Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung informiert über (den Stand von) Second Stage:

 

Im Rahmen von Second Stage werden von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt im sozialen Nahraum betroffene Frauen und deren Kinder in der Übergangsphase vom Frauenhausaufenthalt in eine eigene Wohnung unterstützt. So sollen längere, wohnraumbedingte Frauenhausaufenthalte vermieden werden. Die gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder erhalten Unterstützung in der schwierigen Übergangsphase vom Frauenhausaufenthalt in eine eigene Wohnung, um eine Rückkehr in das gewaltgeprägte Umfeld oder einen erneuten Frauenhausaufenthalt zu vermeiden.

 

Träger staatlich geförderter Frauenhäuser können für Second Stage Maßnahmen staatliche Förderungen i.H.v. bis zu 90% der zuwendungsfähigen Personal- und Sachkosten erhalten. Zuständige Behörde ist die Regierung von Mittelfranken, die Förderanträge an das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiterleitet. Konnten seit 01.01.2020 im Rahmen eines Modellprojekts Förderungen beantragt werden, wurde Second Stage ab 01.01.2023 in eine Regelförderung überführt. Der Landkreis Würzburg ist an Second Stage Maßnahmen finanziell nicht beteiligt.

 

Der Bezirksverband Unterfranken der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist seit Beginn des Modellprojekts engagiert und stützt seine Second Stage Maßnahmen auf Übergangsmanagement und nachgehende Beratung. Im Rahmen des Modellprojekts wurden drei Second Stage Plätze gefördert, diese wurden seit Übergang in die Regelförderung auf fünf Plätze erweitert. Hierbei wird auch eine eigene Second Stage Wohnung im Stadtgebiet Würzburg unterhalten. Da die maximale Förderfähigkeit von Second Stage Plätzen auf 50% der Plätze im jeweiligen Frauenhaus beschränkt ist, ist damit das Maximum erreicht.

 

Anlässlich des Fachaustauschs Frauenhäuser der Region 2 am 23.06.2023 gab der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) bzgl. des Frauenhauses im SkF bekannt, ab Januar 2024 ebenfalls Second Stage Maßnahmen – angegliedert an das bestehende Frauenhaus – vornehmen zu wollen. Geplant ist hier, zwei Plätze einzurichten, für die ebenfalls eine Wohnung im Stadtgebiet Würzburg vorgehalten wird.

 

Um eine Förderung beantragen zu können, werden befürwortende Stellungnahmen der Kommunen im Einzugsgebiet benötigt. Eine solche wurde für die Second Stage Maßnahmen der AWO für den Landkreis Würzburg bereits abgegeben. Auch der Einstieg des SkF in Second Stage Maßnahmen wird verwaltungsseitig befürwortet. Im Rahmen der Stellungnahme wird darauf hingewiesen werden, dass kommunale Mittel nicht zur Verfügung stehen.

 

Ob durch Second Stage das Ziel einer Entlastung der Frauenhäuser erreicht wird, kann – laut AWO – derzeit noch nicht beurteilt werden. Der Tätigkeitsbericht der AWO, der auch im Detail zu Second Stage Stellung nimmt, kann unter nachfolgendem Link eingesehen aufgerufen werden:

 

https://www.awo-unterfranken.de/einrichtungen/second-stage-projekt.html

 

 

 

Debatte:

 

Herr Hollmann, Geschäftsbereichsleiter Arbeit und Soziale Angelegenheiten, erläutert den Sachverhalt.


Zur weiteren Veranlassung an GB 4

 

Zur Kenntnis an S, ZB