Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

Innerhalb der Ortsdurchfahrt Rimpar treffen die Kreisstraßen WÜ 3 und WÜ 8 auf die Staatsstraße 2294. Die Kreisstraße WÜ 3 verläuft von Unterpleichfeld und Burggrumbach nach Rimpar und mündet dort am nördlichen Ortseingang in die Staatsstraße 2294 ein. In der Ortsmitte zweigt die Kreisstraße WÜ 3 von der Staatsstraße ab und verläuft weiter nach Güntersleben. Nach der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 wird die Kreisstraße zwischen Burggrumbach und Rimpar von durchschnittlich 1185 Fahrzeugen am Tag befahren.

 

Der Markt Rimpar beabsichtigt den Kreuzungsbereich zwischen St 2294, WÜ 3 und der Ortsstraße „Am Holzweg“, am nördlichen Ortseingang, zur Verbesserung der Anbindung der Ortsstraße „Am Holzweg“ und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit der Einmündung dieser Ortsstraße in die St 2294 zu einem Kreisverkehrsplatz umzugestalten.

 

Durch die Umbaumaßnahme kann die unübersichtliche Einmündungssituation der Straße „Am Holzweg“ deutlich verbessert werden. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Sonnenweg-Lohenweinberg“ wurde vom Staatlichen Bauamt Würzburg ein Ausbau der Einmündung gefordert. Dieser Forderung kommt der Markt Rimpar durch den Umbau der Kreuzungsanlage ebenfalls nach.

 

Eine Veranlassung zum Umbau der Kreuzung kann weder beim Landkreis Würzburg noch beim Staatlichen Bauamt gesehen werden. Der Kreuzungsbereich ist nicht unfallauffällig. Auch sind keine Leistungsfähigkeitsprobleme bekannt.

Die Abwicklung und Finanzierung des Kreuzungsumbaus liegt somit im Verantwortungsbereich des Marktes Rimpar

 

 

Planung / Umsetzung

Zur Überprüfung der Randbedingungen und zum Abschätzen der Kosten wurde durch den Markt Rimpar eine Machbarkeitsstudie zu einem Kreisverkehrsplatz beauftragt. Die Ergebnisse wurden bereits mit dem Staatlichen Bauamt diskutiert und in einem Entwurf eingearbeitet.

Dieser sieht vor, den aufgelösten Kreuzungsbereich in einem Kreisverkehr zu bündeln, die Bushaltestellen auf der Südseite des Kreisverkehrsplatzes entlang der St 2294 anzuordnen, und einen Teil der WÜ 3 auf einer Länge von ca. 130 m zur Ortsstraße abzustufen.

Der konkrete Entwurf wird im Rahmen der Präsentation im Bauausschuss vorgestellt.

Die voraussichtlichen Baukosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich nach Kostenschätzung auf 860.000 €.

 

Da durch die Maßnahme eine Staatsstraße betroffen ist und hierdurch die Verkehrssicherheit und der Verkehrsablauf im Knotenpunktsbereich verbessert werden kann, besteht für die Maßnahme eine Fördermöglichkeit durch das auf Kreuzungsumbauten erweiterte „Kommunale Sonderbaulastprogramm“ des Freistaates Bayern.

Die Gemeinde muss jedoch die Trägerschaft für die Gesamtmaßnahme übernehmen, d.h. sie wird alleiniger Gesamtkostenträger und Verfahrensträger. Die Förderung liegt bei 75% bis 80% der zuwendungsfähigen Kosten. Die genaue Förderquote wird von der Regierung von Unterfranken erst mit Förderbescheid festgesetzt.

Eine Kostenbeteiligung des Landkreises nach Kreuzungsrecht entfällt hierbei.


 

Weiteres Vorgehen

 

Neben der Klärung der Finanzierung ist für die Realisierung des Projektes eine planungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese soll nach Erstellung der technischen Entwurfsplanung durch die Gemeinde über einen Bebauungsplan erwirkt.werden. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde im Marktgemeinderat Rimpar bereits gefasst. Parallel ist zwischen den Kreuzungsbeteiligten eine Sonderbaulastvereinbarung abzuschließen.

 

Der Markt Rimpar strebt eine Realisierung des Kreuzungsumbaus, abhängig vom Genehmigungsverfahren, für 2015 oder 2016 an.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg stimmt dem Umbau der Kreuzung WÜ 3 / St2294 in Rimpar, vorbehaltlich einer Förderung durch das kommunale Sonderbaulastprogramm, zu. Der Markt Rimpar übernimmt die Baulastträgerschaft für die Kreuzungsmaßahme. Dem Landkreis Würzburg entstehen keine Kosten durch den Kreuzungsumbau.

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Sonderbaulast-/Kreuzungsvereinbarung mit den Beteiligten abzuschließen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, StBA – H. Geitz

 

Zur Kenntnis an KrPA