Sitzung: 13.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Anwesend: 13, Pers. beteiligt: 0
Anlage/n:
Antrag vom 05.06.2023
Interkommunaler Vergleich
Unterfranken
Stellenbeschreibung
pädagogische Fachkraft
Sachverhalt:
Mit Antrag vom
05.06.2023 bittet der Kreisjugendring (KJR) um die Förderung einer 50%-Stelle pädagogische
Fachkraft ab dem Jahr 2024.
Der derzeitige
Personalstand im KJR sieht wie folgt aus:
Geschäftsführung 100 % 39,00
WS
Verwaltung 58 % 22,50 WS
Materialwart 11 % 4,50 WS
(Beendet 2023:Projekt
JumS
50 % 19,50 WS)
Der Antrag des KJR
wird wie folgt begründet:
1.
Erforderlichkeit zur Erfüllung der
Aufgaben i.R.d. Grundlagenvertrags (GLV) (beschlossen im Kreistag am
13.10.2023)
2.
Neue und erweiterte gesetzliche
Vorgaben bewirken ein wachsendes Arbeitsvolumen in der Geschäftsstelle des KJR.
Das hat in den letzten Jahren zu einer Änderung der Arbeitsverteilung in der
Geschäftsstelle des KJR zu Ungunsten der pädagogischen Arbeit geführt. Zudem
sind in nicht unerheblichem Maß neue zukünftige Aufgaben und Herausforderungen
für die verbandliche Jugendarbeit zu erwarten (SGB VIII – Reform,
Ganztagsförderung für Grundschulkinder, Inklusion und Integration)
3.
In der Folge wurden pädagogische
Angebote des KJR immer weiter zurückgefahren. Der KJR möchte gerade in diesem
Bereich Initiative ergreifen und wieder mehr pädagogische Angebote durchführen.
Insbesondere handelt es sich dabei um:
o
Aus- und Fortbildungen für
ehrenamtliche Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit
o
Anregung, Förderung und Durchführung
von Angeboten der Jugendbildung, von Ferienmaßnahmen, von jugendpolitischer
Bildung und internationaler Jugendbegegnung (insbesondere im Zusammenhang mit
der Landkreispartnerschaft mit Olmütz/Tschechien)
Dabei wird es auch schwerpunktmäßig um Inklusion behinderter
Kinder und Jugendlicher und Integration zugewanderter Kinder und Jugendlicher
gehen.
4.
Im Stellenvergleich mit umliegenden
Landkreisen sei der Landkreis Würzburg unterproportional mit Personal
ausgestattet
Zur Erfüllung dieser
Aufgaben hat der KJR eine ausführliche Stellenbeschreibung vorgelegt. (siehe
Anlagen)
Die
Jugendhilfeplanung hat den Antrag geprüft und kommt zu folgender Einschätzung:
zu 1. Der
GLV automatisiert keine sich daraus ableitende zusätzliche
Personalanforderungen oder Mittelbereitstellung. Diese unterliegen immer eine
Einzelprüfung und –entscheidung.
zu 2. Das
Argument der Ausweitung der Aufgaben ist nachvollziehbar, schmälert das
personelle Budget für päd. Maßnahmen nicht unbeträchtlich
zu 3. Die Feststellungen des KJR sind
bedarfsgerecht
zu 4. Der
Vergleich mit den umliegenden Landkreises Ist nicht relevant, da die Strukturen
in den Kommunen zu unterschiedlich sind (z.B. vollständige Delegation der
Jugendarbeit nach § 11 an den örtlichen KJR)
Die
Jugendhilfeplanung kommt zu folgender abschließenden Einschätzung:
Der Antrag des KJR
ist gut begründet, es sind keine fachlichen Gegenargumente erkennbar.
Letztendlich geht es um die Frage, ob der Landkreis sich diese - sicher
sinnvolle – Ausweitung leisten will oder nicht.
Debatte:
Herr Rostek, Fachbereichsleiter
Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, Sport, Ehrenamt und Bildung, erläutert den
Sachverhalt.
Frau Schneider vom Kreisjugendring Würzburg hebt hervor,
dass im Jahr 2020 an die Verwaltung 85.000 € zurückgezahlt wurden. Die
Personalkosten seien die letzten 10 Jahre fast gleichgeblieben. Ende des Jahres
falle eine Stelle beim KJR weg, die sich von den Personalkosten in einer
ähnlichen Höhe bewege wie die Stelle einer pädagogischen Fachkraft. In
Unterfranken haben die Landkreise Kitzingen und Würzburg keine pädagogische
Fachkraft. Die restlichen Landkreise haben eine Stelle mit 50 % besetzt.
Frau Zellmer, Geschäftsführerin Kreisjugendring, spricht
die Maßnahmen und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche an und sieht für
diesen Aufgabenbereich ganz klar eine pädagogische Fachkraft. Planerische und
verwaltungstechnische Aufgaben sollen weiterhin von der Verwaltungskraft
übernommen werden.
Landrat Eberth könne sich vorstellen dem Antrag auf eine
zusätzliche pädagogische Fachkraft zuzustimmen, allerdings sollte die
Genehmigung nicht dauerhaft sein. Er möchte nach 2 Jahren ein Monitoring um den
Mehrwert betrachten zu können.
Kreisrätin Linsenbreder plädiert für eine unbefristete Einstellung,
da keine neue Stelle geschaffen wird, sondern eine Stelle „umgewandelt“ werde.
Sie gehe davon aus, dass sich diese Stelle über einen längeren Zeitraum ausbaue
und entwickle.
Kreisrätin Heeg berichtet über die Stelle „Jugendarbeit
macht Schule“, die auch befristet war und würde ebenfalls eine unbefristete
Stelle befürworten.
Frau Zellmer hält fest, dass mit der Stelle kein neues
Projekt verbunden sei. Es ist die originäre Aufgabe des Kreisjugendrings, die
im Grundlagenvertrag festgesetzt ist, die diese Fachkraft ausführen soll.
Dauerhaft soll die Arbeit des Kreisjugendrings gestärkt werden. Es sei davon
auszugehen, dass die Arbeit mehr werde und die Ansprüche an die pädagogische
Fachkraft ebenfalls mehr werden.
Sie wünsche sich
eine unbefristete Stelle und keine Befristung, vor allem nicht auf 2 Jahre.
Eine
kontinuierliche Arbeit sei mit einer befristeten Stelle in der Kürze nicht
möglich.
Landrat Eberth stellt folgenden Vorschlag zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt grundsätzlich dem Antrag des Kreisjugendrings
Würzburg auf eine zusätzliche pädagogische Fachkraft zu.
Die Verwaltung wird
gebeten die Haushaltsmittel im Haushalt 2024 einzuplanen.
Frau Schneider und Frau Knorz vom Kreisjugendring dürfen aufgrund
persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilnehmen.
Landrat Eberth hält für die Niederschrift fest, dass die
Gegenstimmen die Stelle nicht ablehnen, sondern lediglich eine Befristung
wünschen.
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt grundsätzlich dem Antrag des Kreisjugendrings
Würzburg auf eine zusätzliche pädagogische Fachkraft zu.
Die Verwaltung wird
gebeten die Haushaltsmittel im Haushalt 2024 einzuplanen.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 32 (FB 31 c alt), SFB 1
Zur Kenntnis an GB 3,
S, KrPA