Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12

Anlage/n:         Richtlinie des Landkreises Würzburg

 

Vorlage mit Anlage wurde als Tischvorlage ausgelegt.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg fördert aufgrund der o. g. Richtlinie freiwillig die Hausaufgaben- und/oder Nachmittagsbetreuung von Asylbewerberkindern bzw. Jugendlichen im Status eines Asylbewerbers. Eltern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und nicht über ausreichende sprachliche Kenntnisse verfügen, um die Hausaufgaben- bzw. Nachmittagsbetreuung sicherzustellen, können die Übernahme von Kosten im Rahmen einer entsprechenden Betreuung beispielsweise in einem Hort oder einer schulischen Nachmittagsbetreuung beantragen. Nach erfolgter Bewilligung durch die Bildung- und Teilhabestelle des FB 44 erfolgt die Auszahlung der entstandenen Kosten an den Anbieter nach Vorlage der jeweiligen Rechnung. Pro Monat belaufen sich die Kosten i. d. R. zwischen 30,- Euro und 150,- Euro (meist zwischen 70,- Euro und 110,- Euro).

 

Laut Richtlinie soll sowohl durch die professionelle Unterstützung durch die Aufsichtspersonen als auch durch den Austausch mit einheimischen Kindern und Jugendlichen ein Beitrag zur Integration sowie zur Erzielung von besseren schulischen Ergebnissen geleistet werden. Im Asylbewerberleistungsgesetz selbst ist die Übernahme solcher Kosten nicht vorgesehen.

 

Im September 2023 befanden sich im Landkreis Würzburg 87 Kinder im Alter von 5 bis 16 Jahren im Leistungsbezug nach dem AsylbLG, deren Eltern grundsätzlich diese Leistungen beantragen könnten. Tatsächlich nahmen im Jahr 2023 bislang 18 Kinder die Leistungen in Anspruch.

 

Im Haushaltsjahr 2023 waren insgesamt 5.000,- Euro für die Bewilligung solcher Leistungen vorgesehen. Nachdem diese bereits im Sommer ausgeschöpft waren, wurde im Juli 2023 entschieden, weitere Mittel i. H. v. 5.000,- Euro für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Bislang wurden hiervon 8.217,- Euro ausgezahlt, weitere 859,- Euro wurden bereits bewilligt. Voraussichtlich können damit nicht alle bis Ende 2023 eingehende Anträge bewilligt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, Mittel i.H.v.12.000,- Euro in den Haushalt einstellen zu lassen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel i.H.v. 12.000,- Euro bereitzustellen.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Zang, Sozialhilfe und sonstige Leistungen, erläutert den Sachverhalt.

 

Fragen aus dem Gremium werden beantwortet.

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorhanden sind, beendet Landrat Eberth die Sitzung um 11:27 Uhr.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 Haushaltsmittel i.H.v. 12.000,- Euro bereitzustellen.

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 44, SFB 1

 

Zur Kenntnis an GB 4, S, KrPA