Sitzung: 20.11.2023 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage: Konsolidierter Jahresabschluss 2021
Sachverhalt:
Der Landkreis
Würzburg hat sein Rechnungswesen zum 01.01.2011 auf die kommunale doppelte
Buchführung umgestellt. Somit gelten die Vorschriften der kommunalen
Haushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik).
Nach Art. 88 a
Landkreisordnung (LkrO) i. V. m. § 99 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik
(KommHV-Doppik) wurde zum 31.12.2017 erstmals ein konsolidierter
Jahresabschluss erstellt.
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung am 13.07.2020 von der Durchführung der örtlichen Prüfung
Kenntnis genommen und den konsolidierten Jahresabschluss 2017 festgestellt und
die Entlastung erteilt.
In der
Kreistagsitzung am 13.07.2020 wurde der konsolidierte Jahresabschluss 2018
vorgestellt. Eine Feststellung und Entlastung dieses Jahresabschlusses ist in
der Kreistagssitzung vom 12.07.2021 erfolgt.
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung am 21.02.2022 von der Durchführung der örtlichen Prüfung des
konsolidierten Jahresabschluss 2019 Kenntnis genommen, diesen festgestellt und
die Entlastung erteilt.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wurde beauftragt
die überörtliche Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses durchzuführen.
Der BKPV hat die Prüfung für die konsolidierten Jahresabschlüsse 2017 und 2018
bereits vorgenommen. Der Abschlussbericht vom BKPV ist am 02.06.2021 erstellt
worden. Mit Schreiben vom 02.08.2022 hat die Regierung von Unterfranken
(Rechtsaufsichtsbehörde) die Prüfung für abgeschlossen erklärt.
Der Landkreis verwendet auch nach der Prüfungsfeststellung weiterhin zur Konsolidierung ein Excel-Tool, da diese Art durchaus üblich ist und die Anschaffung einer expliziten Software Kosten verursachen würde und ein weiteres Fehlerpotenzial darstellt. Die Verwendung dieses Verfahrens lässt sich unter anderem am Anbieten von Fortbildungsveranstaltungen zur Konsolidierung in Excel erkennen (u. a. durch Haufe Akademie PC-Seminar: Konsolidierung und Konzernabschluss auf Excel-Basis - Haufe Akademie (haufe-akademie.de) oder die Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG (IFRS-Seminar: Konsolidierung mit Excel | Endriss).
In der Kreistagsitzung am 05.12.2022 wurde von der Durchführung der örtlichen Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 Kenntnis genommen, dieser festgestellt und die Entlastung erteilt.
Bei dem konsolidierten Jahresabschluss wird im Vergleich zum Jahresabschluss des Landkreises Würzburg der Landkreis Würzburg aus Konzernsicht betrachtet.
Die Überprüfung des Konsolidierungskreises erfolgt jährlich neu, da sich dieser aufgrund der festgelegten Kriterien im Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration ändern kann.
Im Vergleich zum 31.12.2020 ist keine Änderung beim Konsolidierungskreis erfolgt.
Neben dem Landkreis wurde eine Vollkonsolidierung bei dem Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg AöR, der Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH, der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg gGmbH, der Immobilien KU GmbH und der ProCura Dienstleistungs GmbH vorgenommen.
Zusätzlich ist eine Bewertung der Zweckverbände Abfallwirtschaft Raum Würzburg, Fernwasserversorgung Mittelmain, Sing- und Musikschule sowie der Technologie- und Gründerzentrum Würzburg GmbH gemäß der at-equity Methode erfolgt.
Das Gesamtwerk
„Konsolidierter Jahresabschluss des Landkreises Würzburg zum 31.12.2021“ steht
als Anlage zur Verfügung.
Dieser besteht -
wie gesetzlich gemäß Art. 88 a LkrO i. V. m. § 88 KommHV-Doppik vorgeschrieben
- aus dem Konsolidierungsbericht, der konsolidierten Ergebnis- und
Vermögensrechnung, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalübersicht sowie
als Anlage dem Beteiligungsbericht.
Der Kreisausschuss nimmt den konsolidierten Jahresabschluss 2021 zur
Kenntnis.
Debatte:
Ein Sachvortrag ist nicht gewünscht.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1
Zur Kenntnis an S