Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage:             Konsolidierter Jahresabschluss 2021

 

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg hat sein Rechnungswesen zum 01.01.2011 auf die kommunale doppelte Buchführung umgestellt. Somit gelten die Vorschriften der kommunalen Haushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik).

 

Nach Art. 88 a Landkreisordnung (LkrO) i. V. m. § 99 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) wurde zum 31.12.2017 erstmals ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.07.2020 von der Durchführung der örtlichen Prüfung Kenntnis genommen und den konsolidierten Jahresabschluss 2017 festgestellt und die Entlastung erteilt.

 

In der Kreistagsitzung am 13.07.2020 wurde der konsolidierte Jahresabschluss 2018 vorgestellt. Eine Feststellung und Entlastung dieses Jahresabschlusses ist in der Kreistagssitzung vom 12.07.2021 erfolgt.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 von der Durchführung der örtlichen Prüfung des konsolidierten Jahresabschluss 2019 Kenntnis genommen, diesen festgestellt und die Entlastung erteilt.

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wurde beauftragt die überörtliche Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses durchzuführen. Der BKPV hat die Prüfung für die konsolidierten Jahresabschlüsse 2017 und 2018 bereits vorgenommen. Der Abschlussbericht vom BKPV ist am 02.06.2021 erstellt worden. Mit Schreiben vom 02.08.2022 hat die Regierung von Unterfranken (Rechtsaufsichtsbehörde) die Prüfung für abgeschlossen erklärt.

 

Der Landkreis verwendet auch nach der Prüfungsfeststellung weiterhin zur Konsolidierung ein Excel-Tool, da diese Art durchaus üblich ist und die Anschaffung einer expliziten Software Kosten verursachen würde und ein weiteres Fehlerpotenzial darstellt. Die Verwendung dieses Verfahrens lässt sich unter anderem am Anbieten von Fortbildungsveranstaltungen zur Konsolidierung in Excel erkennen (u. a. durch Haufe Akademie PC-Seminar: Konsolidierung und Konzernabschluss auf Excel-Basis - Haufe Akademie (haufe-akademie.de) oder die Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG (IFRS-Seminar: Konsolidierung mit Excel | Endriss).

 

In der Kreistagsitzung am 05.12.2022 wurde von der Durchführung der örtlichen Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 Kenntnis genommen, dieser festgestellt und die Entlastung erteilt.

 

Bei dem konsolidierten Jahresabschluss wird im Vergleich zum Jahresabschluss des Landkreises Würzburg der Landkreis Würzburg aus Konzernsicht betrachtet.

 

Die Überprüfung des Konsolidierungskreises erfolgt jährlich neu, da sich dieser aufgrund der festgelegten Kriterien im Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration ändern kann.

 

Im Vergleich zum 31.12.2020 ist keine Änderung beim Konsolidierungskreis erfolgt.

 

Neben dem Landkreis wurde eine Vollkonsolidierung bei dem Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg AöR, der Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH, der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg gGmbH, der Immobilien KU GmbH und der ProCura Dienstleistungs GmbH vorgenommen.

 

Zusätzlich ist eine Bewertung der Zweckverbände Abfallwirtschaft Raum Würzburg, Fernwasserversorgung Mittelmain, Sing- und Musikschule sowie der Technologie- und Gründerzentrum Würzburg GmbH gemäß der at-equity Methode erfolgt.

 

Das Gesamtwerk „Konsolidierter Jahresabschluss des Landkreises Würzburg zum 31.12.2021“ steht als Anlage zur Verfügung.

 

Dieser besteht - wie gesetzlich gemäß Art. 88 a LkrO i. V. m. § 88 KommHV-Doppik vorgeschrieben - aus dem Konsolidierungsbericht, der konsolidierten Ergebnis- und Vermögensrechnung, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalübersicht sowie als Anlage dem Beteiligungsbericht.

 

Der Kreisausschuss nimmt den konsolidierten Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis.

 

 

Debatte:

 

Ein Sachvortrag ist nicht gewünscht.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1

 

Zur Kenntnis an S