Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Debatte:

 

Von Seiten des Trägers trugen Sarah Pletschacher, als hauptamtliche Mitarbeiterin in der Streetwork und Stefan Müller, als hauptamtlicher Mitarbeiter und Leiter der Streetwork, den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation (siehe Anlage) vor.

 

Es erfolgten Nachfragen bezüglich der inhaltlichen Arbeit. Bezüglich des von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlages gab es diverse Debatten. Herr Kreisrat Matthias Zorn schlug vor, den unter Ziffer 3 des Beschlussvorschlages benannten Kostenrahmen auf 20.000,00 € zu erhöhen. Sitzungsleiter Eberhard Nuß wies darauf hin, dass der Antrag auf 19.625,00 € lautet. Aus allen Wortmeldungen ging hervor, dass die Streetwork eine unterstützenswerte Einrichtung ist. Fachbereichsleiter Gabel betonte, dass mit der Stadt Würzburg eine interkommunale Kosten- und Leistungsvereinbarung nach § 77 SGB VIII mit dem Träger abgeschlossen werden soll. In dieser Leistungs- und Kostenvereinbarung sollen auch die Leistungen genau benannt werden, die erbracht werden sollen. Herr Gabel wies auch darauf hin, dass derzeitige Unterbringungen in den Abrissgebäuden des Bahnhofareals keine zukünftige Lösung ist und ggf. bei einem Unterbringungswechsel die Kommune in der Zahlungsverpflichtung sei, eine höhere Miete an den Träger zu zahlen. Des Weiteren wurde festgestellt, dass es sich um eine ehrenamtlich getragene Einrichtung (Anlaufstelle Underground) handelt, die jedoch sehr wichtig ist. Die im Konzept ausgewiesene Leistung Freizeitgestaltung wird von Seiten der Stadt und auch des Landkreises Würzburg verwaltungsmäßig nicht mitgetragen. Hier ist mit dem Träger dezidiert zu verhandeln.

 

Nach einer Debatte über die Höhe des Kostenrahmens schlug Sitzungsleiter Eberhard Nuß eine Änderung in Ziffer 3 vor, das Wort „maximaler“ (Kostenrahmen) wird mit „vorläufiger“ (Kostenrahmen) ersetzt.

 

Zu Beginn der Abstimmung wurde das stimmberechtigte Mitglied Professor Dr. Gunter Adams, gem. § 9 (2) der Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg, wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen. Demnach sind 12 stimmberechtigte Mitglieder abstimmungsberechtigt.


Beschluss:

 

1.       Die Notwendigkeit des Projektes „Streetwork Würzburg“, als aufsuchende Jugendsozialarbeit im sozialen Brennpunkt Hauptbahnhof Würzburg, wird gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII anerkannt. Eine Erhöhung des Kreiszuschusses für das Projekt wird in Aussicht gestellt.

 

2.       Die Fachverwaltung, Fachbereich 31a/31b, wird mit dem Abschluss einer differenzierten, interkommunalen Kosten- und Leistungsvereinbarung gem. § 77 SGB VIII, unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen zur Qualitätssicherung nach § 79a SGB VIII, zusammen mit der Stadt Würzburg beauftragt.

 

3.       Im Haushalt sind vorsorglich als vorläufiger Kostenrahmen hierfür 15.000,00 € vorzusehen (Produktkonto 3631.1000.533120).