Sitzung: 29.10.2012 Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Nach einer
ausführlichen Sachverhaltsdarstellung von Herrn
Stumpf, Leiter der Stabsstelle Landrat, diskutieren die Mitglieder des
Ausschusses insbesondere über die Vor- und Nachteile der Alternative 1, die
eine Verdoppelung des Haushaltsansatzes bedeuten würde.
Landrat Nuß lässt am Ende
der Debatte zunächst über die Alternative 1 abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt entscheidet über die künftige Gestaltung der Förderung der Denkmalpflege zwischen folgenden zwei Alternativen und empfiehlt dem Kreistag, ab 2013 der beschlossenen Vorgehensweise bei der Förderung der Denkmalpflege zuzustimmen:
-
Alternative
1:
· Der Grundsatz der überörtlichen, auf das Kreisgebiet bezogenen Bedeutung des Denkmals sollte auch zukünftig Fördervoraussetzung sein, wobei diese durch das Landesamt für Denkmalpflege offiziell festgestellt bzw. bestätigt werden muss; dadurch wäre künftig eine Förderung auch unabhängig von der gleichzeitigen Förderung durch den Entschädigungsfonds möglich. Die Förderung von Denkmälern mit örtlicher Bedeutung liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
· Der Förderzweck wird neben Instandsetzung, Erhaltung, und Sicherung erweitert um den Begriff „Freilegung“, wodurch auch Bodendenkmäler und damit verbundene Maßnahmen förderfähig wären.
· Träger der Maßnahme wie bisher entweder eine Gemeinde, ein e.V., eine Körperschaft oder eine juristische oder natürliche Person.
· Höhe wie bisher 7,5 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens abgerundet 50.000 Euro.
· Bewilligung bzw. Ablehnung wie bisher durch die Verwaltung.
· Dementsprechend sind die bestehenden Förderrichtlinien des Landkreises Würzburg zum 01.01.2013 anzupassen.
· Über eine Erhöhung des bestehenden Haushaltsansatzes von 70.000 Euro um antragsgemäße weitere 70.000 Euro entscheidet der Kreistag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013.
Abstimmergebnis: 6 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen
Damit ist die
Alternative 1 abgelehnt.
Entsprechend Alternative 2 verbleibt die Förderung
im Bereich der Denkmalpflege wie bisher unverändert.
Zur weiteren
Veranlassung an S 1, ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA