Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Folgende Anträge zur Förderung des Baus von kombinierten Rad- und Wirtschaftswegen sind eingegangen:

 

Gemeinde Riedenheim

Erneuerung eines Wirtschaftsweges als Teilstück einer neuen Radwegeverbindung Riedenheim – Schönstheim - Strüth –Röttingen

 

Vorgesehen ist, einen bestehenden Betonweg auf ca. 400 m Länge zu erneuern, um diesen für Radfahrer befahrbar zu machen. Dieser Weg wird dann über bestehende Schotterwege im anschließenden Wald an das bestehende Radwegenetz in Strüth angebunden. Außerdem ist so eine Verbindung nach Röttingen möglich. Als Gesamtkosten der Maßnahme sind 50.000 € veranschlagt. Daraus ergibt sich eine Förderung in Höhe von ca. 17.500 €, die nach derzeitigem Antragsstand aus Mitteln des Haushaltsjahres 2016 ausgezahlt werden kann. Obwohl das Amt für ländliche Entwicklung eine Förderung abgelehnt hat, weil parallel dazu bereits eine Radwegeverbindung zwischen Strüth und Riedenheim über Oberhausen auf der wenig befahrenen Gemeindeverbindungsstraße ausgewiesen ist, beabsichtigt die Gemeinde Riedenheim diesen Weg noch im Jahr 2014 auszubauen und hat mit Schreiben vom 15.08.2014 um Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gebeten.

 

Eine abschließende Prüfung des Antrags war bisher noch nicht möglich, insbesondere muss die Einbindung der Maßnahme und der sinnvolle Anschluss an das überörtliche Radwegenetz im Landkreis Würzburg noch näher geprüft werden. Nachdem dies voraussichtlich nicht bis zu Sitzungstermin erfolgen kann, wird vorgeschlagen, dem vorzeitigen Baubeginn zuzustimmen. Dies bedeutet, dass ein Baubeginn der Gemeinde vor Entscheidung über die Förderung unschädlich ist, wenn die Förderfähigkeit anerkannt wird. Das Risiko des Ausfalls der Fördermittel trägt die Gemeinde.

 

 

 

Gemeinde Waldbüttelbrunn

Ausbau und Sanierung des Stöckigwegs im Ortsteil Mädelhofen

 

Hierbei handelt es sich um die Sanierung des schon bestehenden Teilstückes des Aalbach-Radweges zwischen Mädelhofen und der B 468 auf einer Länge von 970 m. Die Fördervoraussetzungen sind erfüllt, nachdem es sich um den Teil eines bestehenden überörtlichen Radweges handelt und die anfallenden Kosten in Höhe von 105.000 € mehr als 50 v.H. der Neubaukosten (je km ca.200.000 €) betragen.

 

Bei einem Fördersatz von 35 v.H. ergibt sich eine voraussichtliche Förderung in Höhe von 36.750 €, aus Mitteln des Haushaltsjahres 2016. Insoweit steht die Zustimmung unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Kreistag, so dass die Gemeinde das Finanzierungsrisiko zu tragen hat.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Künzig, Leiter des Zentralen Fachbereichs Finanzen und Controlling/Kasse, erläutert zunächst den Antrag der Gemeinde Riedenheim. Er teilt mit, dass bereits Gespräche mit Herrn Buchner vom Zweckverband Erholungs- u. Wandergebiet Würzburg und Bürgermeister Fries von der Gemeinde Riedenheim stattgefunden haben.

 

Herr Buchner, Geschäftsführer des Zweckverbandes Erholungs- u. Wandergebiet Würzburg, begrüßt die Maßnahme, da der bisherige Radweg streckenweise über eine vielbefahrende Gemeindeverbindungsstraße führe. Weiterhin handele sich hier um eine wunderschöne Strecke durch den Schönstheimer Wald, vorbei am archäologischen Wanderweg.

 

Herr Künzig teilt mit, dass die Gemeinde noch ein zusätzliches Teilstück in Schotterbauweise erstellen muss. Daher würden sich die bisher veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 50.000 € voraussichtlich auf ca. 65.000 € erhöhen. Somit würde sich eine Förderung in Höhe von 22.750 € ergeben.

 

Kreisrat Götz fragt nach, ob der Bau der Maßnahme auch ohne ALE-Förderung durchgeführt werde und wie dann die rechtliche Seite zu würdigen sei. Er frage sich, ob die Gemeinde den Radweg theoretisch für den landwirtschaftlichen Verkehr sperren lassen könnte.

 

Herr Künzig teilt mit, dass der Weg auch ohne ALE-Förderung gebaut werde. Theoretisch wäre es dann möglich den Weg nur für den Radverkehr freizugeben. Er gehe jedoch davon aus, dass die Gemeinde diesen sowohl als Radweg als auch als Wirtschaftsweg für die landwirtschaftliche Nutzung freigeben werde.

 

Herr Künzig erläutert anschließend die zweite Maßnahme. Hier gehe es um den Ausbau und die Sanierung eines Teilstücks des Aalbachtal-Radweges.

 


Beschluss:

 

 

1.    Die grundsätzliche Förderung der Maßnahme der Gemeinde Riedenheim wird anerkannt und der Erteilung des vorzeitigen Baubeginns zugestimmt. Das Risiko der Bereitstellung der Haushaltsmittel trägt weiterhin die Gemeinde Riedenheim. Die Höhe der Förderung wird festgelegt, sobald die vollständigen Antragsunterlagen vorliegen.

 

2.    Der Förderung der Maßnahme der Gemeinde Waldbüttelbrunn wird zugestimmt und ein Förderbetrag in Höhe von 36.750 € aus Mitteln des Haushaltsjahres gewährt. Die Gewährung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag. Insoweit hat die Gemeinde das Finanzierungsrisiko zu tragen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, ZV Erholungs- u. Wandergebiet Würzburg – H. Buchner

 

Zur Kenntnis an KrPA