Sitzung: 29.09.2014 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Kreisstraße WÜ
3 verbindet im betroffenen Streckenabschnitt Unterpleichfeld mit Burggrumbach
und ist nach der amtlichen Straßenverkehrzählung 2010 von durchschnittlich 2977
Fahrzeugen am Tag befahren. Sie mündet in der Ortsdurchfahrt von
Unterpleichfeld in die Bundesstraße 19 ein.
Das Staatliche
Bauamt Würzburg beabsichtigt seit längerem die Fahrbahndecke in der Ortsdurchfahrt
von Unterpleichfeld zu erneuern und mit einem lärmmindernden Belag zu versehen.
In diesem
Zusammenhang beabsichtigt die Gemeinde Unterpleichfeld die Gehwege auszubauen
und die Wasserleitung zu erneuern. Somit hat sich das Staatliche Bauamt
Würzburg mit der Gemeinde Unterpleichfeld auf eine gemeinsame Erneuerung der
Ortsdurchfahrt von Unterpleichfeld verständigt.
Der Bau von
Ortsumgehungen im Zuge der B19 zwischen Unterpleichfeld und Eßleben wurde
seitens der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur abgelehnt..
Planung /
Umsetzung
Zur Planung der
Maßnahme wurde vom Staatlichen Bauamt Würzburg ein Ingenieurbüro beauftragt,
die Planung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt im Zuge der Bundesstraße zu erstellen.
Die Gesamtkosten belaufen sich hierfür auf rd. 1,50 Mio. €. Die Gemeinde erhält
für die Anlage der Gehwege voraussichtlich eine Förderung über das Bayerische
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).
Der Umfang der
Maßnahme erstreckt sich damit auch über den Kreuzungsbereich der Bundesstraße
mit der Kreisstraße WÜ 3.
Zur Verbesserung
der Situation für die Fußgänger im Einmündungsbereich der Kreisstraße ist durch
die Gemeinde vorgesehen ein Gebäude zu erwerben und abzubrechen. Aufgrund der
hierdurch freiwerdenden Flächen ist vorgesehen, den Kreuzungsbereich zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung des Verkehrsablaufs
baulich zu ändern. Die konkrete Planung wird im Rahmen der Präsentation im
Bauausschuss vorgestellt.
Die
Straßenbaukosten für die Kreuzungsänderung belaufen sich nach der
Kostenschätzung auf 100.000 €. Durch die Änderung der höhengleichen Kreuzung
zwischen Kreisstraße und Staatsstraße ist -entsprechend dem FStrG-
Kreuzungsrecht anzuwenden. Demnach entfallen 26 %, also rd. 26.000 € auf den
Landkreis Würzburg als Kreuzungsbeteiligten.
Der Grunderwerb,
sowie die Abbruchkosten für das Gebäude werden von der Gemeinde Unterpleichfeld
getragen. Ebenso die Kosten für die Umgestaltung der Gehwege im Einmündungsbereich.
Weiteres Vorgehen
Das beauftragte
Ingenieurbüro erstellt zur Zeit die Vorentwurfsplanung für die Gesamtmaßnahme,
auf deren Grundlage eine Ausbauvereinbarung, sowie der Zuwendungsantrag
erstellt wird. Das Zuwendungsverfahren soll noch im Herbst 2014 eingeleitet
werden.
Die Gemeinde
beabsichtigt als Vorabmaßnahme noch 2014 den Gebäudeabbruch zu realisieren. Der
Beginn der Hauptarbeiten ist für Anfang 2015 geplant.
Die Kosten des
Kreuzungsumbaus sind zwar grundsätzlich nach BayGVFG zuwendungsfähig, jedoch
unterschreitet der Kostenanteil des Landkreises die Bagatellgrenze in Höhe von
100.000 €.
Debatte:
Herr Geitz, vom Staatlichen Bauamt, erläutert den Sachverhalt anhand einer
Power-Point-Präsentation (s. Anlage).
Kreisrat Wild erwähnt, dass diese Maßnahme wichtig sei, um
mehr Sicherheit für die Fußgänger zu schaffen.
Stellv. Landrat Amrehn schlägt die Einführung einer Tempo-30-Zone vor.
Hierzu teilt Herr Geitz mit, dass
dies bereits geprüft wurde. Aufgrund der kurvigen Ortsdurchfahrt sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung
jedoch nicht erforderlich.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des
Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die
für die Maßnahme benötigen Mittel in Höhe von 26.000 € zur Verfügung zu
stellen.
Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende
Ausbau-/Kreuzungsvereinbarung mit den Beteiligten abzuschließen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2, StBA – H. Geitz
Zur Kenntnis an KrPA