Sitzung: 13.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage:
Präsentation
Sachverhalt:
Der Landkreis
Würzburg bietet im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII die
Schulbegleitung über freie Träger der Jugendhilfe an. Gemäß dem Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 29.06.2012 wurden mit den freien Trägern, die die
Schulbegleitung durchführen, Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII abgeschlossen.
Die Vereinbarung regelt u.a. die Finanzierung der Arbeit. Demnach wurde
vereinbart, die Entgelte bei Tarifänderungen, die sich auf das Entgelt auswirken,
jeweils zum 01.09. eines jeden Jahres anzupassen. Dabei wird der neuen
Berechnung jeweils die letzte gültige Personalkostenpauschale analog dem
Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII der kommunalen Spitzenverbände in Bayern
zugrunde gelegt.
Entsprechend werden
nun die Stundensätze für Schulbegleiter zum 01. September eines jeden Jahres
bei Tarifänderungen angepasst.
Die
Personalkostenpauschalen in den Anhängen F und G des Rahmenvertrages nach § 78f
SGB VIII der kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben sich zum 01.07.2022
erhöht, die Entgeltsätze wurden daraufhin zum 01.09.2022 angepasst. Eine
weitere Erhöhung der Entgeltsätze um 0,04 € pro Stunde folgte ab 01.09.2023,
aufgrund der Erhöhung der Personalkostenpauschalen um 49,52 € im Jahr in der
Entgeltgruppe E 1 (Mittelwert Jahreskosten Arbeitgeber) ab 01.07.2023.
Aufgrund des
Tarifabschlusses TVÖD vom 22.04.2023 werden die Personalkostenpauschalen in den
Anhängen F und G des Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII ab dem 01.03.2024
erhöht.
Vereinbarungsgemäß
erfolgt jedoch eine Anpassung der Stundensätze für Schulbegleiter erst ab dem
01.09.2024.
Bei der Berechnung
der Entgeltsätze wird im Jahr 2024 demnach die Personalkostensteigerung bei den
Trägern erst 6 Monate später in die Stundensätze eingerechnet.
Hier im Überblick:
Auf Grund der
Tarifgebundenheit der Träger, die für den Landkreis Würzburg Schulbegleitungen
durchführen, fallen die höheren Personalkosten tatsächlich bereits ab
01.03.2024 an. Um die Anpassung des Entgeltes in Abweichung der Regelung gem.
dem Muster der Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII vornehmen zu können, wird nun
um Zustimmung gebeten.
Durch eine
vorgezogene Erhöhung des Stundesatzes von 25,41 € auf 29,44 € ab 01.03.2024
entstehen Mehrausgaben von ca. 118.150 €.
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt der Anpassung des Entgeltsatzes für Schulbegleiter
entsprechend der Personalkostenpauschalen in den Anhängen F und G des
Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII der kommunalen Spitzenverbände in Bayern
zum 01.03.2024 zu.
Dem Kreistag wird
empfohlen, im Rahmen der Haushaltsverabschiedung für das Haushaltsjahr 2024 die
erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Debatte:
Herr Obermayer, Fachbereichsleiter Jugendamt Verwaltung, erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.
Fragen aus dem Gremium werden beantwortet.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
stimmt der Anpassung des Entgeltsatzes für Schulbegleiter entsprechend der
Personalkostenpauschalen in den Anhängen F und G des Rahmenvertrages nach § 78f
SGB VIII der kommunalen Spitzenverbände in Bayern zum 01.03.2024 zu.
Dem Kreistag wird
empfohlen, im Rahmen der Haushaltsverabschiedung für das Haushaltsjahr 2024 die
erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 33 (FB 31 b alt), SFB 1
Zur Kenntnis an GB 3,
S, KrPA