Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 61, Nein: 9

Debatte:

 

Landrat Nuß weist darauf hin, dass die Vorlage bereits im Jugendhilfeausschuss umfangreich erörtert und dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen wurde.

 

Kreisrätin Celina teilt mit, dass die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werden.

 

Als Begründung fügt sie an, dass die Entschädigung für die Betreuung von Kindern in der Tagespflege zu niedrig sei.

 

Mit dem zur Abstimmung vorgeschlagenen Entschädigungssatz käme eine Tagesmutter auf einen Stundenlohn von nicht mal mehr als 5,-- €/Stunde. Bundesweit seien Diskussionen über einen Mindestlohn von 8,50 €, es werde über Altersarmut geredet und die Mütterrente.

 

Der Landkreis Würzburg habe jetzt die Chance, Frauen, die als Tagespflegeperson arbeiten anständig zu bezahlen, doch dieser Beschluss würde genau das Gegenteil davon sein. Das beste Mittel gegen Altersarmut ist, diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Dazu gehöre, Frauen und Männer die Möglichkeit zu bieten, berufstätig zu sein, sie adäquat zu versichern, um Rücklagen zu bilden. Eine Tagespflegeperson die nach dieser Vorlage bezahlt würde, könnte dies auch bei einer Vollzeitberufstätigkeit nicht.

 

Sie nennt ein Beispiel. Auch habe sie sich bei der Bayerischen Staatsregierung erkundigt. Die Höhe der laufenden Geldleistung variieren derzeit in Bayern zwischen 2,00 € und 7,50 € pro Stunde. Die Unterschiede hierfür liegen nach Auskunft der Staatsregierung an der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Jugendhilfe und dem unterschiedlichen Bedarf vor Ort. Der Landkreis sollte hier ein deutliches Zeichen einer leistungsgerechten Bezahlung setzen.

 

Landrat Nuß bemerkt hierzu, dass zum einen dieser Vorschlag auch eine Empfehlung des Bayerischen Städte- und Landkreistages sei und zum anderen seien diese 5,00 € pro Stunde und Kind zu sehen. Bei zwei Kindern wären dies dann schon 10,00 €. Zudem habe der Landkreis sogar höhere Beträge vorgeschlagen, als dies vom Bayer. Städte- u. Landkreistages empfohlen wurde.

 

Geschäftsbereichsleiter Herr Horlemann teilt mit, dass diese vorgeschlagenen neuen Sätze höher als die bisherigen seien, deshalb müssen diese beschlossen werden. Er verweist auf die Tabelle in der Vorlage. Hier sei zu ersehen - wie bereits von Landrat Nuß erwähnt - dass seitens der Kreisverwaltung etwas höhere Beträge vorgeschlagen wurden, als es der Empfehlung des Städte- und Landkreistages entspricht. Im Jugendhilfeausschuss wurde die Vorlage bereits diskutiert und mit einer Gegenstimme zur Beschlussfassung dem Kreistag empfohlen.

 

Kreisrat Wolfshörndl hält den Vorschlag für gut. Er hält eine Beschlussfassung heute für sinnvoll, da es eine Steigerung zum alten Wert sei. Man solle jedoch im Jugendhilfeausschuss erneut darüber beraten, ob evtl. eine weitere Erhöhung möglich sei.

 

Landrat Nuß hält diesen Vorschlag für eine gute Idee.

 


Beschluss:

 

 

  1. Der Kreistag beschließt die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege im Landkreis Würzburg“ - wie vorgelegt.

 

  1. Der Erziehungsbeitrag in der Vollzeitpflegepauschale wird ab 01.07.2014 auf 300,- € angehoben.

Zur weiteren Veranlassung an FB 31b

 

Zur Kenntnis an GB 3, FB 31a