die
Verkehrsverhältnisse auf der B13, als auch die Verhältnisse an den
Knotenpunkten mit der WÜ 16 betrachtete. Ein Umbau der Kreuzung auf der WÜ 16
bedeutet demzufolge nicht nur einen Gewinn an Verkehrssicherheit und
Verkehrsqualität, sondern erleichtert auch die Verkehrsabwicklung für einen
Bauzeitraum an der Rampenbrücke, ohne jedoch Handlungsoptionen bezüglich der
Sanierung einzuschränken.
Die Kreuzung auf
der WÜ 16 bei Sommerhausen ist nicht im „Ausbauplan 2010 für die Kreisstraßen
des Landkreises Würzburg“ enthalten.
Planung /
Umsetzung
Es wurden noch
keine Planungen zum Umbau der Kreuzung auf der WÜ 16 in Auftrag gegeben. Die
zeitliche Umsetzung ist derzeit noch nicht konkret darstellbar, da neben den
baulichen Änderungen auch die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen noch
nicht abschätzbar sind. Seitens der Gemeinde wäre eine Berücksichtigung der
Maßnahme im Haushalt ab 2016 denkbar.
Weiteres Vorgehen
Einen zustimmenden
Beschluss des Bauausschusses vorausgesetzt, sollte ein Umbau der Kreuzung vor
Sanierung der Rampenbrücke erfolgen. Zur Überprüfung der bautechnischen
Machbarkeit und zur Ermittlung des Kostenumfangs der Kreuzungsmaßnahme ist
zunächst eine Vorplanung mit Kostenschätzung anzufertigen.
Kosten
Die Aufteilung der
Kreuzungskosten regelt sich nach den gesetzlichen Regelungen des
Kreuzungsrechts. Von den derzeit auf Grundlage von Pauschalen geschätzten
Umbaukosten in Höhe von ca. 500.000 € entfallen demnach rd. 320.000 €
auf den Landkreis, 140.000 € auf den Markt Sommerhausen und 40.000 € auf die
Bundesrepublik Deutschland.
Die Maßnahme dient der Steigerung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse und ist somit grundsätzlich förderfähig.
Debatte:
Herr Geitz vom Staatl. Bauamt erläutert den Sachverhalt anhand einer
Power-Point-Präsentation (s. Anlage).
Kreisrat Rützel fragt nach, ob an der Auffahrspur zur B13 über
eine Einfädelspur nachgedacht wurde.
Herr Geitz teilt mit, dass diese Überlegung in den Planungen bereits Thema sei.
Derzeit stehen viele Überlegungen im Raum, wie der Ersatzneubau für die Brücke
oder der komplette Wegfall der Rampenbrücke.
Herr Koch vertritt die Ansicht, dass bei einem Rampenabbruch der Staat am Bau des
Kreisverkehrs stärker beteiligt werden müsste.
Herr Geitz teilt mit, dass bei diesem Verkehrsgutachten explizit auch geprüft wurde,
ob der Kreisverkehr den kompletten Verkehr abwickeln könnte, wenn die
Rampenbrücke entfällt.
Je nachdem wie die
Planungen ausfallen, werden sich dann auch die Kostenbeteiligungen neu
darstellen.
Landrat Nuß hält fest, dass man der geplanten Maßnahme grundsätzlich zustimmen könne.
Was die Kostenaufteilung angehe, so sei diese nochmal zu prüfen.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des
Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.
Der Landkreis
Würzburg stimmt, vorbehaltlich der Zuweisung der erforderlichen HH-Mittel sowie
vorbehaltlich einer Förderung durch die Regierung von Unterfranken der Kostenübernahme
zum Umbau der Kreuzung auf der WÜ 16 bei Sommerhausen zu.
Das Staatliche
Bauamt wird beauftragt, die hierfür notwendigen Planungsschritte voran zu
treiben.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die für die Maßnahme benötigen Mittel in Höhe von 320.000 € in die Finanzplanung des Haushalts 2015 aufzunehmen
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2, StBA – H. Geitz
Zur Kenntnis an KrPA