Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Dürr, Leiter des Fachbereichs Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, begrüßt zunächst Herrn Haas und Frau Ruppert vom Architekturbüro Haas + Haas. Anschließend erläutert er zusammenfassend den Sachverhalt.

 

Kreisrat Juks fragt nach, ob das Gebäude generell im Besitz des Landkreises verbleibt und vermietet wird.

 

Herr Dürr teilt mit, dass das Gebäude derzeit nicht vom Hausmeister genutzt werde. Dies liege daran, dass dieser direkt nebenan wohne. Man habe sich sehr intensiv mit der Frage der Nutzung auseinandergesetzt, da es um eine beachtliche Summe geht. Zwischenzeitlich habe der Landkreis verschiedene Modelle, d.h. es gebe Hausmeister vor Ort aber auch Hausmeister, die außerhalb der zu betreuenden Gebäude wohnen. Die Vorteile eines Hausmeisters vor Ort sind nicht von der Hand zu weisen, vor allen Dingen im Hinblick auf den Winterdienst, jedoch auch bei den besonderen Arbeitszeiten (Schließzeiten). Aus diesen Gründen habe man sich dafür entschlossen, an dem Dienstwohngebäude festzuhalten.

 

Eine konkrete Verwendung der einen Wohnung sei im Zusammenhang mit der Einstellung eines Schwimm- und Bademeisters vorgesehen. Die zweite Wohnung würde zunächst auf dem freien Wohnungsmarkt als Mietwohnung mit einer zeitlichen Befristung angeboten werden.

 

Kreisrätin Feuerbach fragt in diesem Zusammenhang nach, wie die Mieteinnahmen angedacht seien. Ihr erscheinen die Wohnungen als sehr groß, was einen hohen Mietpreis zur Folge hätte.

 

Herr Dürr teilt mit, dass der Hausmeister keine ortsübliche Miete bezahlen wird. Hierzu gebe es entsprechende Regelungen in der Dienstwohnungsvergütungsverordnung. Somit hätte man für diese Wohnung keine dem Mietmarkt entsprechende Mieteinnahme. Für die zweite Wohnung werde man sich dann an den örtlichen Mietwert für neu sanierte Wohnungen orientieren.

 

Kreisrat Wesselowsky hält die Überlegung einen Hausmeister vor Ort zu haben für gut, da die Schwimm- und Sporthalle bis in den späten Abend auch von Vereinen genutzt werde.

Er stimmt Kreisrätin Feuerbach zu, was die Größe der Wohnung angehe. Seine Überlegung sei, eine flexible Grundrissgestaltung, um evtl. bei Bedarf auch eine 3-Zimmer-Wohnung und ein 1-Zimmer-Appartement einzurichten.

 

Herr Dürr teilt mit, dass hierzu Herr Haas vom Architekturbüro nähere Auskünfte erteilen könne. Aus seiner Sicht sehe er allerdings Probleme bei den Sanitäreinrichtungen, da pro Stockwerk nur eine zentrale Hauptleitung vorhanden ist.

 

Kreisrat Gramlich äußert sich, dass eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar sei. Er gibt zu überlegen, ob es nicht besser wäre das Gebäude zu verkaufen und in der Nähe eine Wohnung anzumieten.

 

Landrat Nuß stimmt Kreisrat Gramlich zu. Auch er habe sich in den Vorbesprechungen die Frage gestellt: Verkauf oder Sanierung.

 

Kreisrat Koch fragt nach, ob die Verwaltung einen Abriss und Neubau geprüft habe.

 

Kreisrat Rützel merkt an, dass man für das Geld auch eine Eigentumswohnung kaufen könnte.

 

Nachdem aus den Wortmeldungen zu entnehmen ist, dass eine Sanierung derzeit keine Zustimmung findet, schlägt Landrat Nuß vor, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und die Verwaltung zu beauftragen, Alternativen als Hausmeisterwohnung zu suchen und sich auf dem Wohnungsmarkt umzuhören zwecks eines evtl. Verkaufs. Er bittet Herrn Haas vom Architekturbüro dennoch darum, die verschiedenen Varianten der vorgeschlagenen Sanierung zu erläutern.

Dieser erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Entwurf der Sanierung.

 

Landrat Nuß bedankt sich bei Herrn Haas für dessen Ausführungen und schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Alternativen zu prüfen und zwar

 

1.    Abriss und Neubau einer bedarfsgerechten Wohnung

2.    Verkaufen und Mieten

 

Den Haushaltsansatz 2013 in Höhe von 300.000 € wird in den Haushalt 2014 übernommen, damit Handlungsfähigkeit gegeben ist.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Alternativen zu prüfen und zwar

 

1.    Abriss und Neubau einer bedarfsgerechten Wohnung

2.    Verkaufen und Mieten

 

Den Haushaltsansatz 2013 in Höhe von 300.000 € wird in den Haushalt 2014 übernommen, damit Handlungsfähigkeit gegeben ist.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB, KRPA