Beschluss: Mehrfachbeschluss

Herr Dürr, Leiter des Fachbereichs Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, greift verschiedene Positionen aus dem Haushaltsplanentwurf auf und erläutert diese.

 

Amtsgebäude Landratsamt Würzburg, Haus I – III

Auf dem Grundstück ist der Ausbau des Infoleitsystems vorgesehen. Dazu sind noch Infoboards im Gebäude vorgesehen, im Sitzungssaal II sind zum einen Umbaumaßnahmen der Präsentationstechnik sowie das Einrichten einer Fluchttreppe vorgesehen.

 

Die Präsentationstechnik teilt sich zum einen auf in die deutliche Verbesserung der Gesprächstechnik. Hier sei vorgesehen, die Sitzplätze mit Mikrophonen auszustatten. Zum Zweiten sei eine größere Leinwandpräsentation geplant.

 

Des Weiteren ist ein Fluchtweg für diesen Saal notwendig, da außer der Kreistagssitzung vermehrt Großveranstaltungen mit hoher Teilnehmerzahl stattfinden. Zur Verbesserung der Sicherheit soll eine Fluchttreppe außerhalb angebracht werden.

 

Debatte:

 

Es entwickelt sich eine rege Diskussion hinsichtlich der Notwendigkeit was die Verbesserung der Präsentations- und Gesprächstechnik angeht sowie den Bedarf einer zusätzlichen Fluchttreppe.

 

Herr Dürr, Leiter des Fachbereichs Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, teilt mit, dass aufgrund der aktuellen Nutzungen des Sitzungssaales eine Fluchttreppe eine sinnvolle Verbesserung der Sicherheit sei.

 

Landrat Nuß weist darauf hin, dass die Argumentation seinerzeit für den Bau dieses Sitzungssaales war, diesen für möglichst viele Veranstaltungen zu nutzen. Die Veranstaltungen haben sich in den letzten 10 Jahren summiert, deshalb sei der Brandschutz neu zu überdenken.

 

Kreisrat Juks fragt nach, für wie viele Personen die baurechtliche Genehmigung ausgelegt ist und für wie viele Veranstaltungen über diesen Rahmen hinaus stattfinden.

 

Kreisrat Wesselowsky weist auf weitere Möglichkeiten für solche Veranstaltungen hin. Man  könnte z.B. diese in landkreiseigenen Gebäuden veranstalten, wie z.B. die Nutzung der Aula des Deutschhaus-Gymnasiums.

 

Kreisrat Gramlich ist für den Bau der Fluchttreppe.

 

Frau Friedrich, stellv. Leiterin des Fachbereichs Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, erläutert, dass ursprünglich Büroräume vorgesehen waren. Der Kreistag habe sich seinerzeit dann für die Nutzung als Sitzungssaal entschieden. Die Baugenehmigung der Stadt Würzburg enthält einen Bestuhlungsplan für 130 Plätze. Über diese Personenzahl komme man ganz schnell. Daher sei eine weitere Fluchtmöglichkeit kein Luxus, zudem sei man dann auf der sicheren Seite.

 

Stellv. Landrat Wolfshörndl kommt es nicht auf 90.000 € für eine Fluchttreppe an, allerdings moniert er den Betrag für die Mikrophon- und Präsentationstechnik. Dies halte er für nicht notwendig.

 

Landrat Nuß fasst die Wortmeldungen zusammen und schließt daraus, dass die Ansätze für den Umbau der Präsentationstechnik aus dem Haushaltsplan gestrichen werden sollen. Die Fluchttreppe werde als notwendig erachtet.

 

Herr Dürr erläutert weitere größere Positionen in der Haushaltsplanung, wie die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im Haus I, UG-2. OG, den Fahrradunterstand mit E-Bike-Ladestation, Pergola für Sitzplätze im Außenbereich.

 

Zur Dienststelle Ochsenfurt merkt Herr Dürr an, dass vorsorglich 20.000 € für den Umzug vorgesehen wurden.

 

Bei der Generalsanierung an der  Realschule am Maindreieck Ochsenfurt sei 1 Mio. € als Ansatz notwendig. Die Bauarbeiten seien zwar abgeschlossen, aber noch nicht alle Aufträge abgerechnet.

 

Als weitere größere Maßnahme sei die Schaffung von Archivräumen im ehem. Hilfskrankenhaus vorgesehen.

 

Bei der Sport- und Schwimmhalle der Realschule ist ein Ansatz von 3 Mio. € vorgesehen, der durch den Baustopp noch verblieben ist, hinzu kommen noch 600.000 € u.a. für die Mängelbeseitigung, die Verfahrenskosten sowie die Kosten für die Auslagerung des Sportunterrichtes.

 

Beim Deutschhaus-Gymnasium Würzburg sind 100.000 € für die Grundlagenplanung zur Erweiterung des Schulgebäudes vorgesehen. Hierzu teilt Herr Dürr mit, dass es um die Schülerverpflegung grundsätzlich gehe.

Für die offenen Ganztagsschüler habe man bei Don Bosco eine Schülerverpflegung angeboten. Dies funktioniere in der Praxis zunehmend schlechter bis gar nicht mehr. Hier sei der Fokus nicht nur auf die Ganztagsschüler zu richten, sondern auch auf die G8-Schüler mit ihrer zunehmenden Unterrichtszeit, die auch 2-3 Nachmittage im Schulgebäude verbringen.

Diesen werden im Schulgebäude keine ausreichenden Verpflegungsmöglichkeiten angeboten. Im Bereich der Ganztagsschüler wächst die Zahl zunehmend. Don Bosco stoße hier zum einen an seine Grenzen und zum anderen müssen die Schüler die unübersichtliche Zeller Straße bei überqueren.

 

Des Weiteren fehlen Räume für die Betreuung der Ganztagsschüler am Nachmittag. Bei den Lehrerarbeitsplätzen ist ebenfalls seit der Sanierung und dem Umbau der Schule eine Steigerung von ca. 25 % zu verzeichnen, bedingt durch die ständig hohen Schülerzahlen, Teilzeitkräften und den Freistunden, die überbrückt werden müssen. Auch hier fehlen entsprechend Plätze.

 

Ein Anbau sei nicht realisierbar, da das Grundstück vollständig bebaut ist. Um eine Grundlagenplanung durchzuführen sei dieser Ansatz notwendig.

 

Kreisrat Koch hält es für wichtig, hier eine Begehung durchzuführen.

 

Landrat Nuß weist darauf hin, dass 100.000 € zunächst harmlos für eine Grundlagenplanung klingen. Gehe es dann jedoch um die Erweiterung des Schulgebäudes sei man schnell im 3-4 Millionenbereich. Im Prinzip baue man hier nochmal an.

 

Kreisrat Wesselowsky weist auf das Nachbargrundstück hin und schlägt vor, sollte dieses verkauft werden, dies für einen Kauf zu berücksichtigen.

 

Stellv. Landrat Wolfshörndl fragt nach, ob es unbedingt sein müsse, die Plätze an dieser Schule so massiv aufzustocken oder ob es evtl. andere Lösungen gebe. Auch sei zu überlegen, ob die Schüler evtl. in anderen Schulen aufgenommen werden könnten, oder anderswo ein Anbau leichter zu realisieren wäre.

 

Herr Dürr teilt mit, dass der Landkreis als Schulträger keinerlei Einfluss auf die tatsächliche Anzahl der Schüler am Deutschhaus-Gymnasium hat. Die Schüler und Eltern haben Wahlfreiheit. Letzten Endes entscheidet der Ministerialbeauftragte für Gymnasien in Unterfranken, wenn einzelne Schulen überbelegt sind, ob dies noch zu schultern ist oder ob Schüler abgewiesen werden.

 

Herr Krug, Leiter des Zentralen Steuerungs- und Service-Bereichs, teilt mit, dass man seit 3 Jahren den Lehrern, dem Elternbeirat, dem Elternforum mitteilt, dass an dieser Schule in absehbarer Zeit nichts mehr gehe.

 

Man sei sich einig gewesen, zunächst in die Gymnasien, dann in die Realschule und dann in die Förderschulen zu investieren. Diese Aufgaben sind noch nicht abgearbeitet. Der Fokus muss als nächstes insbesondere auf die Förderschulen gerichtet werden.

Momentan sei der Druck jedoch so groß, bedingt auch durch die hohen Schülerzahlen, aber auch da die Schule bei der Erweiterung, Sanierung und Umbau eigentlich noch als G9 geplant und gebaut wurde und nun durch das G8 ganz andere Voraussetzungen gegeben sind.

Es wächst ein Spannungsfeld zwischen dem normalen Schulbetrieb und dem „Betreuungsbetrieb“. Diese lassen sich nachvollziehbar nicht mehr unter einen Hut bringen.

Die Verwaltung habe sich dann überlegt, ob auf diesem Gebäudekomplex überhaupt noch Möglichkeiten zur Erweiterung bestehen. Dafür sind diese Planungskosten vorgesehen. Man müsse jedoch sehen, wenn man etwas Vernünftiges machen möchte, sei man schnell in einem Bereich  von 2-3 Mio. €, was uns die Umsetzung kosten wird. Es sei nun zu überlegen, geht man dies an, dann sind die 100.00 € gerechtfertigt oder hält man den Druck aus, lässt die Schülerzahl zurückgehen und die Schule unattraktiv werden und wartet ab, bis die Schülerzahl zurückgeht.

 

Kreisrat Koch weist auf die Schulbaurichtlinie hin. Er fragt nach, ob man mit dieser konform sei? Zumindest sei es leichter den Eltern mitzuteilen, man halte sich an die Schulbaurichtlinie.

Herr Krug teilt mit, dass nach den neuen Schulbaurichtlinien für G8 sich die Anforderungen geändert haben. Die Regierung habe signalisiert, dass mit einer Förderung zu rechnen sei.

 

Herr Dürr fügt an, dass man seinerzeit weniger gebaut habe, als man nach den Schulbaurichtlinien hätte bauen dürfen.

 

Stellv. Landrat Wolfshörndl hält es für richtig, die 100.000 € für eine Grundlagenplanung einzuplanen. Man sollte das Thema Schulen jedoch generell nochmal im Kreistag ansprechen.

 

Kreisrätin Feuerbach spricht das Thema Förderschulen an. Ihr Gedanke sei, leerstehende Schuldgebäude im Landkreis zu nutzen und die Förderschulen evtl. umzulagern, so dass man nicht investieren müsse, sondern einige Schulgebäude anmietet. Somit wären Mittel frei, um das Gymnasium zu erweitern.

 

Herr Krug teilt mit, dass man darüber bereits nachgedacht habe. Es handele sich jedoch um staatliche Schulen, bei denen der Landkreis nur Sachaufwandsträger ist, so dass der Landkreis nicht über den Standort bestimmen könne.

 

Kreisrätin Heußner regt an, bevor es in konkrete Planungen gehe auf die Schulpolitik zu achten. Als Stichwort nennt Sie Inklusion.

 

Landrat Nuß stimmt zu. Wenn man sich den Förderschulen zuwendet müsse man den demographischen Wandel betrachten und die Inklusion mit einbeziehen. Man sollte auch die Anfahrtswege im Landkreis beachten.

 

Kreisrat Rützel greift nochmal den Gedanken von Kreisrat Wesselowsky auf, was das Grundstück neben dem Deutschhaus angehen und bittet dies zu prüfen und bei einem Verkauf das Interesse zu bekunden.

 

Kreisrat Juks ist nicht zufrieden, was den Ansatz der 100.000 € für die Planungskosten angeht. Dies führe automatisch zu einem Selbstläufer. Daher könne er dem nicht zustimmen.

 

Kreisrat Klüpfel bestätigt als Vater von Schülern am Deutschhaus-Gymnasium den Vortrag der Verwaltung und sieht den Handlungsbedarf gegeben.

 

Landrat Nuß schlägt vor, über die Anmeldung des Haushaltsansatz von 100.00 € für die Grundlagenplanung zur Erweiterung des Schulgebäudes abzustimmen.

 

 

Abstimmergebnis:    1  ja     12 nein                       

Mehrheitlich abgelehnt

 

 

 

Zum Gymnasium Veitshöchheim führt Herr Dürr aus, dass hier ein Glasvorbau ausgetauscht werden muss. Daher sei hier ein Ansatz von 60.000 € vorgesehen.

 

Zu den Förderschulen erläutert Herr Dürr, dass Planungsansätze zur Gebäudesanierung sowie der künftigen Organisationsform der Schule vorgesehen sind. Ziel der Verwaltung sei es, ergänzend zu Gebäudeplanungen natürlich mit dem Kreistag zusammen die zukünftige Organisationsform der Schule im Laufe des Jahres 2014 insgesamt zu entwickeln und festzulegen und mit dem Kreisausschuss und Kreistag zusammen künftig die Standortfrage zu klären.

 

Kreisrat Juks fragt nach, ob die Planungskosten für Veitshöchheim mit 75.000 € und Höchberg mit 50.000 € konform sind und ob es sich um ein Architektenbüro handele oder verschiedene.

 

Herr Dürr teilt mit, dass dies im Detail noch nicht festgelegt ist. Es werde zunächst ein Kostenansatz für die weiteren Planungen benötigt. Veitshöchheim sei deshalb höher, da bei diesem Gebäude viel mehr analysiert werden müsse.

 

Zu den beruflichen Schulen in Ochsenfurt teilt Herr Dürr mit, hier seien noch Restabwicklungen aus dem Umbau und der Sanierung abzuwickeln sowie Maßnahmen an der Gebäudeleittechnik, die aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich sind.

 

Beim Dienstwohngebäude Ochsenfurt sei – wie unter TOP Ö 2 beschlossen – der Betrag zu ändern in 300.000 €.

 

Beim Bauhof Giebelstadt sei man 2013 noch nicht so weit gekommen, mit dem Staatlichen Bauamt eine einheitliche Planungsgrundlage zu ermitteln, deshalb müsse 2014 nochmal der gleiche Ansatz im Haushalt eingestellt werden.

 

Die Kostenansätze werden wie folgt angepasst:

 

Streichung der 100.000 € für die Planung am Deutschhaus Gymnasium

Hausmeisterwohnung Reduzierung auf 300.000 €

Streichung der 95.000 € für die Präsentationstechnik SiSa II

 

 

Abstimmergebnis:    einstimmig

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag die Aufnahme der von der Verwaltung vorgestellten Hochbaumaßnahmen in der Haushaltsplanung 2014 mit dem Umfang von 6.625.000,00 €.

 

(Die einzelnen Kostenansätze sind der Anlage zu entnehmen.)

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA