Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Debatte:

 

Frau Kreisrätin Heeg hatte eine Nachfrage bezüglich der Erhöhungssumme, die durch Herrn Fachbereichsleiter Pabst erläutert wurde.

 

Herr Fachbereichsleiter 31a, Hermann Gabel, gab vor Abstimmung bekannt, dass die Änderung des § 74 SGB VIII Abs. 1 Ziff. 1 nun auch die Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a SGB VIII durch vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe geförderte Träger gewährleistet sein muss. Nur Träger die diesen Ansprüchen gerecht werden, bzw. eine dezidierte jugendhilfeadäquate Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Sinne des § 97a SGB VIII nachweisen können, dürfen von den kommunalen Jugendhilfetrainern gefördert werden. Das Amt für Jugend und Familie ist derzeit gemeinsam mit dem INSO Institut Essen dabei, diese Vorgabe umzusetzen. Bis spätestens 13.10.2014 (erste Jugendhilfeausschusssitzung der neuen Legislaturperiode) sollen entsprechende Maßnahmen entscheidefähig vorliegen.

 

Zur Abstimmung waren 12 stimmberechtigte Mitglieder im Raum.


Beschluss:

 

Für den Jugendhilfeausschuss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, den jährlichen Zuschuss an die Fachberatungsstelle des pro familia Bezirksverband Unterfranken e. V., ab dem Haushaltsjahr 2014, auf 25.500,00 € zu erhöhen.

 

Für den Kreistag:

 

Der Landkreis Würzburg fördert die Fachberatungsstelle des pro familia Bezirksverbandes Unterfranken e. V., ab dem Haushaltsjahr 2014, im Rahmen freiwilliger Leistungen, mit einem jährlichen Zuschuss i. H. v. 25.500,00 €.