Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Landrat Eberhard Nuß erteilt Herrn Fachbereichsleiter Hermann Gabel das Wort und dieser führt anhand einer kurzen Power-Point-Präsentation (Anlage 1) in die Thematik ein. Frau stellvertretende Landrätin Schäfer, als Vorsitzende des Unterausschusses Jugendhilfeplanung informiert, dass abweichend von der aktuellen Vorlage, in der Sitzung des letzten Unterausschusses am 21.11.2012 zu den beiden Sachverhalten festgelegt wurde:

 

Qualitätssicherung nach § 79a SGB VIII: Eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema wird nicht eingerichtet. Die Fachverwaltung wird im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung ein Tätigwerden im Bereich des § 79a SGB VIII selbst festlegen und mit den Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses die im Frühjahr 2013 vorliegen, die Umsetzung dieser Gesetzesnorm vollziehen.

 

Zum Sachverhalt § 72a SGB VIII (Führungszeugnisse für Ehrenamtliche) meldeten sich sehr viele Ausschussmitglieder zu Wort und es wurden gegensätzliche Positionen zum Sachverhalt kundgetan. Einerseits wolle man nicht untätig sein und das Gesetz vollziehen, auf der anderen Seite sind derzeit 3 Papiere im Umlauf und der Landesjugendhilfeausschuss wird im Frühjahr wohl zu einer Empfehlung kommen. Ein genauer Termin ist noch nicht festgestellt.

 

Herr Fachbereichsleiter Hermann Gabel betont, dass er vermeiden möchte, dass im Falle eines Falles das Jugendamt in Form des Fachbereichs 31a nicht untätig war und eventuelle Haftungsansprüche aus einer hoffentlich nicht eintretenden eventuellen Kindeswohlangelegenheit an das Amt herangetragen werden.

 

Es soll eine Arbeitsgruppe wie vorgeschlagen eingerichtet werden, die den Kreisjugendring, die Vertreter der kirchlichen Jugendarbeit und der evangelischen Jugend im Jugendhilfeausschuss, den Kreisjugendpfleger und den Fachbereichsleiter 31a umfasst. Hier werden Grundstandards entwickelt und diskutiert, bis auf Landesebene eine entsprechende fachliche Empfehlung vorhanden ist. Herr Fachbereichsleiter Hermann Gabel betont, dass er einerseits nicht von örtlicher Seite - wie im Gesetz vorgegeben - Festlegungen treffen will, die einem „Ehrenamtskiller“ gleichkommen. Andererseits muss das Gesetz vollzogen werden und Kinder durch diese Norm geschützt werden.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum Teil II der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Landkreis Würzburg in der vorgenannten abgeänderten Form und die Anregungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis und ist mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden.