Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Kreisstraße WÜ 3 verbindet im betroffenen Streckenabschnitt Unterpleichfeld mit Burggrumbach und ist nach der amtlichen Straßenverkehrzählung 2010 von durchschnittlich 2977 Fahrzeugen am Tag befahren. Sie mündet in der Ortsdurchfahrt von Unterpleichfeld in die Bundesstraße 19 ein.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg beabsichtigt seit längerem die Fahrbahndecke in der Ortsdurchfahrt von Unterpleichfeld zu erneuern und mit einem lärmmindernden Belag zu versehen.

In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Gemeinde Unterpleichfeld die Gehwege auszubauen und die Wasserleitung zu erneuern. Somit hat sich das Staatliche Bauamt Würzburg mit der Gemeinde Unterpleichfeld auf eine gemeinsame Erneuerung der Ortsdurchfahrt von Unterpleichfeld verständigt.

 

Der Bau von Ortsumgehungen im Zuge der B19 zwischen Unterpleichfeld und Eßleben wurde seitens der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur abgelehnt..

 

Planung / Umsetzung

Zur Planung der Maßnahme wurde vom Staatlichen Bauamt Würzburg ein Ingenieurbüro beauftragt, die Planung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt im Zuge der Bundesstraße zu erstellen. Die Gesamtkosten belaufen sich hierfür auf rd. 1,50 Mio. €. Die Gemeinde erhält für die Anlage der Gehwege voraussichtlich eine Förderung über das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).

Der Umfang der Maßnahme erstreckt sich damit auch über den Kreuzungsbereich der Bundesstraße mit der Kreisstraße WÜ 3.

Zur Verbesserung der Situation für die Fußgänger im Einmündungsbereich der Kreisstraße ist durch die Gemeinde vorgesehen ein Gebäude zu erwerben und abzubrechen. Aufgrund der hierdurch freiwerdenden Flächen ist vorgesehen, den Kreuzungsbereich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung des Verkehrsablaufs baulich zu ändern. Die konkrete Planung wird im Rahmen der Präsentation im Bauausschuss vorgestellt.

 

Die Straßenbaukosten für die Kreuzungsänderung belaufen sich nach der Kostenschätzung auf 100.000 €. Durch die Änderung der höhengleichen Kreuzung zwischen Kreisstraße und Staatsstraße ist -entsprechend dem FStrG- Kreuzungsrecht anzuwenden. Demnach entfallen 26 %, also rd. 26.000 € auf den Landkreis Würzburg als Kreuzungsbeteiligten.

 

Der Grunderwerb, sowie die Abbruchkosten für das Gebäude werden von der Gemeinde Unterpleichfeld getragen. Ebenso die Kosten für die Umgestaltung der Gehwege im Einmündungsbereich.

 

Weiteres Vorgehen

 

Das beauftragte Ingenieurbüro erstellt zur Zeit die Vorentwurfsplanung für die Gesamtmaßnahme, auf deren Grundlage eine Ausbauvereinbarung, sowie der Zuwendungsantrag erstellt wird. Das Zuwendungsverfahren soll noch im Herbst 2014 eingeleitet werden.

Die Gemeinde beabsichtigt als Vorabmaßnahme noch 2014 den Gebäudeabbruch zu realisieren. Der Beginn der Hauptarbeiten ist für Anfang 2015 geplant.

 

Die Kosten des Kreuzungsumbaus sind zwar grundsätzlich nach BayGVFG zuwendungsfähig, jedoch unterschreitet der Kostenanteil des Landkreises die Bagatellgrenze in Höhe von 100.000 €.

 

Debatte:

 

Herr Geitz, vom Staatlichen Bauamt, erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage).

 

Kreisrat Wild erwähnt, dass diese Maßnahme wichtig sei, um mehr Sicherheit für die Fußgänger zu schaffen.

 

Stellv. Landrat Amrehn schlägt die Einführung einer Tempo-30-Zone vor. Hierzu teilt Herr Geitz mit, dass dies bereits geprüft wurde. Aufgrund der kurvigen Ortsdurchfahrt sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung jedoch nicht erforderlich.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die für die Maßnahme benötigen Mittel in Höhe von 26.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Ausbau-/Kreuzungsvereinbarung mit den Beteiligten abzuschließen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, StBA – H. Geitz

 

Zur Kenntnis an KrPA