Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage:

 

Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg bietet im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII die Schulbegleitung über freie Träger der Jugendhilfe an. Gemäß dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 29.06.2012 wurden mit den freien Trägern, die die Schulbegleitung durchführen, Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII abgeschlossen. Die Vereinbarung regelt u.a. die Finanzierung der Arbeit. Demnach wurde vereinbart, die Entgelte bei Tarifänderungen, die sich auf das Entgelt auswirken, jeweils zum 01.09. eines jeden Jahres anzupassen. Dabei wird der neuen Berechnung jeweils die letzte gültige Personalkostenpauschale analog dem Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII der kommunalen Spitzenverbände in Bayern zugrunde gelegt.

 

Entsprechend werden nun die Stundensätze für Schulbegleiter zum 01. September eines jeden Jahres bei Tarifänderungen angepasst.

 

Die Personalkostenpauschalen in den Anhängen F und G des Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII der kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben sich zum 01.07.2022 erhöht, die Entgeltsätze wurden daraufhin zum 01.09.2022 angepasst. Eine weitere Erhöhung der Entgeltsätze um 0,04 € pro Stunde folgte ab 01.09.2023, aufgrund der Erhöhung der Personalkostenpauschalen um 49,52 € im Jahr in der Entgeltgruppe E 1 (Mittelwert Jahreskosten Arbeitgeber) ab 01.07.2023.

 

Aufgrund des Tarifabschlusses TVÖD vom 22.04.2023 werden die Personalkostenpauschalen in den Anhängen F und G des Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII ab dem 01.03.2024 erhöht.

Vereinbarungsgemäß erfolgt jedoch eine Anpassung der Stundensätze für Schulbegleiter erst ab dem 01.09.2024.

 

Bei der Berechnung der Entgeltsätze wird im Jahr 2024 demnach die Personalkostensteigerung bei den Trägern erst 6 Monate später in die Stundensätze eingerechnet.

 

Hier im Überblick:

 

 

Auf Grund der Tarifgebundenheit der Träger, die für den Landkreis Würzburg Schulbegleitungen durchführen, fallen die höheren Personalkosten tatsächlich bereits ab 01.03.2024 an. Um die Anpassung des Entgeltes in Abweichung der Regelung gem. dem Muster der Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII vornehmen zu können, wird nun um Zustimmung gebeten.

 

Durch eine vorgezogene Erhöhung des Stundesatzes von 25,41 € auf 29,44 € ab 01.03.2024 entstehen Mehrausgaben von ca. 118.150 €.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anpassung des Entgeltsatzes für Schulbegleiter entsprechend der Personalkostenpauschalen in den Anhängen F und G des Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII der kommunalen Spitzenverbände in Bayern zum 01.03.2024 zu.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, im Rahmen der Haushaltsverabschiedung für das Haushaltsjahr 2024 die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

 

Debatte:

 

Herr Obermayer, Fachbereichsleiter Jugendamt Verwaltung, erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.

 

Fragen aus dem Gremium werden beantwortet.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anpassung des Entgeltsatzes für Schulbegleiter entsprechend der Personalkostenpauschalen in den Anhängen F und G des Rahmenvertrages nach § 78f SGB VIII der kommunalen Spitzenverbände in Bayern zum 01.03.2024 zu.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, im Rahmen der Haushaltsverabschiedung für das Haushaltsjahr 2024 die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.


Zur weiteren Veranlassung an FB 33 (FB 31 b alt), SFB 1

 

Zur Kenntnis an GB 3, S, KrPA