Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 4

Debatte:

 

Landrat Nuß spricht den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 18.11.2013 an und weist darauf hin, dass die Verwaltung einen Beschlussvorschlag erarbeitet habe, der auch mit den Fraktionssprechern abgestimmt sei. Er könne sich zu Ziffer 3 dieses Vorschlages auch vorstellen, dass man über eine Entmautung der Bundesautobahn A 7 in diesem Bereich nachdenke.

 

In einer intensiven Debatte mit Wortmeldungen der Kreisräte Lehrieder (MdB), Henneberger, Ländner (MdL), Halbleib (MdL), Fuchs und Krämer werden verschiedene Fakten angesprochen. Es wird die Meinung geäußert, dass die Aufnahme der Ortsumgehung der B 19 in diesem Bereich in den Verkehrswegeplan schwierig werde, da hierin schon der sechsspurige Ausbau der Autobahn enthalten sei. Vorrang im Verkehrswegeplan sei die Sanierung und der Erhalt vor dem Neubau. Es werden Pro und Kontra von Be- und Entmautung angesprochen sowie auf die politische Machbarkeit hingewiesen. Es folgt der Hinweis, dass geplant sei, drei Brücken auf der A 7 in diesem Bereich zu sanieren. Hier müsse man darauf drängen, dass die Sanierung so erfolge, dass auch ein späterer sechsspuriger Ausbau auf den Brücken möglich sei.

 

Landrat Nuß fasst zusammen, dass er eine sehr hohe Akzeptanz des Kreistages Würzburg für die von der Verwaltung vorbereitete Resolution aus den Wortbeiträgen ableiten könne. Der Beschlussvorschlag bzw. die Resolution müsse nur noch ergänzt werden um die Bitte, bei der Sanierung der drei Brücken an der Autobahn A 7 diese so vorzunehmen, dass ein späterer sechsspuriger Ausbau realisierbar ist.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Würzburg beschließt nachfolgende Resolution:

1.)   Zur Entlastung der Verkehrssituation der Ortsdurchfahrten der B 19 im Nordosten des Landkreises Würzburg (Unterpleichfeld, Bergtheim, Opferbaum) fordert der Kreistag kurzfristig eine Machbarkeitsstudie durch die zuständige Straßenbauverwaltung erstellen zu lassen.

 

2.)   Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie soll, soweit die Voraussetzungen nachgewiesen sind, die Anmeldung der Umgehungen in den Bundesverkehrswegeplan erfolgen.

 

3.)   Zeitgleich zur Studie sollen verkehrsrechtliche und verkehrsgestaltende Maßnahmen geprüft werden, die dazu beitragen, den Durchgangsverkehr erträglicher zu machen.

Insbesondere sollte die Erhebung einer Mautgebühr auf der B 19 zwischen dem Autobahnkreuz Werneck und der Anschlussstelle Estenfeld angestrebt werden.

 

4.)   Die anstehende Sanierung von drei Brücken auf der Autobahn A 7 im Bereich zwischen Estenfeld und Kürnach soll vorausschauend so erfolgen, dass ein späterer sechsspuriger Ausbau der A 7 auf diesen Brücken möglich ist.

 


Zur weiteren Veranlassung an S 2

 

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