Sitzung: 13.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Anwesend: 12
Anlage/n:
1 Antrag
Sachverhalt:
Seit 01.09.2011 fördert der Landkreis Würzburg das Fachberatungsangebot des Evangelischen Beratungszentrums der Diakonie Würzburg für Kinder und ihre psychisch erkrankten Eltern mit einem jährlichen Pauschalbetrag. Neben den Landkreisen Main-Spessart und Kitzingen, wird das Beratungsangebot aktuell auch vom Bezirk Unterfranken und der Uniklinik Würzburg (Förderung der Familiensprechstunde) unterstützt. Die größten Finanzierungsanteile entfallen jedoch deutlich auf Stadt und Landkreis Würzburg.
Die Förderung erfolgte seit 2011 in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die letzte Anpassung der Zuwendungshöhe erfolgte für den Zuschuss 2023 in Höhe von 3,5% auf einen Betrag von 32.000 Euro.
Aufgrund absehbarer Tarifsteigerungen für das Jahr 2024 beantragt die Diakonie den Zuschuss von 32.000 Euro ab dem Jahr 2024 um 5,5% auf mindestens 33.760 Euro zu erhöhen.
Auf Grund der Haushaltssituation des Landkreises Würzburg kann eine Erhöhung des Zuschusses für das Fachberatungsangebot des evangelischen Beratungszentrums für das Haushaltsjahr 2024 nicht befürwortet werden.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen im Rahmen der Haushaltsverabschiedung für 2024 den jährlichen Zuschuss an das Evangelische Beratungszentrum für das Projekt „Gute Zeiten – schlechte Zeiten“ ab dem Haushaltsjahr 2024 bei 32.000 Euro zu belassen.
Debatte:
Herr Obermayer, Leiter Jugendamt Verwaltung, erläutert den
Sachverhalt.
Herr Schrappe, Evangelisches Beratungszentrum, schlägt
vor im Beschluss aufzunehmen, dass die Verwaltung beauftragt wird im Jahr 2024
für 2025 einen Vertrag auszuhandeln, der die heutige, nicht übernommene
Erhöhungsforderung, berücksichtigt.
Landrat Eberth appelliert zu überdenken, ob und wie
Leistungen gebündelt werden können und trotzdem die Qualität beigehalten werden
könne.
Frau Linsenbreder stimmt Herrn Landrat zu, gibt aber zu
bedenken, wie es ausschaut, wenn soziale Träger ihre Leistungen einschränken
müssen. Diese Träger übernehmen eine Pflichtaufgabe des Landkreises Würzburg.
Aufgabe des Jugendhilfeausschusses ist es, die Jugendhilfe so zu gestalten,
dass es gerecht ist.
Herr Obermayer teilt mit, dass mit der Diakonie eine
Vereinbarung über die Erziehungs- und Familienberatung bestehe. Weiterhin
bestehe eine Vereinbarung, in der die ambulanten § 35 a Fälle abgedeckt werden.
Wenn das heutige Thema vertraglich behandelt werden soll, sei zu überlegen in
welchem Umfang. Die bestehenden Vereinbarungen sollten dann noch einmal
überarbeitet werden.
Herr Rostek, Fachbereichsleiter
Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, Sport, Ehrenamt und Bildung, ergänzt, dass
die grundsätzliche Rechtsprechung die sei, dass alle Leistungen, die im SGB
VIII stehen, gesetzliche Aufgaben und somit Pflichtaufgaben sind. Allerdings
sei das SGB VIII so formuliert, dass nicht die Leistungen im Einzelnen
beschrieben sind, mit Ausnahme der individuellen Anspruchsleistungen (z.B. eine
Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung).
Alle anderen
Leistungen erfolgen im Rahmen der Jugendhilfeplanung, im Rahmen der
Entscheidungen und Beratungen im Jugendhilfeausschuss, sonst müssten in ganz
Deutschland die gleichen Leistungen und Angebote bestehen. Die Jugendämter sind
sehr unterschiedlich aufgestellt. Im Rechtsterminus spricht man von Subsidien
an Pflichtleistungen. D.h. es ist eine Pflichtleistung, die vom Grunde her im
Gesetz steht. Ob es dann im Einzelnen so und in welchem Umfang es stattfindet,
ist ein Aushandlungsprozess im Jugendhilfeausschuss. Dies muss deutlich
unterschieden werden. Dazu gehört „Gute Zeiten – schlechte Zeiten“ auch.
Kreisrätin Heeg bemerkt, dass das Angebot „Gute Zeiten –
schlechte Zeiten“ nicht irgendeine Erziehungsberatung ist, sondern sehr konkret
für belastete Familien, die psychisch erkrankte Eltern haben. Sie habe Bedenken
über die Formulierung im Beschluss „ab dem Haushaltsjahr 2024 …“ und schlägt
vor dies in „im Haushaltsjahr …“ umzuformulieren.
Herr Schrappe gibt bekannt, dass die Evangelische
Lutherische Landeskirche das Ziel hat 30 % Kürzungen bis 2030 zu
erreichen. Beratungsstellen werden dann keine Zuschüsse mehr aus Steuermitteln
bekommen können. Ihm sei für die Planung wichtig im Beschluss festzulegen, dass
ein Vertrag von der Verwaltung ausgearbeitet und darüber im
Jugendhilfeausschuss abgestimmt wird.
Prof. Adams, Diakonie Würzburg, sieht die Diskussion
über die Finanzierung als ein zweites Problem an. Das erste Problem ist der
Fachkräftemangel. Der Diakonie gehe es darum, wie können Fachkräfte gehalten
und neue angeworben werden, um damit die Leistungen aufrechterhalten zu können.
Bei den Gehaltserhöhungen seien 8 % einzuplanen. Gleichzeitig gehen bei der
Kirche die Einnahmen zurück.
Landrat Eberth nimmt die Vorschläge von Herrn Schrappe und
Kreisrätin Heeg in den neuen Beschlussvorschlag auf und lässt darüber
abstimmen.
Neuer Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen im Rahmen der Haushaltsverabschiedung für 2024 den Zuschuss an das Evangelische Beratungszentrum für das Projekt „Gute Zeiten – schlechte Zeiten“ im Haushaltsjahr 2024 bei 32.000 Euro zu belassen.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Diakonischen Werk Würzburg e.V. für das Fachberatungsangebot „Gute Zeiten – Schlechte Zeiten“ einen Vertrag aushandeln, der die Tarifsteigerung zukünftig berücksichtigt. Dieser ist dem Jugendhilfeausschuss zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Prof. Adams darf als Mitarbeiter der Diakonie gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Kreistags Würzburg, Art. 43 der Landkreisordnung aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilnehmen.
Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen im Rahmen der Haushaltsverabschiedung für 2024 den Zuschuss an das Evangelische Beratungszentrum für das Projekt „Gute Zeiten – schlechte Zeiten“ im Haushaltsjahr 2024 bei 32.000 Euro zu belassen.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Diakonischen Werk Würzburg e.V. für das Fachberatungsangebot „Gute Zeiten – Schlechte Zeiten“ einen Vertrag aushandeln, der die Tarifsteigerung zukünftig berücksichtigt. Dieser ist dem Jugendhilfeausschuss zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 33 (FB 31 b alt), SFB 1
Zur Kenntnis an GB 3,
S, KrPA