Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

Landrat Nuß äußert sich, dass der vorliegende Haushaltsentwurf wie bereits in den vergangenen Jahren ausgeglichen sei, was die Einnahmen und Ausgaben angehe. Alle bereits beschlossenen Investitionen seien im Haushaltsentwurf enthalten. Ein Antrag im Bereich der Kulturförderung sei noch hinzugekommen, dieser müsste noch beraten werden (s. Tischvorlage).

 

Herr Künzig, Leiter des Zentralen Fachbereichs 2 – Finanzen und Controlling/Kasse – erläutert zusammenfassend die wesentlichen Eckpunkte.

 

Debatte:

 

Kreisrat Trautner, äußert sich, dass

 

1.    das Schulschwimmbad an der Wolfskeel-Realschule dringend gebraucht werde. Der Tatsache, dass immer weniger Schüler schwimmen können und im Sommer immer mehr Schwimmunfälle passieren, müsse man entgegenwirken.

 

2.    auch dringend die Sanierung der Förderschulen benötigt werde. Die Barrierefreiheit in einer Förderschule müsse gegeben sein.

 

3.    er auch die Notwendigkeit einer Mensa im Deutschhaus-Gymnasium sehe. Auchwenn noch nicht entschieden sei, ob G8 oder G9 kommt, so gehe der Trend eindeutlich zum Nachmittagsunterricht und zur Betreuung in der Schule. Dies müsse auch im Deutschhaus-Gymnasium möglich sein.

 

Insofern sehen die Grünen wichtige Eckpunkte im Haushalt realisiert.

 

Kreisrat Ländner, MdL, äußert sich, als Fraktionssprecher der CSU, dass eine Senkung der Kreisumlage um 1,5-%-Punkte als machbar angesehen werde. Es werde auch auch als positive Zäsur gesehen, die nächsten Jahre im Finanzplanungszeitraum mit 44,5 v.H. zurechtzukommen. Diese Zahl zeige zum einen, die positiven Rahmenbedingungen unserer Wirtschaft in der Region Würzburg, unserer Gemeinden, aber auch die positiven Schlüsselzuweisungen durch den Freistaat Bayern. Es zeige aber auch, dass der Landkreis zur Mitarbeit bereit ist, diese Vorteile an die Gemeinden weiterzugeben.

 

Die CSU werde dem vorliegenden Haushaltsentwurf zustimmen.

 

Der Fraktionsvorsitzende der UWG-FW, Kreisrat Fuchs, äußert sich  zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf erfreulich. Die UWG-FW werde dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf zustimmen.

 

Bezug nehmend auf den Antrag des Bayerischen Roten Kreuzes halt er es jedoch für wichtig, darüber nachzudenken, wie mit diesem zu Verfahren sei. Er sehe dies als Neuöffnung für  andere Gruppierungen und Hilfsorganisationen.


 

Kreisrat Ländner, MdL, äußert sich, dass sich seine Fraktion intensiv mit dem Antrag beschäftigt und diskutiert habe. Man sei der Auffassung, dass man eine Zuschusszusage für das Jahr 2014 geben könne. Er lege jedoch Wert darauf, dass die freiwilligen Leistungen immer nur jährlich vergeben und jährlich überprüft werden.

Das es sich um eine Hilfsorganisation handele und auch aufgrund der komfortablen finanziellen Situation des Landkreises, sollte der Landkreis hier ein Zeichen der Unterstützung senden, auch wenn man davon ausgehen könne, dass andere Hilfsorganisationen folgen werden.

 

Kreisrat Stichler teilt mit, dass die Überlegungen der SPD in eine ähnliche Richtung gehen. Auch sei zu überlegen, wie mit anderen Hilfsorganisationen verfahren werden solle. Die Überlegung gehe dahin, die Verwaltung zu beauftragen, bei den anderen Hilfsorganisationen nachzufragen, wie viele Ehrenamtliche im Einsatz sind, um dies dann nach einem gewissen Schlüssel zu verteilen. Man sei dann auch bereit, die Summe insgesamt zu erhöhen und diese gerecht zu verteilen.

 

Stellv. Landrat Wolfshörndl äußert sich, dass es sich um einen Einzelantrag handele, daher solle über diesen in der kommenden Kreistagssitzung entschieden werden.

Allerdings sollte man über eine Berechnungsgrundlage nachdenken. Es sei immer gut, wenn man eine Berechnungsgrundlage hat, ähnlich wie bei der Förderung junger Menschen oder den anderen Förderprogrammen des Landkreises.

 

Landrat Nuß schließt sich der Aussage des stellv. Landrats Wolfshörndl an, zunächst im Kreistag über den begründeten Antrag des Bayerischen Roten Kreuzes zu entscheiden. Sollten andere Hilfsorganisationen auf den Landkreis zukommen, so sei dies neu zu beraten.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA