Sitzung: 16.10.2023 Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12
Anlage/n: Richtlinie des Landkreises Würzburg
Vorlage mit Anlage
wurde als Tischvorlage ausgelegt.
Sachverhalt:
Der Landkreis Würzburg fördert aufgrund der o. g. Richtlinie freiwillig
die Hausaufgaben- und/oder Nachmittagsbetreuung von Asylbewerberkindern bzw.
Jugendlichen im Status eines Asylbewerbers. Eltern, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und nicht über ausreichende
sprachliche Kenntnisse verfügen, um die Hausaufgaben- bzw. Nachmittagsbetreuung
sicherzustellen, können die Übernahme von Kosten im Rahmen einer entsprechenden
Betreuung beispielsweise in einem Hort oder einer schulischen
Nachmittagsbetreuung beantragen. Nach erfolgter Bewilligung durch die Bildung-
und Teilhabestelle des FB 44 erfolgt die Auszahlung der entstandenen Kosten an
den Anbieter nach Vorlage der jeweiligen Rechnung. Pro Monat belaufen sich die
Kosten i. d. R. zwischen 30,- Euro und 150,- Euro (meist zwischen 70,- Euro und
110,- Euro).
Laut Richtlinie soll sowohl durch die professionelle Unterstützung durch
die Aufsichtspersonen als auch durch den Austausch mit einheimischen Kindern
und Jugendlichen ein Beitrag zur Integration sowie zur Erzielung von besseren
schulischen Ergebnissen geleistet werden. Im Asylbewerberleistungsgesetz selbst
ist die Übernahme solcher Kosten nicht vorgesehen.
Im September 2023 befanden sich im Landkreis Würzburg 87 Kinder im Alter
von 5 bis 16 Jahren im Leistungsbezug nach dem AsylbLG, deren Eltern
grundsätzlich diese Leistungen beantragen könnten. Tatsächlich nahmen im Jahr
2023 bislang 18 Kinder die Leistungen in Anspruch.
Im Haushaltsjahr 2023 waren insgesamt 5.000,- Euro für die Bewilligung
solcher Leistungen vorgesehen. Nachdem diese bereits im Sommer ausgeschöpft
waren, wurde im Juli 2023 entschieden, weitere Mittel i. H. v. 5.000,- Euro für
diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Bislang wurden hiervon 8.217,- Euro
ausgezahlt, weitere 859,- Euro wurden bereits bewilligt. Voraussichtlich können
damit nicht alle bis Ende 2023 eingehende Anträge bewilligt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, Mittel
i.H.v.12.000,- Euro in den Haushalt einstellen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss
empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024
Haushaltsmittel i.H.v. 12.000,- Euro bereitzustellen.
Debatte:
Frau Zang, Sozialhilfe und sonstige Leistungen, erläutert den Sachverhalt.
Fragen aus dem
Gremium werden beantwortet.
Nachdem keine
weiteren Wortmeldungen vorhanden sind, beendet Landrat Eberth die Sitzung um 11:27 Uhr.
Beschluss:
Der Sozialausschuss
empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024
Haushaltsmittel i.H.v. 12.000,- Euro bereitzustellen.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 44, SFB 1
Zur Kenntnis an GB 4,
S, KrPA