Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Dürr, Leiter des ZFB 5 (Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung), erläutert unter Hinweis auf die vorgelegten aussagekräftigen Unterlagen bei einzelnen Schulen und Gebäuden jeweils aufgenommene kostenintensive Positionen.

 

Nach dem Vortrag von Herrn Dürr werden von Kreisrätin Heußner, Kreisrat Koch, Kreisrat Götz und Kreisrat Juks verschiedene Fragen gestellt. Es wird das externe Mülllager am Gymnasium in Veitshöchheim angesprochen. Es geht um die künftige Vermietung der Dienstwohnung in Ochsenfurt, den geplanten Umbau sowie die Errichtung eines Rettungsweges im Sitzungssaal II im Landratsamtsgebäude und um die Zuordnung einzelner Positionen zum Verwaltungs- oder Investitionshaushalt.

 

Herr Dürr beantwortet die gestellten Fragen. Beim Mülllager an der Dreifachturnhalle müsse auf eine gewisse optische Anpassung geachtet werden, auch sei kein Untergrund da, dieser müsse erst geschaffen werden, ebenso eine gewisse Begrünung.

 

Bei der Dienstwohnung handele es sich um zwei Wohnungen, die zurzeit leer stünden. Dem neu einzustellende Schwimm- und Bademeister, würde eine solche Dienstwohnung angeboten werden. Die Zweite sei generell mittelfristig als Dienstwohnung angedacht, auch wenn bei Ausscheiden eines der beiden derzeitigen Hausmeister, die nicht in den Dienstwohnungen wohnten, ein Neuer angestellt werde. Die Zuordnung, Unterhalt oder Investition sei teilweise schwierig, werde aber mit der Finanzverwaltung im Detail abgestimmt.

 

Die Maßnahmen im Sitzungssaal II seien aus brandschutztechnischen Gründen heraus erforderlich. Da zunehmend Großveranstaltungen im Sitzungssaal stattfänden, müsse ein zweiter Fluchtweg geschaffen werden.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Aufnahme der von der Verwaltung vorgestellten Maßnahmen in der Haushaltsplanung 2013 mit dem Umfang von:

 

Bereich Aufwand        1.666.500,00 €

 

Bereich Investiv          5.010.000,00 €

 

Die einzelnen Kostenansätze sind der Anlage zu entnehmen.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2, ZFB 5

 

Zur Kenntnis an KrPA