Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Anwesend: 13, Pers. beteiligt: 0

Anlage/n:        

 

Antrag vom 05.06.2023

Interkommunaler Vergleich Unterfranken

Stellenbeschreibung pädagogische Fachkraft

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 05.06.2023 bittet der Kreisjugendring (KJR) um die Förderung einer 50%-Stelle pädagogische Fachkraft ab dem Jahr 2024.

 

Der derzeitige Personalstand im KJR sieht wie folgt aus:

 

Geschäftsführung                    100 %             39,00 WS

Verwaltung                                58 %             22,50 WS

Materialwart                              11 %               4,50 WS

(Beendet 2023:Projekt JumS    50 %             19,50 WS)      

 

 

Der Antrag des KJR wird wie folgt begründet:

1.    Erforderlichkeit zur Erfüllung der Aufgaben i.R.d. Grundlagenvertrags (GLV) (beschlossen im Kreistag am 13.10.2023)

2.    Neue und erweiterte gesetzliche Vorgaben bewirken ein wachsendes Arbeitsvolumen in der Geschäftsstelle des KJR. Das hat in den letzten Jahren zu einer Änderung der Arbeitsverteilung in der Geschäftsstelle des KJR zu Ungunsten der pädagogischen Arbeit geführt. Zudem sind in nicht unerheblichem Maß neue zukünftige Aufgaben und Herausforderungen für die verbandliche Jugendarbeit zu erwarten (SGB VIII – Reform, Ganztagsförderung für Grundschulkinder, Inklusion und Integration)

3.    In der Folge wurden pädagogische Angebote des KJR immer weiter zurückgefahren. Der KJR möchte gerade in diesem Bereich Initiative ergreifen und wieder mehr pädagogische Angebote durchführen. Insbesondere handelt es sich dabei um:

o   Aus- und Fortbildungen für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit

o   Anregung, Förderung und Durchführung von Angeboten der Jugendbildung, von Ferienmaßnahmen, von jugendpolitischer Bildung und internationaler Jugendbegegnung (insbesondere im Zusammenhang mit der Landkreispartnerschaft mit Olmütz/Tschechien)

Dabei wird es auch schwerpunktmäßig um Inklusion behinderter Kinder und Jugendlicher und Integration zugewanderter Kinder und Jugendlicher gehen.

4.    Im Stellenvergleich mit umliegenden Landkreisen sei der Landkreis Würzburg unterproportional mit Personal ausgestattet

 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat der KJR eine ausführliche Stellenbeschreibung vorgelegt. (siehe Anlagen)

 

Die Jugendhilfeplanung hat den Antrag geprüft und kommt zu folgender Einschätzung:

zu 1.    Der GLV automatisiert keine sich daraus ableitende zusätzliche Personalanforderungen oder Mittelbereitstellung. Diese unterliegen immer eine Einzelprüfung und –entscheidung.

zu 2.    Das Argument der Ausweitung der Aufgaben ist nachvollziehbar, schmälert das personelle Budget für päd. Maßnahmen nicht unbeträchtlich

zu 3.    Die Feststellungen des KJR sind bedarfsgerecht

zu 4.    Der Vergleich mit den umliegenden Landkreises Ist nicht relevant, da die Strukturen in den Kommunen zu unterschiedlich sind (z.B. vollständige Delegation der Jugendarbeit nach § 11 an den örtlichen KJR)

 

Die Jugendhilfeplanung kommt zu folgender abschließenden Einschätzung:

Der Antrag des KJR ist gut begründet, es sind keine fachlichen Gegenargumente erkennbar. Letztendlich geht es um die Frage, ob der Landkreis sich diese - sicher sinnvolle – Ausweitung leisten will oder nicht.

 

 

Debatte:

 

Herr Rostek, Fachbereichsleiter Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, Sport, Ehrenamt und Bildung, erläutert den Sachverhalt.

 

Frau Schneider vom Kreisjugendring Würzburg hebt hervor, dass im Jahr 2020 an die Verwaltung 85.000 € zurückgezahlt wurden. Die Personalkosten seien die letzten 10 Jahre fast gleichgeblieben. Ende des Jahres falle eine Stelle beim KJR weg, die sich von den Personalkosten in einer ähnlichen Höhe bewege wie die Stelle einer pädagogischen Fachkraft. In Unterfranken haben die Landkreise Kitzingen und Würzburg keine pädagogische Fachkraft. Die restlichen Landkreise haben eine Stelle mit 50 % besetzt.

 

Frau Zellmer, Geschäftsführerin Kreisjugendring, spricht die Maßnahmen und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche an und sieht für diesen Aufgabenbereich ganz klar eine pädagogische Fachkraft. Planerische und verwaltungstechnische Aufgaben sollen weiterhin von der Verwaltungskraft übernommen werden.

 

Landrat Eberth könne sich vorstellen dem Antrag auf eine zusätzliche pädagogische Fachkraft zuzustimmen, allerdings sollte die Genehmigung nicht dauerhaft sein. Er möchte nach 2 Jahren ein Monitoring um den Mehrwert betrachten zu können.

 

Kreisrätin Linsenbreder plädiert für eine unbefristete Einstellung, da keine neue Stelle geschaffen wird, sondern eine Stelle „umgewandelt“ werde. Sie gehe davon aus, dass sich diese Stelle über einen längeren Zeitraum ausbaue und entwickle.

 

Kreisrätin Heeg berichtet über die Stelle „Jugendarbeit macht Schule“, die auch befristet war und würde ebenfalls eine unbefristete Stelle befürworten.

 

Frau Zellmer hält fest, dass mit der Stelle kein neues Projekt verbunden sei. Es ist die originäre Aufgabe des Kreisjugendrings, die im Grundlagenvertrag festgesetzt ist, die diese Fachkraft ausführen soll. Dauerhaft soll die Arbeit des Kreisjugendrings gestärkt werden. Es sei davon auszugehen, dass die Arbeit mehr werde und die Ansprüche an die pädagogische Fachkraft ebenfalls mehr werden.

Sie wünsche sich eine unbefristete Stelle und keine Befristung, vor allem nicht auf 2 Jahre.

Eine kontinuierliche Arbeit sei mit einer befristeten Stelle in der Kürze nicht möglich.

 

Landrat Eberth stellt folgenden Vorschlag zur Abstimmung:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt grundsätzlich dem Antrag des Kreisjugendrings Würzburg auf eine zusätzliche pädagogische Fachkraft zu.

 

Die Verwaltung wird gebeten die Haushaltsmittel im Haushalt 2024 einzuplanen.

 

 

Frau Schneider und Frau Knorz vom Kreisjugendring dürfen aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilnehmen.

 

 

Landrat Eberth hält für die Niederschrift fest, dass die Gegenstimmen die Stelle nicht ablehnen, sondern lediglich eine Befristung wünschen.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt grundsätzlich dem Antrag des Kreisjugendrings Würzburg auf eine zusätzliche pädagogische Fachkraft zu.

 

Die Verwaltung wird gebeten die Haushaltsmittel im Haushalt 2024 einzuplanen.


Zur weiteren Veranlassung an FB 32 (FB 31 c alt), SFB 1

 

Zur Kenntnis an GB 3, S, KrPA