Sitzung: 29.09.2014 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Innerhalb der
Ortsdurchfahrt Rimpar treffen die Kreisstraßen WÜ 3 und WÜ 8 auf die Staatsstraße
2294. Die Kreisstraße WÜ 3 verläuft von Unterpleichfeld und Burggrumbach nach
Rimpar und mündet dort am nördlichen Ortseingang in die Staatsstraße 2294 ein.
In der Ortsmitte zweigt die Kreisstraße WÜ 3 von der Staatsstraße ab und
verläuft weiter nach Güntersleben. Nach der amtlichen Straßenverkehrszählung
2010 wird die Kreisstraße zwischen Burggrumbach und Rimpar von durchschnittlich
1185 Fahrzeugen am Tag befahren.
Der Markt Rimpar
beabsichtigt den Kreuzungsbereich zwischen St 2294, WÜ 3 und der Ortsstraße „Am
Holzweg“, am nördlichen Ortseingang, zur Verbesserung der Anbindung der
Ortsstraße „Am Holzweg“ und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang
mit der Einmündung dieser Ortsstraße in die St 2294 zu einem Kreisverkehrsplatz
umzugestalten.
Durch die
Umbaumaßnahme kann die unübersichtliche Einmündungssituation der Straße „Am
Holzweg“ deutlich verbessert werden. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans
„Sonnenweg-Lohenweinberg“ wurde vom Staatlichen Bauamt Würzburg ein Ausbau der
Einmündung gefordert. Dieser Forderung kommt der Markt Rimpar durch den Umbau
der Kreuzungsanlage ebenfalls nach.
Eine Veranlassung
zum Umbau der Kreuzung kann weder beim Landkreis Würzburg noch beim Staatlichen
Bauamt gesehen werden. Der Kreuzungsbereich ist nicht unfallauffällig. Auch
sind keine Leistungsfähigkeitsprobleme bekannt.
Die Abwicklung und
Finanzierung des Kreuzungsumbaus liegt somit im Verantwortungsbereich des
Marktes Rimpar
Planung /
Umsetzung
Zur Überprüfung
der Randbedingungen und zum Abschätzen der Kosten wurde durch den Markt Rimpar
eine Machbarkeitsstudie zu einem Kreisverkehrsplatz beauftragt. Die Ergebnisse
wurden bereits mit dem Staatlichen Bauamt diskutiert und in einem Entwurf
eingearbeitet.
Dieser sieht vor,
den aufgelösten Kreuzungsbereich in einem Kreisverkehr zu bündeln, die
Bushaltestellen auf der Südseite des Kreisverkehrsplatzes entlang der St 2294
anzuordnen, und einen Teil der WÜ 3 auf einer Länge von ca. 130 m zur
Ortsstraße abzustufen.
Der konkrete
Entwurf wird im Rahmen der Präsentation im Bauausschuss vorgestellt.
Die
voraussichtlichen Baukosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich nach Kostenschätzung
auf 860.000 €.
Da durch die
Maßnahme eine Staatsstraße betroffen ist und hierdurch die Verkehrssicherheit
und der Verkehrsablauf im Knotenpunktsbereich verbessert werden kann, besteht
für die Maßnahme eine Fördermöglichkeit durch das auf Kreuzungsumbauten
erweiterte „Kommunale Sonderbaulastprogramm“ des Freistaates Bayern.
Die Gemeinde muss
jedoch die Trägerschaft für die Gesamtmaßnahme übernehmen, d.h. sie wird
alleiniger Gesamtkostenträger und Verfahrensträger. Die Förderung liegt bei 75%
bis 80% der zuwendungsfähigen Kosten. Die genaue Förderquote wird von der
Regierung von Unterfranken erst mit Förderbescheid festgesetzt.
Eine
Kostenbeteiligung des Landkreises nach Kreuzungsrecht entfällt hierbei.
Weiteres Vorgehen
Neben der Klärung
der Finanzierung ist für die Realisierung des Projektes eine planungsrechtliche
Genehmigung erforderlich. Diese soll nach Erstellung der technischen Entwurfsplanung
durch die Gemeinde über einen Bebauungsplan erwirkt.werden. Der entsprechende
Aufstellungsbeschluss wurde im Marktgemeinderat Rimpar bereits gefasst.
Parallel ist zwischen den Kreuzungsbeteiligten eine Sonderbaulastvereinbarung
abzuschließen.
Der Markt Rimpar
strebt eine Realisierung des Kreuzungsumbaus, abhängig vom Genehmigungsverfahren,
für 2015 oder 2016 an.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des
Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.
Der Landkreis Würzburg stimmt dem Umbau der
Kreuzung WÜ 3 / St2294 in Rimpar, vorbehaltlich einer Förderung durch das
kommunale Sonderbaulastprogramm, zu. Der Markt Rimpar übernimmt die
Baulastträgerschaft für die Kreuzungsmaßahme. Dem Landkreis Würzburg entstehen
keine Kosten durch den Kreuzungsumbau.
Der Landrat wird ermächtigt, eine
entsprechende Sonderbaulast-/Kreuzungsvereinbarung mit den Beteiligten
abzuschließen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2, StBA – H. Geitz
Zur Kenntnis an KrPA