Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Frau Sitzungsleiterin, stellvertretende Landrätin, Elisabeth Schäfer, erteilte Herrn stellvertretenden Fachbereichsleiter Holger Schimanski das Wort, der den Tagesordnungspunkt „Anpassung der Pflegepauschalen in der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII“ vortrug.

 

Zu diesem TOP waren 13 anwesende stimmberechtigte Mitglieder abstimmungsberechtigt.


Beschluss:

 

Für den Jugendhilfeausschuss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen,

 

1.    die Pflegepauschalen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) mit Wirkung ab 01.01.2013 wie folgt festzusetzen:

 

  1. 0 - 6. Lebensjahr:            701,00 €
  2. 7. - 13. Lebensjahr:         795,00 €
  3. ab 13. Lebensjahr:          919,00 €

 

2.    die künftige Fortschreibung der Pflegepauschalen an die Anpassung der Pauschalen in den Empfehlungen des Bayer. Landkreistags und Bayer. Städtetags für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII zu koppeln.

 

Für den Kreisausschuss:

 

1.    Die Pflegepauschalen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) werden rückwirkend zum 01.01.2013 wie folgt festgesetzt:

 

  1. 0 - 6. Lebensjahr:            701,00 €
  2. 7. - 13. Lebensjahr:         795,00 €
  3. ab 13. Lebensjahr:          919,00 €

 

2.    Die Fortschreibung der vom Landkreis gewährten Pflegepauschalen richtet sich künftig nach der Anpassung der Pauschalen in den Empfehlungen des Bayer. Landkreistags und Bayer. Städtetags für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII.