Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Künzig, Leiter des Fachbereichs Finanzen und Controlling/Kasse, erläutert die einzelnen Anträge der Gemeinden.

 

Er weist darauf hin, dass sich zu den Ausführungen in der Vorlage zum Antrag der Gemeinde Geroldshausen noch eine Änderung ergibt.

 

Die Gemeinde Geroldshausen hat mitgeteilt, dass diese Maßnahme im Rahmen des laufenden Flurbereinigungsverfahrens vom Amt für ländliche Entwicklung als vorgezogene Maßnahme gefördert werde. Der voraussichtliche Fördersatz beträgt 65 %. Dadurch verringert sich der Anteil des Landkreises Würzburg von 89.600,00 € auf maximal 58.150,00 €.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erkennt die Förderfähigkeit der Maßnahmen mit Ausnahme der Maßnahme Giebelstadt – Ingolstadt aus dem Antrag des Marktes Giebelstadt und der Teilmaßnahme 6 aus dem Antrag der Gemeinde Bergtheim unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln an.

Dem Kreistag wird empfohlen die für die Abfinanzierung dieser Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel (765.000 € im Jahr 2014 und 250.000 € im Jahr 2015) bereitzustellen.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA