Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Geitz vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert zusammenfassend den Sachverhalt und veranschaulicht die Maßnahme durch eine Power-Point-Präsentation (s. Anlage).

 

Herr Künzig vom Fachbereich Finanzen und Controlling/Kasse ergänzt die Erläuterungen von Herrn Geitz dahingehend, dass eine Aufnahme in das Bauprogramm 2014 nicht gleichzustellen sei mit der Umsetzung der Maßnahme in 2014. Das Bauprogramm im Haushalt werde immer für 3 Jahre aufgestellt. Eine Umsetzung erfolge demnach innerhalb des Zeitraumes 2014 bis 2016 nach Abstimmung mit der Gemeinde und mit der Regierung von Unterfranken.

 

Kreisrätin Haase fragt nach, ob es Priorisierungen gäbe oder dies am Engagement der Gemeinde liege. Es gäbe genügend Kreisstraßen, die einer Sanierung bedürfen und so hätten auch andere Gemeinden durch ihr  Engagement die Möglichkeit, ihre Kreisstraßen in einen würdigen Zustand zu versetzen.

 

Herr Künzig äußert sich, dass bereits in der Vergangenheit schon Maßnahmen vorrangig behandelt wurden, wenn die Gemeinde Maßnahmen plane. Es gäbe keine Priorisierung.

 

Auf Nachfrage von Kreisrätin Heußner teilt Herr Geitz mit, dass der 1. Bauabschnitt 2013/2014 realisierbar sei.

 

Kreisrat Rützel fragt nach, ob es sich in der Ausbauplanung um Mehrkosten handele oder nur um eine andere Priorisierung. Sind die 800.000 € im Haushalt vorhanden oder kämen diese zusätzlich hinzu?

 

Herr Künzig erklärt, dass diese im Zuge des Ausbauplanes derzeit zusätzlich hinzukämen. Allerdings könne man nicht voraussetzen, dass der gesamte Ausbauplan, der in der Regel alle 5 Jahre fortgeschrieben werde, abgearbeitet werden könne. Es werde  zwischenzeitlich ein neuer aufgestellt werden müssen, da sich andere Prioritäten ergeben, dann würde diese Maßnahme in den neuen Ausbauplan aufgenommen werden. Es würde sich damit nur um eine vorgezogene Maßnahme handeln.

Die Maßnahme würde man jetzt in den Finanzplan aufnehmen und dies nach Möglichkeit ohne eine andere Maßnahme zu verschieben.

 

Kreisrat Koch sei grundsätzlich für diesen Ausbau, möchte aber auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hinweisen. Bisher habe man sich beim Ausbau von Kreisstraßen an der Straßendecke und an der Entwässerung, an den Kanalbaumaßnahmen für die Straßenentwässerung, nicht jedoch an den Gehwegen beteiligt. Dies sei Sache der Gemeinde. Er weist darauf hin, dass mit einem vorzeitigen Baubeginn gewartet werden solle, bis die Zusage für einen Förderzuschuss von der Regierung vorliege.

 

Herr Künzig gibt Kreisrat Koch grundsätzlich Recht. Kanalbaumaßnahmen seien eigentlich in den Kosten nie enthalten, diese trage die Gemeinde außerhalb der Maßnahme, allerdings müsse man in diesem Fall bedenken, dass ein Teil der Maßnahme außerhalb der Ortsdurchfahrt liege. Auch seien nicht auf der gesamten Maßnahme Gehwege vorgesehen. Die Kosten für die Gehwege übernehme die Gemeinde.

 

Landrat Nuß hält noch einmal fest: Es kommen geschätzt 800.000 € auf den Landkreis zu, davon sei eine Förderung von 40 – 45 % zu erwarten. Eine Zustimmung erfolge nur unter der Voraussetzung, dass diese Maßnahme als Vorsorgemaßnahme anerkannt werde.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Vollausbau der Kreisstraße Wü 2 im Bereich der jetzt vorgesehenen Umgestaltung der Ortsmitte Kürnach unter der Voraussetzung zu, dass die Maßnahme als Vorsorgemaßnahme anerkannt wird.

 Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, den weiteren Ausbau der Kreisstraße Wü 2 bis zur Einmündung in die Kreisstraße Wü 26 in in das Bauprogramm des Haushaltes 2014 aufzunehmen.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, StBA – Herrn Geitz

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA