Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Um zukünftig die vollständige Verteilung der Fördermittel an  Chöre für Chorleitervergütungen und Musikkapellen für Dirigentenvergütungen zur Jugendförderung zu gewährleisten, wird folgende Neufassung der Ziff. 4.3 der Zuschussrichtlinien zum 01.01.2014 beschlossen (Änderungen gelb unterlegt):

 

„Für Zuwendungen nach der Ziffer 2.2.2 werden die tatsächlich geleisteten Übungsleiterstunden mit 3,50 Euro je Übungseinheit (45 Minuten) zugrunde gelegt. Die Zuwendung wird mit dem Vom-Hundert-Anteil gewährt, der dem Anteil der durchschnittlich an den Übungsstunden aktiv teilnehmenden jungen Menschen an der Gesamtteilnehmerzahl entspricht. „Junger Mensch“ nach der Begriffsbestimmung des §7 Abs. 1 Ziff. 4 KJHG ist, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Kinder- und Jugendchöre sowie Jugendkapellen erhalten je Übungseinheit den vollen Betrag nach Satz 1.

 

Die Zuwendungsbeträge sind auf jeweils volle Eurobeträge auf- bzw. abzurunden.

 


Zur weiteren Veranlassung an S 1

 

Zur Kenntnis an ZFB 2, KrPA