Sitzung: 19.11.2012 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Herr Dürr, Leiter des ZFB 5 (Hochbau-, Grundstücks-
und Schulverwaltung), erläutert unter Hinweis auf die vorgelegten
aussagekräftigen Unterlagen bei einzelnen Schulen und Gebäuden jeweils
aufgenommene kostenintensive Positionen.
Nach dem Vortrag von Herrn Dürr werden von Kreisrätin Heußner, Kreisrat Koch, Kreisrat
Götz und Kreisrat Juks verschiedene Fragen gestellt. Es wird das externe
Mülllager am Gymnasium in Veitshöchheim angesprochen. Es geht um die künftige
Vermietung der Dienstwohnung in Ochsenfurt, den geplanten Umbau sowie die
Errichtung eines Rettungsweges im Sitzungssaal II im Landratsamtsgebäude und um
die Zuordnung einzelner Positionen zum Verwaltungs- oder Investitionshaushalt.
Herr Dürr beantwortet die gestellten Fragen. Beim
Mülllager an der Dreifachturnhalle müsse auf eine gewisse optische Anpassung
geachtet werden, auch sei kein Untergrund da, dieser müsse erst geschaffen
werden, ebenso eine gewisse Begrünung.
Bei der Dienstwohnung handele es sich um zwei
Wohnungen, die zurzeit leer stünden. Dem neu einzustellende Schwimm- und
Bademeister, würde eine solche Dienstwohnung angeboten werden. Die Zweite sei
generell mittelfristig als Dienstwohnung angedacht, auch wenn bei Ausscheiden
eines der beiden derzeitigen Hausmeister, die nicht in den Dienstwohnungen
wohnten, ein Neuer angestellt werde. Die Zuordnung, Unterhalt oder Investition
sei teilweise schwierig, werde aber mit der Finanzverwaltung im Detail
abgestimmt.
Die Maßnahmen im Sitzungssaal II seien aus
brandschutztechnischen Gründen heraus erforderlich. Da zunehmend
Großveranstaltungen im Sitzungssaal stattfänden, müsse ein zweiter Fluchtweg
geschaffen werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Aufnahme der von der Verwaltung vorgestellten Maßnahmen in der Haushaltsplanung 2013 mit dem Umfang von:
Bereich Aufwand 1.666.500,00 €
Bereich Investiv 5.010.000,00 €
Die einzelnen Kostenansätze sind der Anlage zu entnehmen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 2, ZFB 5
Zur Kenntnis an KrPA