Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Nach Artikel 43 der Landkreisordnung (LKrO) und § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Würzburg vom 01.12.2009, wird die Vertreterin des Kreisjugendrings Würzburg, Frau Judith Schäfer, von der Beratung und Abstimmung über den Tagesordnungspunkt wegen unmittelbaren Vorteils zu Gunsten der Organisation die sie vertritt ausgenommen.

 

Ihr wird die Anwesenheit gestattet, sie darf sich jedoch nicht in die Beratung einbringen und auch nicht mit abstimmen.

 

Herr stellvertretender Fachbereichsleiter Klaus Rostek trug den Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine rege Diskussion über Sinn und Unsinn und Aufgaben sowie praktische Vorgehensweise im Rahmen dieser neuen Aufgabe und Halbtagsstelle an.

 

Frau stellvertretende Landrätin Elisabeth Schäfer und Herr Fachbereichsleiter Hermann Gabel betonten nochmals, dass es sich um eine befristete Stelle im Rahmen der Einführung von Strukturen und Unterstützung von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit handelt und dass solche Stellen auch in anderen Jugendamtsbezirken, wie z. B. in der Stadt Würzburg, bereits geschaffen wurden. Im Herbst 2015, im Zuge der Haushaltsberatungen für 2016 wird eine Evaluation der Tätigkeit vorgelegt und der Jugendhilfeausschuss hat hier eine Steuermöglichkeit, die Aufgabe und Stelle weiter zu verlängern, oder auch nach der Befristung auslaufen zu lassen.

 

In der Beschlussvorlage hat sich ein Schreibfehler in Zeile 6 eingeschlichen. Es muss heißen: „… um den entsprechenden Betrag angehoben …“.

 

Zur Abstimmung über diesen Punkt sind 12 stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses abstimmungsfähig.

 

Abstimmung:

12 Ja

0 Nein

0 Enthaltungen


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, beim Kreisjugendring Würzburg eine Halbtagsstelle für die Koordination Jugendarbeit - Schule im Zeitraum 01.07.2013 bis 31.12.2015 einzurichten. Bis Jahresende 2013 wird die Stelle aus eigenen Mitteln des Kreisjugendringes ohne Erhöhung des Kreishaushaltes finanziert. Im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2015 wird der Kreiszuschuss für den Kreisjugendring für 2 Jahre um den entsprechenden Betrag angehoben. Im Herbst 2015 wird dem Jugendhilfeausschuss eine Evaluation zur Entscheidung der Weiterführung vorgelegt.